Corona-Sonderzahlung
Wer bekommt sie – und wer (noch) nicht?
Die so genannte Corona-Prämie hat zahlreiche Fragen hervorgerufen. Gilt sie auch für TVöD-Anwender? Erhalten auch Beschäftigte im Hort die Prämie? Welche Rolle spielen dabei die Betriebsräte bei freien Trägern?
Im Geltungsbereich des TVöD (Bund und Kommune)
Die Corona-Prämie ist Ergebnis der Tarifverhandlungen im Bereich des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) und gilt demnach für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen (z.B. bei den kommunalen Kita-Erzieher*innen).
Für diese Sonderzahlung wurde ein eigener Tarifvertrag abgeschlossen, dessen Geltungsbereich identisch ist mit dem des TVöD. Das bedeutet:
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Modalitäten der Sonderzahlung
Die Prämie ist für die Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Sonderzahlung kommt netto gleich brutto auf dem Konto an.
Beschäftigte bei Trägern, die nicht dynamisch und vollumfänglich den TVöD anwenden
Bei tarifungebundenen Arbeitgebern oder Arbeitgebern, deren Haustarifverträge nicht vollumfänglich und dynamisch auf den TVöD verweisen, sind die Betriebsräte gefragt.
Wollen Betriebsräte für die Beschäftigten eine Corona-Sonderzahlung analog zu der des TVöD einführen lassen, sind sie aber auf die Bereitschaft des Arbeitgebers angewiesen. Stimmt der Arbeitgeber dieser Einführung zu, ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig für die konkrete Ausgestaltung – nicht aber für die Höhe, den Zweck und den Personenkreis. Wie genau die Rolle des Betriebsrats ausgestaltet werden kann, erfahren Interessierte auf Nachfrage bei Nadine Hübener.
Beschäftigte im Geltungsbereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L)
Für Landesbeschäftigte (beispielsweise Horterzieher*innen) gilt ein anderer Tarifvertrag, nämlich der
TV-L. In diesem Tarifvertrag gibt es keine Regelung für eine Corona-Sonderzahlung.
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99096 Erfurt