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Bundesmittel gut und fair verteilen!

Wie wirken zukünftig Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammen?

Für die Hochschulen sind die Bundesmittel von großer Bedeutung. Mit unserer Kampagne „Frist ist Frust“ begleiten wir den damit verbundenen Verteilungsprozess jedoch kritisch.

Quelle: pixabay - CC3 - Bruno Glätsch

Die im Grundgesetz Artikel 91 b verankerte Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Förderung von Aufgaben in der Wissenschaft, Forschung und Lehre erlaubt es dem Bund, die Länder bei der Finanzierung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu unterstützen. Die Bundesfinanzierung erfolgt derzeit im Rahmen von drei Pakten:

  • Hochschulpakt (HSP) 2020 (Rahmenvereinbarungen I, II, III)
    • 2007-2020 mit Auslaufphase bis 2023: 20,2 Mrd. € (Bund) + 18,3 Mrd. € (Länder)
  • Pakt für Forschung und Innovation
    • Für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-PlanckGesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft. 2016-2020: 3,9 Mrd. € (3 % Dynamisierung jährlich)
  • Qualitätspakt Lehre
    • 2011-2020: 2 Mrd. € für derzeit 156 ausgewählte Hochschulen

Am 6. Juni 2019 beschlossen die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf Empfehlung der Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) folgende Weiterführungen:

  • Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (Nachfolge HSP 2020)
    • 2021-2023: 1,88 Mrd. jährlich (Bund) + 1,88 Mrd. jährlich (Länder)
    • ab 2024: 2,05 Mrd. jährlich (Bund) + 2,05 Mrd. jährlich (Länder)
  • Pakt für Forschung und Innovation
    • 2021 – 2030: rund 17 Mrd. (3 % Dynamisierung jährlich)
  • Vereinbarung zur Innovation in der Hochschullehre (Nachfolge Qualitätspakt Lehre)
    • 2021 – 2023: 150 Mio. € jährlich (Bund)
    • ab 2024: 110 Mio. € (Bund) + 40 Mio. € (Länder)

Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Mit der Verstetigung des „Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken“ wird es den Hochschulen ermöglicht, Beschäftigungsverhältnisse zu entfristen oder durch Neueinstellungen dauerhaft die Betreuungsrelation zu verbessern. So weit, so gut aber die Tücke liegt im Detail. Auffällig ist, dass keine Dynamisierung vorgesehen ist und somit durch Tariferhöhungen von jährlich ca. 3 % und weitere Kostensteigerungen die Förderung faktisch Jahr für Jahr schrumpft. Bei der Ausgestaltung der möglichen Mittelverwendung sind bilaterale Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vorgesehen. Eine Zweckbindung zur Schaffung von Dauerstellen konnte die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek gegenüber den Ländern nicht durchsetzen. Der Bundesrechnungshof konstatiert, dass die Verwendung der HSP Mittel nicht immer dem Förderzweck entsprach. So kam es in fünf Ländern sogar dazu, dass sich die Ausgaben pro Studierendem zwischen 2004 und 2013 verringerten. Diese Länder kassierten die Bundesförderung, reduzierten aber offenbar gleichzeitig die landesseitige Finanzierung der Hochschulen. Vier weitere Länder stockten mit Bundesmitteln ihre Reserven auf, statt diese zu investieren. An zahlreichen Hochschulen flossen die Mittel in Rücklagen statt in die personelle Ausstattung.

Die GEW fordert
eine strenge Zweckbindung
beziehungsweise eine
indikatorbasierte Verteilung, die
die Schaffung von Dauerstellen forciert.
Die Verteilung nach Indikatoren,
die lediglich das schnelle Durchschleusen
möglichst vieler Studierender belohnt,
setzt Fehlanreize.
Noteninflation und Abstriche bei der
Qualität werden die Folge sein.

Pakt für Forschung und Innovation

Der „Pakt für Forschung und Innovation“ zur Förderung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der DFG wird deutlich aufgestockt. Die Mittel aus dem Pakt für Forschung und Innovation führten in den vergangenen Jahren zu einer Steigerung der Grundmittel für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Durch bis zu 81 % Grundfinanzierung haben die Forschungseinrichtungen inzwischen eine größere Planungssicherheit als die Hochschulen. In Kritik geraten die außeruniversitären Forschungseinrichtungen jedoch durch Tarifflucht und prekäre Arbeitsbedingungen. Als Negativbeispiel sei hier exemplarisch die Max-Planck-Gesellschaft aufgeführt, in deren Förderrichtlinien für Promovierende verankert ist, dass diese im Regelfall die gesamte Wochenarbeitszeit von 39 Stunden für ihre Dissertation und die wissenschaftliche Arbeit aufbringen sollen und dafür eine Vergütung in Höhe von 50 % der TVöD Entgeltgruppe 13 (maximal Stufe 2) erhalten. Der Urlaubsanspruch liegt beim gesetzlichen Minimum von 20 Arbeitstagen. In den „Genuss“ eines Arbeitsvertrages kommen dabei von den ca. 5300 Promovierenden bei der Max-Planck-Gesellschaft lediglich etwa 2000 Personen. Die Übrigen forschen als Stipendiaten mit Stipendien in Höhe von 1000 € bis 1365 €. Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht geleistet. Der Anteil der Stipendiaten wuchs in den Vergangenen 10 Jahren von 36 % auf inzwischen über 60 %.

Die GEW fordert,
auch die öffentliche Finanzierung
der Forschungseinrichtungen an die
Einhaltung von Mindeststandards für
faire Arbeitsbedingungen zu binden.

Für die Hochschulen wirkt dieser Pakt im Wesentlichen durch die weitere Steigerung der DFG Mittel. Während der letzten 10 Jahre hat sich der Drittmittelanteil der Hochschulfinanzierung nahezu verdoppelt, wohingegen der Anteil der „reinen“ (leistungsunabhängigen) Landesfinanzierung von 73 % auf 50 % 1 zurückging. Dies bleibt
nicht ohne Auswirkungen. Entfielen 1995 noch bundesweit 59 % der Mittel auf die Lehre, waren es 2015 noch 53 %, obwohl in dieser Zeit die Zahl der Studierenden um fast 40 % gewachsen ist. Diese Verschiebung der Prioritäten ist der Qualität des Studiums und dem Niveau der deutschen Hochschulabschlüsse nicht zuträglich.

Vereinbarung zur Innovation in der Hochschullehre

Bei der „Vereinbarung zur Innovation in der Hochschullehre“ fällt auf, dass verglichen mit dem vorangehenden Qualitätspakt Lehre der Anteil der Bundesfinanzierung in etwa halbiert wurde. Mit einer fehlenden Dynamisierung und in Anbetracht von Lohn- und Preissteigerungen kann diese Finanzierung als degressiv betrachtet werden. Innovativen Lehr- und Lernmethoden misst die GWK offenbar nur eine vergleichsweise geringe Bedeutung zu.

Für die Hochschulen sind die Bundesmittel von großer Bedeutung. Im Rahmen der Kampagne „Frist ist Frust“ begleiten die Gewerkschaften den Verteilungsprozess kritisch.


1D. Dohmen, L. Wrobel, „Entwicklung der Finanzierung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit 1995“, Endbericht einer Studie für Deutscher Hochschulverband, 2018

Kontakt
Marko Hennhöfer
Betriebsverbandsvorsitzender TU Ilmenau
Adresse Max-Planck-Ring 14
98693 Ilmenau
Telefon:  03677 69 2505