Gehaltsberechnung
Das Serviceangebot der GEW Thüringen für Ihre Mitglieder umfasst ebenfalls die Berechnung Ihres monatlichen Gehaltes bei Bestehen eines besonderes Rechtsschutzbedürfnisses. Dies trifft z.B. zu bei der Prüfung der ordnungsgemäßen Auszahlung Ihres Gehaltes durch die zentrale Gehaltsstelle.
Um die gewünschte Berechnung durchführen zu können, bitten wir Sie sich direkt an unsere Landesrechtsstelle zu wenden.
Eine Berechnung zu Ihrer persönlichen Information (z.B. zur Auswirkung der Veränderung Ihres Beschäftigungsumfangs) verweisen wir auf das Programm PC-Gehalt, welches in einer Freewareversion unter der weiter unten angegebenen WWW-Adresse zu beziehen ist.
Kontakt
GEW
Landesrechtsstelle
AdresseHeinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
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Telefon: 0361-59095-50
Fax: 0361-59095-60