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Überblick

Unter der Lupe: Lehramtsausbildung in Thüringen

In dieser Ausgabe finden sich zwei Artikel mit deren Verfassern wir einen Offenen Brief an das Bildungsministerium gerichtet haben.1 Ein Offener Brief ist immer die ultima ratio. Die Wahl dieses Mittels zeigt wie groß Not und Zeitdruck für die Studierenden waren. Die im Brief niedergelegten Forderungen waren und sind so dringlich, dass wir uns gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Lehrerbildungsausschusses, Herrn Prof. Dr. M. Perkams und dem Referat für Lehrämter der FSU Jena zu diesem Schritt entschlossen. Manches haben wir so durchsetzen können; für Weiteres setzen wir uns seitdem ein.

Canva - Symbolbild

Im Lehramtsstudium

Auf großen Unmut der Lehramt Studierenden stößt die Streichung von zwei Abgabeterminen für die schriftliche Abschlussarbeit. Bislang wurden vier Termine durch das Landesprüfungsamt (LPA) angeboten. Schon lange steht die Wiederbesetzung einer Stelle im LPA an. Irritieren mag nicht nur die Vakanz sondern auch, dass es explizit keinen politischen Willen gibt, nach erfolgreicher Wiederbesetzung wieder vier Abgabetermine zu ermöglichen. Konsequenzen? Für Studierende der FSU bedeutet dieser Umstand eine Verlängerung ihrer Studienzeit. Für das Land Thüringen einen späteren Eintritt von LAA, die eigentlich früher in der Schule angekommen wären.

Durch die Veröffentlichung haben wir für die Lehramtsstudierenden erreicht, dass zusätzlich zu einer pauschalen pandemiebedingten Schreibzeitverlängerung für die schriftliche Staatsexamensarbeit ein Antrag auf individuelle Verlängerung gestellt werden kann. Verhindern konnten wir, dass eine Staatsexamensklausur mit 70 Studierenden in einem Hörsaal geschrieben werden musste. Stattdessen wurden die Prüflinge auf zwei Hörsäle verteilt. Wir alle hätten uns ein digitales Prüfungsformat für die schriftlichen Klausuren gewünscht, das im mündlichen Bereich Anwendung gefunden hat. Umsetzbare Vorschläge lagen jedenfalls seitens der Lehrenden vor.

Die GEW setzt sich für ein Solidarsemester für alle Studierenden ein. Wir empfehlen eine Verlängerung der Regelstudienzeit, da sich das Studium aufgrund der Pandemie vielfach verlängert. Darauf weist auch Herr Prof. Perkams in seinem Artikel hin. Der Vorteil des Soli-Semesters? Langzeitstudiengebühren würden so erst später fällig.

Chancen richtig nutzen

Aus unserer eigenen Erfahrung sowie dem unmittelbaren Austausch mit der Praxis wissen wir: Viele digitale Formate haben Potenzial. Errungenschaften sollten nach dem hoffentlich baldigen Überwinden der Krise, beibehalten werden. Dafür benötigen angehende Lehrer*innen sinnvolle Qualifizierung und Professionalisierung in Distanzlernformen sowie digitalen Lernmöglichkeiten. Digitale Medien nehmen eine so zentrale Funktion in der Sozialisation junger Menschen ein. Der Schulunterricht sollte hier nicht wie ein Urgestein verharren; muss sich weiterentwickeln. Dabei muss nicht Etabliertes, für gut Befundenes über Bord geworfen werden. Die Einbeziehung der digitalen Welt ist aber beispielsweise dann – für alle nachvollziehbar – geboten, wenn es um das Beurteilen und Bewerten zuverlässiger Quellen geht. Nur weil das Stichwort ‚Fake News‘ in aller Munde ist, ist das damit benannte Problem nicht schon gelöst. Und: Es ist kein Selbstläufer, dass junge Menschen fit sind, was eine professionelle Nutzung digitaler Medien im Unterricht anbelangt.

Digitale Lehre wirkt sich auch auf die 2. Phase der Ausbildung aus, die Lehramtsanwärter*innen (LAA) an den Studienseminaren erhalten. LAA haben in den vergangenen Monaten Online-Lehre erlebt und auch selbst organisieren und durchführen müssen. In der Regel funktioniert das vorbildlich. Und mancherorts führt es in Kollegien zu einer ganz neuen Wertschätzung der Kolleg*innen, die da nachwachsen und sich schon jetzt hilfreich einbringen. Auch in diesem Bereich ist das Fazit von seiten Lehrender wie Auszubildender: Positiven Nutzen beibehalten! Der Wille zur Beibehaltung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die technische Ausstattung weiterhin Großbaustelle bleibt. Die Lösung dieses Problems ist Voraussetzung für glückenden Online-Unterricht – ob aus der Distanz oder bei E-Learning in Schulen.

Auch auf Bundesebene beschäftigt das Thema die GEW. So weist Ilka Hoffmann, Vorstandsmitglied Schule, darauf hin, die Politik habe zwar auf die ungleiche Ausstattung der Lernenden mit digitalen Endgeräten aus einem Sonderprogramm reagiert, insgesamt laufe die Umsetzung des Digitalpaktes aber schleppend. Selbstverständlich lösen Tablets und Online-Lernprogramme auch nicht alle Probleme im Schulbereich: Der Lehrkräftemangel etwa wird so unter keinen Umständen gelöst. Darüber hinaus halten wir hartnäckig an unserer Forderung fest, eine Vertretungsreserve in Höhe von 10 Prozent umzusetzen. Diese ist längst im aktuellen Personalentwicklungskonzept fixiert. Nun gilt es, sie umzusetzen.

In Vorbereitungsdienst und Seiteneinstieg

Seiteneinsteiger*innen (SE) und Nachqualifizierer*innen (NQ) haben ihren ganz eigenen Stellenwert beim Überwinden des Lehrermangels. Dieser Bereich wird prozentual immer mehr Lehrer*innen an den Schulen stellen, da der Bedarf stetig wachsen wird. Sie sind als Bereicherung der Erfahrungen und Vielfalt der Lehrkräfte anzusehen, nicht als Problem. Damit sie auf dem gleichen Niveau wie grundständig ausgebildete Lehrer*innen unterrichten und mittelfristig das gleiche Gehalt/die gleiche Besoldung erhalten können, benötigen sie eine qualitätsvolle und angemessene Aus- bzw. Weiterbildung generell vor ihrem Einsatz oder zu einem erheblichen Teil vor ihrem Einsatz und berufsbegleitend. Sie dürfen nicht nur im Zuge einer Werbekampagne sichtbar gemacht werden. SE und NQ müssen langfristig sichtbar bleiben und anerkannt werden.

Ausgehend von unserer Umfrage aus dem April 2020 haben wir uns mit Erfolg für Prüfungsersatzleistungen im Zuge des II. Staatsexamens eingesetzt. Die Ersatzleistungen sind eine Herausforderung für alle Beteiligten, aber ein wichtiger Baustein, um das II. Staatsexamen in Pandemiezeiten ablegen zu können. Im Vorbereitungsdienst des Grundschullehramts wirkt sich die aktuelle Lage besonders ungünstig auf die ohnehin schon kurze Ausbildungszeit von lediglich zwölf Monaten aus. Hier werden wir uns weiterhin für achtzehn Monate Vorbereitungsdienst einsetzen: Auch dieser Schulart müssen wir Zeit für gute Ausbildung geben. Derzeit aber richtet sich der Blick der Absolvent*innen von Anbeginn auf das Examen. So bleibt wenig Raum zum Ausprobieren, Vertiefen, Hospitieren und wenig Zeit die eigene Lehrerpersönlichkeit auszubilden. Ab August diesen Jahres erhalten in Thüringen sämtliche Lehrkräfte die A13/E13. Das wurde Zeit! Warum sollten Unterschiede bei der Ausbildungsdauer bestehen bleiben?

Zu Beginn des Pandemieausbruchs in Deutschland haben wir die oben genannte Umfrage unter LAA, SE und NQ durchgeführt.2 An der Umfrage nahmen 424 Personen teil. Dabei wurde unter den Befragten der Wunsch nach einer unkomplizierten Möglichkeit zur freiwilligen Verlängerung der Vorbereitungsdienstzeit deutlich: 56,8 % der Teilnehmenden waren der Meinung, eine freiwillige Verlängerung sollte ermöglicht werden. Die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO), § 16 Abs. 3 gibt die Möglichkeit der Beantragung einer Verlängerung. Im Telefonat mit dem Zuständigen des TMBJS wurde eine wohlwollenden Prüfung der Anträge seitens des Ministeriums zugesagt. Uns war wichtig, dass dies eine Möglichkeit, keine Verpflichtung sein würde. Wie bereits deutlich gemacht wurde, diese Chance auf Verlängerung kann vor allem für Grundschullehrämter ein wichtiges Entgegenkommen bedeuten, da sie als einzige Schulart mit einem lediglich zwölfmonatigen Vorbereitungsdienst konfrontiert sind. Aber auch für alle anderen Schularten besteht diese Option.

Im Studienseminar

In der Ausbildung von LAA und SE übernehmen Fachleiter*innen (FL) wichtige Aufgaben für die Zukunft von Schule und Gesellschaft. Damit übernehmen sie Verantwortung. Hospitationen, Beratung von LAA und SE, Fachseminare an den Studienseminaren – all das muss vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden: Fachleiter*innen leisten viel. Das sollte sich auszahlen.

Zwar ist das Beförderungsamt wieder eingeführt jedoch an schematische Bedingungen – hälftige Verwendung als FL – geknüpft. Die Beweislast liegt beim FL. Derzeit ist die Lage zugespitzt, weil rückwirkend nachgewiesen werden muss, dass diese hälftige Verwendung in den vergangenen Jahren zutreffend war. Andernfalls muss die Zulage zurückgezahlt werden. Das mag zwar streng de jure sein, aber welch verheerendes Signal in Pandemiezeiten. Zahlreiche FL haben coronabedingt bis zu sechs Planungsdurchläufe nehmen müssen, bis denn eine Staatsexamensprüfung abgenommen werden konnte. Die Bitte um Fristverlängerung , um den Nachweis erbringen zu können wurde jüngst abgelehnt. Schon kursiert die Überlegung, Fachleiter*innen müssten dann eben in zwei Fächern ausbilden. So sei die hälftige Verwendung sichergestellt. Planungstechnisch wäre das für die Studienseminare kaum umsetzbar. Organisatorisch ist die Lage im Seminar seit vergangenem Jahr ohnedies angespannt: Aufgrund der Verdoppelung der Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst, müssen vier statt zwei Jahrgängen getaktet werden. Dabei zeitigt diese Verdoppelung nicht einmal den gewünschten Effekt: Es beginnen keineswegs mehr LAA den Vorbereitungsdienst in Thüringen.

Allmählich schwinden die Fachleiter*innen. Dabei sollen die Anwärter*innenzahlen im Vorbereitungsdienst geplantermaßen steigen. Stichwort Lehrermangel. Eine entsprechend notwendige Erhöhung der Zahl der Fachleiter*innen steht unter keinem guten Stern. Die personellen Kapazitäten in Studienseminaren und Seminarschulen müssen dringend ausgebaut werden.

Kontakt
Paul Menger
Bildungsreferent für das junge Lehramt
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 56
Mobil:  0178 271 88 99