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Personalräte werden immer wieder gefragt

Was wir können und was wir dürfen

Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretungen

Symbolbild - Foto: Canva Pro

Durch die Wahl der Beschäftigten wird der Personalrat legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen. Der Personalrat ist Repräsentant der Gesamtheit der Beschäftigten. Daraus ergibt sich die Aufgabe, die Beteiligung der Beschäftigten an der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Dafür werden dem Personalrat und der Dienststellenleitung für die Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung durch das Gebot der „partnerschaftlichen, vertrauensvollen, kooperationsorientierten, respektvollen und offenen Zusammenarbeit“ nach § 2 Absatz 1 Thüringer Personalvertretungsgesetz enge Vorgaben gemacht. Daraus folgt der Dialog als Konzeption der dienststelleninternen Konfliktlösung. Unabhängig und selbstständig regelt jeder Personalrat die Wahrnehmung seiner Aufgaben, ohne dabei Weisungen oder der Rechtsaufsicht der Dienststelle zu unterliegen. Über die Gleichbehandlung der Dienststellenangehörigen zu wachen, ist Grundaufgabe des Personalrates (§ 67 ThürPersVG). Die Aufgaben und Pflichten des Personalrates ergeben sich aus dem Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG).

Initiativrecht

... um Maßnahmen zu beantragen, die den Beschäftigten der Dienststelle oder der Förderung des Gemeinwohls dienen. 
Beispiele: Abschluss von Dienstvereinbarungen zu u. a. Corona-Homeoffice, mobile Arbeit, Gleitzeitregelungen, …

Überwachung

... der Durchführung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechte. 
Beispiele: Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Tarifvertrag, …

Beschwerde

… und Anregungen von Beschäftigten entgegennehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Beispiele: Urlaubsabgeltung, Konflikte

Förderung

... der Eingliederung und der beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Menschen.
Beispiele: betriebliches Eingliederungsmanagement, bauliche Maßnahmen

Gleichberechtigung

... die Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Beispiele: Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Begleitung von Auswahlverfahren, Einsatz für gute, flexible Arbeitszeitmodelle

Integration

... Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern.
Beispiele: Begleitung von Auswahlverfahren, Einsatz für Zweisprachigkeit bei Rundmails, Hochschulveranstaltungen, etc.

Informationsrechte

... rechtzeitig und umfassend ist der Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben zu unterrichten. Die Unterrichtung ist dann rechtzeitig, wenn dem Personalrat die Möglichkeit zu einer umfassenden Meinungsbildung im Gremium bleibt.
Beispiele: Mitarbeit ERP-Steuerungsgruppe, Corona-Krisenstab, Arbeitsgruppe/ Krisenstab Energiekrise

Durchsetzungsrechte

... dort, wo das Gesetz die Mitbestimmung vorsieht, besteht die weitestgehende Möglichkeit der Durchsetzung von Beschäftigteninteressen. In diesem Sinne heißt Mitbestimmung, dass die Dienststelle eine Maßnahme erst durchführen kann, wenn der Personalrat seine Zustimmung erteilt hat. Der Gesetzgeber unterscheidet hier die Fälle der vollen Mitbestimmung.
Beispiele: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und dazu die Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung: Einstellung, Eingruppierung, Weiterbeschäftigung

Bei Fragen oder Problemen stehen euch die Personalratsmitglieder – natürlich besonders wir als GEW-Mitglieder in den örtlichen Personalräten oder im Hauptpersonalrat – zur Verfügung. Habt keine Scheu, uns zu kontaktieren, lieber zu oft und zu zeitig, als zu spät.

Kontakt
Katrin Glaser
Stellvertretende Vorsitzende beim Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Adresse Steinplatz 2
99085 Erfurt
Telefon:  0361 67 00 10 01