Hintergrund
Was tun die Hauptpersonalräte für den Schulbereich?
Aus der Arbeit der Personalräte, der Interessenvertretungen der Beschäftigten, insbesondere des Hauptpersonalrates im Schulbereich.
Aufgabe von Personalräten ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten bestehenden Gesetze und rechtliche Regelungen auch eingehalten werden und dass Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden. Der Personalrat muss und soll die Interessen und Belange der Beschäftigten bei der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse vertreten. Er hat dafür einen gesetzlichen Auftrag, der im Thüringer Personalvertretungsgesetz festgeschrieben ist.
Seit Juni 2019 gilt die sogenannte Allzuständigkeit, dies bedeutet, der Personalrat bestimmt nach Maßgabe der entsprechenden Paragraphen bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststelle für die in der Dienststelle Beschäftigten mit.
Dreistufiger Bildungsbereich bildet sich bei den Personalräten ab
Die Dreistufigkeit im Bildungsbereich spiegelt sich in der Struktur der Personalräte wieder:
- Örtlicher Personalrat (ÖPR): Die staatlichen Schulen wählen ihren ÖPR an der Schule.Der Örtliche Personalrat ist direkter Ansprechpartner der Beschäftigten für alle Dinge, die das sog. Tagesgeschäft betreffen. Beispiele hierfür sind: Stunden- und Einsatzplanung, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit, Auswahl bei Fort- und Weiterbildung, …
- Bezirkspersonalräte (BPR): Auf Schulamtsebene gibt es Bezirkspersonalräte. Die Schulämter sind die personalführenden Stellen. Auf dieser Ebene geht es vor allem um alle Fragen, die mit den Beschäftigungsverhältnissen in Zusammenhang stehen. Beispiele dafür sind Abordnungen, Versetzungen, Teilzeitbeschäftigungen, vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst,… und natürlich mit Einstellungen in den Thüringer Schuldienst.
- Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) Der "Hauptpersonalrat Schule" (HPR Schule) stellt die oberste Interessenvertretung für Personal im Thüringer Schuldienst dar. Er ist auf Ministerialebene angesiedelt und behandelt landesweite Interessen des Personals. Er berät in der Regel wöchentlich in Erfurt.
Arbeitsgruppen für die Inhalte
Der HPR überwacht die Einhaltung der rechtlichen Regelungen, macht Vorschläge, nimmt das Initiativrecht wahr und fordert eine frühzeitige Einbindung ein. Gegebenenfalls wird auch der Weg des Stufenverfahrens beschritten, um den Sachverhalt in der Einigungsstelle klären zu lassen.
Die inhaltliche Arbeit wird in folgenden Arbeitsgruppen vorbereitet:
AG Verwaltungsvorschriften
- Schwerpunkt der AG-Arbeit ist die Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres (VVOrgS).
- Weiterhin werden alle vom TMBJS erarbeiteten Verwaltungsvorschriften, die in den Mitwirkungsprozess des HPR eingebunden sind, von der AG inhaltlich begleitet und besprochen und für den HPR aufbereitet.
AG Gesundheitsmanagement/BEM
- Einhaltung und Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement
- Beteiligung an der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Begleitung des Prozesses der Psychischen Gefährdungsbeurteilung an Schulen
- Zusammenarbeit mit der Hauptschwerbehindertenvertretung
- Umsetzung der Inklusionsvereinbarung für schwerbehinderte Beschäftigte
- Ansprechpartner für alle Maßnahmen im Rahmen von „Gesunde Schule – GUT GEHT’S“
AG Personalvertretungsrecht
- Personalvertretungsrechtliche Begleitung von Verfahren im Personalbereich, u.a. Einstellungsverfahren, Funktionsstellenbesetzungsverfahren, Personalentwicklung
- Tarif- und Besoldungsrecht, Fortbildung und Weiterbildung (auch Begleitung von Dienstvereinbarungen)
AG Grundsatzfragen / Haushalt / Personal
- In dieser AG werden alle Fragen, die sich im Ergebnis mit Personal befassen, bearbeitet.
AG Öffentlichkeitsarbeit / Datenschutz
- Information der Beschäftigten
- Internetauftritt des HPR
- Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), Auswirkungen für den HPR und für Beschäftigte und Umsetzung Dienstvereinbarung zum Datenschutz
AG Pädagogenbildung / USYS (Unterstützungssystem) / Seiteneinsteiger
- Die Aufgabe der AG ist es, sich mit allen Fragen der Fort- und Weiterbildung von Lehrer:innen, Erzieher:innen und Sonderpädagogischen Fachkräften auseinanderzusetzen.
- Weiterhin begleitet die AG das Interessenbekundungsverfahren zur Gewinnung von Fachberaterinnen und Fachberatern sowie Beraterinnen und Beratern für Schulentwicklung.
AG Mehrarbeit
- Schwerpunkt der AG-Arbeit sind Dienstanweisungen, Richtlinien und weitere Vorschriften, die sich auf die Arbeitszeit von Beschäftigten auswirken und Mehrarbeit erzeugen könnten.
- Die AG Mehrarbeit beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem Ministerium an einer Überarbeitung der Lehrerdienstordnung.
Aktuell sehr schwierige Situation
Der derzeitige Personalmangel im Schulbereich, sowohl im Erzieher:innen-, als auch im Lehrkräftebereich bringt im Bildungsbereich enorme Probleme mit sich. Die Tatsache, dass derzeit mehr als 50 % der Einstellungen durch sog. Seiteneinsteiger:innen realisiert werden, macht die Situation im Bildungsbereich nicht einfacher.
Derzeit geht es im Hauptpersonalrat unter anderem um:
- die Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2023/2024 (VVOrgS2324),
- die HPR-Initiativen im Rahmen der Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift Wandertage und Klassenfahrten,
- das Interessenbekundungsverfahren zur Gewinnung von Fachberater:innen,
- die HPR-Initiativen zur Aussetzung der dienstlichen Beurteilungen für Beamte im Schulbereich,
- die Einführung von längst fälligen Regelungen zu Schulkonten.
Aber oftmals geht es im Hauptpersonalrat mehr oder weniger darum, Schlimmeres zu verhüten. Trotz Allzuständigkeit bleibt die Organisation des Dienstbetriebes Sache des Arbeitgebers, also des Ministeriums.
Informationen zur Arbeit des HPR findet ihr hier
99096 Erfurt