Beide Seiten sind sich einig, dass eine Klärung darüber, was Unterricht ist und was sonstige Tätigkeiten umfassen, dringend geboten ist.
Unterschiedliche Auffassungen haben TMBJS und GEW Thüringen jedoch zur Definition von Abschlussprüfungen. Für das TMBJS gelten diese nicht zu den Leistungserhebungen, die GEW Thüringen sieht das im Sinne der Beschäftigten anders. Auch hier gibt es einen Bedarf der Definition der unterrichtsnahen Tätigkeiten, denn nur so kommt man der Realität an Schule näher. Und damit kann auch die Möglichkeit geboten werden, Entlastungen für die Lehrkräfte durch die Erweiterung von Anrechnungsstunden zu schaffen – das ist das Ziel der GEW.
Auch zur Anrechnung der Unterrichtsverpflichtung bei Projektwochen offenbarten sich zwischen Bildungsministerium und Bildungsgewerkschaft unterschiedliche Sichtweisen. Aus Perspektive der GEW Thüringen ist das TMBJS auch hier in der Pflicht, seine Position auf Praxistauglichkeit zu prüfen.
GEW Thüringen und TMBJS haben vereinbart, das Gespräch zeitnah fortzusetzen, wir werden darüber entsprechend berichten.