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Was sind eigentlich Ganztagsschulen?

Unter Ganztagsschulen werden laut Kultusministerkonferenz Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich I:

Quelle: RABE KARIKATUR
  • an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schüler*innen ein Mittagessen bereitgestellt wird,
  • die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.

Es werden drei Formen unterschieden:

  1. Voll gebundene Form der Ganztagsschule: In der voll gebundenen Form werden Unterricht und Zusatzangebote entsprechend eines pädagogischen Konzepts an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden für alle Schüler*innen verpflichtend organisiert.
  2. Teilweise gebundene Form: Die teilweise gebundene Form entspricht der voll gebundenen Form, allerdings nicht für alle Schüler*innen der Schule. Diese Form kann ein Einstieg in die Umorganisation der gesamten Schule zu einer voll gebundenen Form sein, die in den darauf folgenden Jahren in die anfangs nicht berücksichtigten Jahrgangsstufen hineinwächst.
  3. Offene Form: In der offenen Form ist ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schüler*innen nötig. Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist jeweils durch die Schüler*innen oder deren Erziehungsberechtigte verbindlich zu erklären.