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Kommentar zum MDR-Beitrag "Wenn zu wenige Erzieherinnen da sind" vom 14. April

Wir müssen weg vom Prinzip „Billiger machen!“

In einem Beitrag von EXAKT zum Thema Personalbedarf in Thüringer Kitas werden wichtige Fragen aufgeworfen, u.a. zu den tariflichen Bedingungen in Thüringen.

Im Beitrag kann ein Elternvertreter die Erzieher:innen verstehen, „die lieber in Bayern oder Hessen arbeiten: ´Da sind die Bedingungen, der Schlüssel ist anders, weniger Kinder für einzelnen Erzieher und Erzieherinnen`. Hinzu komme noch das Gehalt.“

Ein Trägervertreter stellt eine massive Konkurrenzsituation fest.

Und Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Die Linke) meint es „werde ausreichend ausgebildet, aber viele wanderten auch in andere Bundesländer ab. ´Das hat auch damit zu tun, dass nicht alle Träger nach Tarif bezahlen. Also wir müssen auch über die konkreten Arbeitsbedingungen sprechen`."

Für die GEW steht fest

Die Berufe in der frühkindlichen Bildung sind inhaltlich attraktiv. Was wir in Zeiten eines steigenden Fachkräftebedarfs brauchen, sind attraktivere Arbeitsbedingungen, damit mehr Menschen diesen Beruf ergreifen wollen und auch in ihm verbleiben.

Attraktive Arbeitsbedingungen umfassen auch eine faire Entlohnung, deren Garant für uns der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ist.

Wie sieht die Praxis aus?

Mal offen formuliert, mal verdeckt, fast nie im Sinne des Bundesgesetzgebers und den Intentionen des SGB VIII, aber fast immer mit dem gleichen Ergebnis: Schlechterstellung der Beschäftigten in Kindergärten freier Träger, die nicht nach TVöD bezahlen, gegenüber kommunalen Kindergärten. Tarifflucht, Pseudotarifverträge, fast immer aber aus den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Mit anderen Worten: Noch immer zahlen viele Träger nicht nach TVöD. Noch immer gibt es große Gefälle in der Bezahlung der Fachkräfte.

Wir schlagen daher vor, eine automatisierte Dynamisierung auf der Grundlage des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes im Kindergartengesetz vorzusehen. Alle Finanzierungsbestandteile mit Auswirkung auf die Personalkostenberechnung würden somit kontinuierlich steigen. Damit käme das Land seinem Auftrag nach guter finanzieller Ausstattung nach.

Um diesen Effekt auch im kommunalen Finanzierungsstrang zu verankern, schlagen wir die Aufnahme einer Tariftreueklausel in das Gesetz vor. Diese würde vorsehen, dass die Kommunen nur an solche Träger Gelder weiterleiten, die sich an den jeweiligen tarifliche Bedingungen orientieren.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98