Zum einen begrüßt die GEW Thüringen, Schulmindestgrößen verbindlich zu regeln. Dies schafft Planungssicherheit für Schulträger und Schulen. Zum Erhalt von Standorten sind Kooperationsmodelle sinnvoll, entscheidend für den Erhalt von Schulstandorten muss jedoch die Qualität des Unterrichts und die gelingende Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sein. Ausnahmeregeln für Schulen aufgrund besonderer räumlicher Bedingungen sind dabei aber dringend geboten.
Zum anderen: Die GEW Thüringen sieht die beabsichtigten Änderungen im Schulgesetz hinsichtlich der Mindestschulgrößen dennoch kritisch. Sie befürchtet durch Schulkooperationen im großen Stil eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen vieler Lehrkräfte. Die beabsichtigten Einspareffekte sind nicht offensichtlich, die personellen Ressourcen werden durch Kooperationsmodelle gleich welcher Art nicht automatisch geschont.
„Bei Kooperationsmodellen müssen entweder die Schülerinnen und Schüler transportiert werden oder die Lehrerinnen und Lehrer pendeln zwischen den Standorten hin und her.
Aber Schule findet nicht auf der Straße statt!“
(Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen)
Sollten nun Lehrerinnen und Lehrer in großem Umfang pendeln müssen, braucht es ein umfassendes System an Anrechnungsstunden, um die belastenden Folgen für die Lehrkräfte einzudämmen.
Hintergrund:
Folgende Mindestgrößen wurden genannt:
- Dorfgrundschulen (bis 6.500 Einwohner) 80 Schüler
- Stadtgrundschulen 160 Schüler
- Regelschulen 242 Schüler
- Gesamtschulen 396 Schüler
- Gymnasien 540 Schüler