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Tarifrunde TVöD Bund und Kommunen

Warnstreiks am Freitag

Auch im März wird heftig gestreikt werden müssen, nach diesem "Angebot" der Arbeitgeber. Neun Nullmonate, eine extrem lange Laufzeit von 27 Monaten, kaum Prozente – das reicht nicht!

Streikorte

An diesen Orten sind bislang Streiks geplant. Wir rufen die Mitglieder immer per E-Mail oder Aushang im Betrieb auf, nur dieser Aufruf gilt. Aufgerufen werden können alle nach TVöD sowie TVPöD, TVSöD und TVAöD (Praktikant:innen, Studierende und Auszubildende) tarifgebunden Beschäftigten.

22.03.2023 Gotha, Bad Salzungen, Bad Liebenstein und Vacha

  • Beschäftigten in den kommunalen Kindergärten in Gotha, Bad Salzungen, Bad Liebenstein und Vacha
  • ganztätgiger Warnstreik
  • Zentraler Treffpunkt: Streiklokal „Die Tonne in Gotha“ in der Gothaer Pfarrgasse 1, 08:00 Uhr

24.03.2023 Erfurt und Artern

  • Beschäftigten in den kommunalen Kindergärten in Erfurt und Artern
  • ganztätgiger Warnstreik
  • Zentraler Treffpunkt: Erfurter Bahnhofsvorplatz, 07:30 Uhr

Die Forderungen der GEW lauten im Einzelnen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • Erhöhung der Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende um 200 Euro monatlich

Ein deutliches Gehaltsplus ist angesichts der Krisensituationen mit den damit verbundenen Preissteigerungen und Reallohnverlusten zwingend erforderlich und seitens der öffentlichen Hand in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen auch finanzierbar. 

Mitmachen aus Solidarität

Alle Kolleg:innen, die nicht aufgerufen wurden, können gerne in der Freizeit an den Kundgebungen und Demos teilnehmen und mithelfen, uns noch größer werden zu lassen auf den Plätzen und in den Straßen. Die Regelungen des TVöD werden von fast allen nicht tarifgebundenen freien Trägern kopiert („an TVöD angelehnt“). Die Eingruppierung wie auch viele anderen Arbeitsbedingungen sind fast immer am TVöD-SuE orientiert. Auch mit ihren Beiträgen helfen die nicht tarifgebundenen Mitglieder, dass die tarifgebundenen Mitglieder im öffentlichen Dienst sich für ALLE mit ihrem Streik für bessere Arbeitsbedingungen und eine modernere Entgeltordnung durchsetzen können. Wer streikt erhält kein Gehalt, wir leisten daher Streikgeld.

Streikgeld

Wenn Du Dein normales Gehalt bekommen hast, musst Du nichts weiter tun. Du musst Deinen Arbeitgeber nicht darauf aufmerksam machen, dass Du gestreikt hast!

Was aber musst Du tun, wenn Du in einigen Wochen (manchmal dauert es auch Monate) den Streiktag von deinem Gehalt abgezogen bekommst:

Für die Zahlung von Streikgeld benötigen wir die Kopie Deines Entgeltnachweises des Monats, in dem die Abzüge erfolgten. Diese Kopie ist zusammen mit einem Antrag auf Streikunterstützung an die GEW Thüringen zu senden.

Fragen und Antworten zum Streikrecht

Alles rund um das Thema Streik findet sich auch in unserem Streik-ABC.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98