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Die Wahlkommission informiert

Vorbereitungen zum 30. Ordentlichen Gewerkschaftstag der GEW

Die Wahlkommission für den 30. Ordentlichen Gewerkschaftstag der GEW vom 20. bis 24. Mai 2025 in Berlin hat sich gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung am 30. September 2024 konstituiert.

Gewerkschaftstag der GEW am 22. Juni 2022 in Leipzig (Foto: Kay Herschelmann)

Der Hauptvorstand hatte in seiner Sitzung am 21./22. Juni 2024 eine Wahlkommission für den Gewerkschaftstag eingesetzt und folgende Kolleg*innen als Mitglieder der Wahlkommission benannt: Kathrin Gröning (Rheinland-Pfalz), Thilo Hartmann (Hessen), Franzi Hense (Schleswig-Holstein), Thomas Hoffmann (Thüringen) und Katharina Klink (Baden-Württemberg).

Die Wahlkommission wählte auf der Sitzung am 30. September 2024 Franzi Hense zur Sprecherin der Wahlkommission und Thomas Hoffmann zum stellvertretenden Sprecher. Die Geschäftsführung der Wahlkommission obliegt der Geschäftsführerin des GEW-Hauptvorstands Stefanie Brich.

Die Wahlkommission beschloss entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung den folgenden Terminplan:

Die Bekanntgabe der Ämter, die durch Wahlen auf dem Gewerkschaftstag zu besetzen sind, erfolgt spätestens in der Dezember-Ausgabe 2024 der GEW-Mitgliederzeitschrift „E&W“ sowie in den Landeszeitungen der GEW.

Bis zum 20. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, Wahlvorschläge bei der Geschäftsführung der Wahlkommission einzureichen.

Die Wahlkommission gibt bekannt, dass gemäß geltender Satzung auf dem Gewerkschaftstag 2025 nachstehende Ämter durch Wahlen zu besetzen sind:

1. Geschäftsführender Vorstand

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende (gemäß § 20.1.a der GEW-Satzung)
Die Mitglieder der Arbeitsbereiche (gemäß § 20.1.b der GEW-Satzung)

  • Finanzen
  • Frauen-, Gleichstellungs-, Geschlechterpolitik
  • Tarif- und Beamtenpolitik


Vier Mitglieder für die Organisationsbereiche (gemäß § 20.1.c der GEW-Satzung)

  • Jugendhilfe und Sozialarbeit
  • Schule
  • Hochschule und Forschung
  • Berufliche Bildung und Weiterbildung

Gemäß § 20.4 wird aus der Mitte der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands nach § 20.1.b und § 20.1.c die stellvertretende Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende in einem gesonderten Wahlgang gewählt. Eine der beiden Vorsitzenden nach § 20.1.a und § 20.4 soll eine Frau sein.

2. Bundesschiedskommission

Drei ständige und drei stellvertretende Mitglieder der Bundesschiedskommission (nach § 9 der GEW-Satzung).

3. Wahlvorschläge 

Gemäß Geschäftsordnung und Wahlordnung der GEW sowie den Beschlüssen der Wahlkommission können die GEW-Landesverbände sowie die Bundesausschüsse der GEW bis zum 20. Februar 2025 Wahlvorschläge bei der Sprecherin der Wahlkommission, zu Händen der Geschäftsführerin des GEW-Hauptvorstandes Stefanie Brich, per Mail an: wahlkommission@gew.de einreichen. Es wird um digitale Einreichung der Unterlagen gebeten. 

Nach Prüfung der Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge und Einholung der Zustimmung der Kandidat*innen erfolgt die Bekanntgabe der bis zum 20. Februar 2025 vorgeschlagenen Kandidaturen im Vormonat des Gewerkschaftstages, also in der Aprilausgabe 2025 der „E&W“.

4. Alternativen durch mögliche Satzungsänderungen

Aktuell liegen keine Satzungsänderungsanträge vor, die Auswirkungen auf die Wahlämter hätten. Allerdings gilt hier eine Frist der Einreichung bis zum 20. November 2024. Sollten entsprechende satzungsändernde Anträge nach Redaktionsschluss eingehen, kann es sein, dass die aktuelle Wahlausschreibung erweitert wird. Diese Veröffentlichung erfolgt in der „E&W“ und auf den Websites der Landesverbände. 

Kontakt
Thomas Hoffmann
Referent für Internationales an der Hochschule Nordhausen
Kontakt
Franziska Hense
Vorsitzende