Zum Inhalt springen

Bezügeberechnung

Das Serviceangebot der GEW Thüringen für Ihre Mitglieder umfasst ebenfalls die Berechnung Ihrer monatlichen Bezüge bei Bestehen eines besonderes Rechtsschutzbedürfnisses. Dies trifft z.B. zu bei der Prüfung der ordnungsgemäßen Auszahlung Ihrer Bezüge durch die Thüringer Landesfinanzdirektion - Abteilung Bezüge.

Um die gewünschte Berechnung durchführen zu können, bitten wir Sie sich direkt an unsere Landesrechtsstelle zu wenden.

Für eine Berechnung zu Ihrer persönlichen Information (z.B. zur Auswirkung der Veränderung Ihres Beschäftigungsumfangs) verweisen wir auf das Programm PC-Gehalt, welches in einer Freewareversion hier zu beziehen ist.

Kontakt
GEW Landesrechtsstelle
AdresseHeinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon: 0361-59095-50
Fax: 0361-59095-60