Lehrerinnen und Lehrer im staatlichen Schuldienst des Freistaates Thüringen sollen zukünftig wieder verbeamtet werden können. Das hat die Landesregierung mit Kabinettbeschluss vom 28.2.2017 festgelegt. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) will zum Beginn des Schuljahres 2017/18 die Übernahme in das Beamtenverhältnis wieder vornehmen. Hierfür hat das TMBJS Informationen erarbeitet, die den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Verbeamtung näher beschreiben und bereits häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verbeamtung beantwortet (FAQ).
Bitte lesen Sie diese Informationen sehr aufmerksam!
Nach Auswertung des Materials des TMBJS will die GEW-Landesrechtsstelle mit folgenden Hinweisen bei der Entscheidungsfindung behilflich sein, denn die Entscheidung selbst kann Ihnen keiner abnehmen.
- Antragstermin
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgt ... Um den Zeitplan für die Verbeamtung zum 1.8.2017 für bereits beschäftigte Angestellte als Lehrerinnen und Lehrer realisieren zu können, hat das TMBJS einen Antragstermin zum ... vorgesehen. Es wird ausdrücklich formuliert: „Ihren Antrag stellen Sie möglichst bis zum ...“
- Der Antragstermin ... ist somit nur ...
- Die Einhaltung des ... hat lediglich zum Ziel, dass ...
- In vielen Fällen werden sich die Beschäftigten bis zum Antragstermin ...
- Der Antrag auf Verbeamtung kann trotz noch bestehender ....
- Altersgrenze
Bei der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe dürfen Bewerber das Lebensjahr ... Auf dieser Grundlage hat das TMBJS die persönlichen Voraussetzungen für Verbeamtungen zum ...
- Besoldung
Beamte haben Anspruch auf Besoldung. Der Anspruch entsteht mit ...
Beispiel: Vergleich der Vergütung mit und ohne Verbeamtung als Lehrer mit Entgeltgruppe 11 und 13
Lehrer*in im Arbeitsverhältnis | Lehrer*in im Arbeitsverhältnis | Lehrer*in nach Verbeamtung (Eingangsamt) | |
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Vergütung | EG 11, Stufe 5 | ... | ... |
in Euro (brutto) im August 2017 | ... | 5069,03 | ... |
in Euro (netto) im August 2017 | ... | ... | ... |
Weiterer Abzug von der Nettovergütung? | ... | nein | ... |
Weiterer Stufenanstieg | ... | ... | bis Endstufe ... mit Stufenlaufzeiten von ... |
Eine Ernennung im ersten Beförderungsamt kann mit Zustimmung ... Ihren Antrag überdenken.
- Beförderung
Eine Beförderung ist während ...
- Beihilfe
Die Beihilfe ergänzt die ... Gemäß § 2 Beihilfevorschriften (ThürBhV) sind ...
a) für aktive Beamte ...
b) für Versorgungsempfänger ...
c) für den Ehegatten oder Lebenspartner ...
d) für die Kinder ...
- VBL
Die Zusatzversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder ist eine ... Ist bis zur Verbeamtung die Wartezeit von ...
- Verbeamtung
Mit der Ernennung (Einstellung) und Aushändigung der Ernennungsurkunde wird ...
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