Ruhegehaltsberechnung für GEW Mitglieder
Die GEW-Landesrechtsstelle Thüringen bietet ihren pensionsnahen Mitgliedern die Erstellung von Probeberechnungen zu den Versorgungsansprüchen der Beamtinnen und Beamten an.
Achtung! Derzeit kann aus personellen Gründen keine Ruhegehaltsberechnung angeboten werden. Wir bitten um Verständnis. Weiter unten findest Du aber die Möglichkeit, Deinen Versorgungsanspruch durch einen unserer Partner berechnen zu lassen.
Älter werdende Beamtinnen und Beamte beschäftigen sich zunehmend mit Fragen zu ihren Ansprüchen im Ruhestand. Die GEW-Landesrechtsstelle Thüringen bietet ihren pensionsnahen Mitgliedern die Erstellung von Probeberechnungen zu den Versorgungsansprüchen der Beamtinnen und Beamten an. Ein eigens auf die gesetzlichen Bestimmungen des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes (ThürBeamtVG) abgestelltes Berechnungsprogramm macht es ab sofort möglich, das zu erwartende Ruhegehalt bei verschiedensten Fallkonstellationen probeweise zu ermitteln.
Pensionsnahe GEW Mitglieder können den hierfür vorbereiteten Fragebogen ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen zur Berechnung einreichen. Nebenstehenden Fragebogen bitte herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und mit den notwendigen Unterlagen an die GEW-Landesrechtsstelle senden.
Wie sieht Ihre Versorgung im (vorzeitigen) Ruhestand oder bei Dienstunfähigkeit aus? Versorgungslücken aufdecken!
In Zusammenarbeit mit unserem Partner SIGNAL IDUNA bietet die GEW Thüringen für ihre verbeamteten Mitglieder eine kostenlose Analyse der Versorgung im (vorzeitigen) Ruhestand oder bei Dienstunfähigkeit an.
Bei Interesse an der Berechnung durch unseren Partner BBBank findest Du hier ein PDF-Formular zum Ausfüllen. Die Mailadressse ist im PDF bereits hinterlegt. Umso mehr Angaben im Formular gemacht werden, desto genauer wird die Berechnung.