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Ergebnisse einer Umfrage (Langfassung)

Zeugnisverweigerungsrecht: „Das ist von allergrößter Bedeutung“

Ein großes Problembewusstsein und einen dringenden Handlungsbedarf offenbart eine Umfrage der GEW Bayern zum Thema Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialpädagog:innen. Die Umfrage lief bis März dieses Jahres. Auf die Frage „Was bedeutet ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialpädagog:innen für Dich?“ konnten die Befragten im Freitext antworten. Alle Zitate in diesem Artikel sind daraus entnommen.

@ GEW Bayern

Ein Zeugnisverweigerungsrecht würde es Sozialpädagog:innen erlauben, vor Gericht die Aussage zu verweigern, wenn sie zu ihren Klient:innen befragt werden. Es wäre wichtig, Sozialpädagog:innen denselben Status wie Psychotherapeut:innen, Ärzt:innen oder Pfarrer:innen zukommen zu lassen. „Ohne Zeugnisverweigerungsrecht ist es eigentlich unmöglich, vertrauensvolle Arbeit auf Augenhöhe zu machen“, heißt es in einer Antwort der Umfrage.

Eingeschränktes Vertrauensverhältnis

Der Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung zu den Klient:innen ist für eine gelingende sozialpädagogische Praxis von zentraler Bedeutung. Gerade auch heikle Themen sollten dabei ungehemmt zu Sprache kommen können, damit die Chance besteht, insbesondere an den Schwierigkeiten und Herausforderungen zu arbeiten.

Sozialpädagog:innen finden sich hier aber in einer schwierigen Lage wieder. Weil sie kein Zeugnisverweigerungsrecht haben, müssen sie gegen ihre eigenen Klient:innen aussagen, wenn sie vor Gericht geladen werden. „Auch in der Arbeit von Sozialpädagog:innen soll ein vertrauensvolles Setting geschaffen werden, indem sich Klient:innen, ohne Angst vor Konsequenzen von außen, öffnen können“, fordert deshalb eine der Teilnehmer:innen an der Umfrage.

Besonders relevant wird das Zeugnisverweigerungsrecht in Bereichen wie der Bewährungshilfe, der Distanzierungsarbeit von extrem rechten Einstellungen oder der Arbeit mit Fußballfans. Gerade dort, wo eine kritische Auseinandersetzung besonders wichtig wäre, sehen sich die Kolleg:innen genötigt, rechtzeitig wegzusehen oder -zuhören, um nichts Belastendes mitzubekommen.

„Ich frage meine Klienten auch bewusst nicht nach den Straftaten, damit ich nicht zu viel weiß. Es ist eine absolute Gratwanderung ohne Zeugnisverweigerungsrecht.“

Dabei wäre es ausgesprochen wichtig, solche Regel- und Gesetzesüberschreitungen mit den Klient:innen bedenkenlos thematisieren zu können, um sie effektiv zu bearbeiten.

„Mein Arbeitsauftrag ist die parteiische Interessenvertretung für die von mir betreuten Menschen. Berufsbetreuer erfahren öfters von sensiblen Vorgängen, besitzen aber kein Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist ein großes Problem“

oder

„Ich versuche dann, die Richter:innen zu überzeugen, dass ich der Ladung nicht folgen muss, was nicht immer gelingt“

, so beschreiben zwei weitere Teilnehmer:innen ihre Schwierigkeiten im Berufsalltag.

Hätten auch Sozialpädagog:innen ein Zeugnisverweigerungsrecht, wäre ein Wegschauen nicht mehr notwendig. Es gäbe bessere Beratungsmöglichkeiten, da lange aufgebaute Vertrauensbeziehungen die Grundlage der Arbeit mit Menschen sind. Die damit verbundene Chance hebt eine Teilnehmende so hervor: „Es gibt mir die Möglichkeit, mich im Austausch mit meinen Klienten:innen vorwiegend durch meine professionelle Haltung leiten zu lassen und mich nicht durch Angst vor einer Aussage im Strafverfahren beeinflussen zu lassen.“

Der Professionalität gerecht werden

Die Aufnahme von Sozialpädagog:innen in die Berufsgruppe mit Zeugnisverweigerungsrecht wäre die juristische Anerkennung der Profession und die daran anschließende Anerkennung der vertraulichen Beziehung zwischen Sozialpädagog:innen und Nutzer:innen eines Angebots als Arbeitsgrundlage. „Außerdem bedeutet ein Zeugnisverweigerungsrecht eine dringend notwendige, weitere Aufwertung der akademischen sozialen Berufe auf die Ebene universitärer Professionen wie Juristen, Ärzte, Psychologen, Pfarrer etc.“, betont eine Teilnehmende an der Umfrage abschließend.

Auftrag an die Kolleg:innen in der GEW

Man darf davon ausgehen, dass sich vermehrt jene Kolleg:innen an der Umfrage beteiligt haben, die für das Thema bereits eine gewisse Sensibilität entwickelt haben. Und dennoch zeigen die Antworten und Kommentare, dass bei vielen noch Unklarheit, Unsicherheit und Verwirrung besteht. Umso dringender ist der Auftrag an alle Kolleg:innen in der GEW, sich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht auseinanderzusetzen, bevor sie das erste Mal in den Zeugenstand gerufen werden. Gemeinsam gilt es auf die Parteien und Bundestagsabgeordneten einzuwirken, damit eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung auf den Weg gebracht wird.

Details zur Umfrage  

Von Dezember 2021 bis März 2022 führten wir eine Kurzumfrage zum Thema „Wissen zum Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ durch, die auf der Homepage der GEW Bayern veröffentlicht wurde. Beworben und weitergeleitet wurde sie auch an das bundesweite Aktionsbündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und an etliche andere Institutionen.

338 Teilnehmer:innen beteiligten sich daran. Wir gehen davon aus, dass vor allem Fachpersonal aus dem sozialen Bereich die Fragen beantwortete.

Die Ergebnisse in Zahlen

Frage 1: Wie viele deiner Kolleg:innen wissen, was ein Zeugnisverweigerungsrecht ist?

339 Teilnehmer:innen haben die Frage beantwortet.

Antwort Häufigkeit Häufigkeit in Prozent
10 % 60 17,40 %
30 % 63 18,27 %
50 % 57 16,53 %
70 % 71 20,59 %
90 % 88 25,52 %
  339 Antworten  

 

Frage 2: Welche Berufsgruppe hat bereits ein Zeugnisverweigerungsrecht?

331 Teilnehmer:innen haben die Frage beantwortet – Mehrfachantworten waren möglich.

Antwort Häufigkeit Häufigkeit in Prozent
Erzieher:innen 26 7,80 %
Sozialpädagog:innen 42 12,60 %
Psychotherapeut:innen 308 92,40 %
Suchtberater:innen in einer Beratungsstelle 231 69,30 %

 

Frage 3: Für welche gerichtlichen Verfahren ist das Zeugnisverweigerungsrecht relevant?

336 Teilnehmer:innen haben die Frage beantwortet – Mehrfachantworten waren möglich.

Antwort Häufigkeit Häufigkeit in Prozent
Strafverfahren 327 98,10 %
Haftungsverfahren bei Falschberatung 67 20,10 %

 

Frage 4: Was bedeutet ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialpädagog:innen für Dich?

Diese offene Frage haben 215 Teilnehmer:innen beantwortet. Die teils sehr persönlichen Aussagen sind beim AK Zeugnisverweigerungsrecht der GEW Bayern dokumentiert und werden nicht vollständig veröffentlicht. Eine Auswahl der Antworten findet sich im Artikel.

 

Kontakt
Mario Schwandt
Gewerkschaftssekretär im Organisationsbereich sozialpädagogische Berufe (Nordbayern)
Adresse c/o GEW Sozialpädagogisches Büro, Kornmarkt 5-7
90402 Nürnberg
Telefon:  0911 289204
Mobil:  0151 53 50 78 63
Fax:  0911 289 206