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Tarifrunde TVöD Sozial- und Erziehungsdienst

Umsetzung des Tarifergebnisses nimmt Fahrt auf

Bis 30. November galt die Frist zur Beantragung der zwei weiteren, durch Umwandlung der Zulage enstehenden Regenerationstage für 2023.

In der Beratung haben wir immer empfohlen, diese vorsorglich gegenüber dem Arbeitgeber anzumelden. Ob Beschäftigte diese dann tatäschlich im Jahr 2023 in Anspruch nehmen sowie deren konkrete Lage, wird dann von den aktuellen Verhältnissen und individuellen Bedürfnissen in 2023 abhängen. Aber wer die Frist verstreichen lassen hat, kann dann in 2023 überhaupt nicht mehr von diesem Instrument Gebrauch machen. Ihr/ihm stehen dann nur die zwei regulären Regenerationstage zu.

Höhergruppierung nur auf Antrag

Bis 31. Juli 2023 können Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 11b und S 12 zudem prüfen lassen, ob eine Höhergruppierung für sie von Vorteil ist. Schulsozialarbeit (S 11b) wird nun als schwierige Tätigkeit in der Entgeltgruppe S 12 bewertet. Kindheitspädagog:innen und Erziehungswissenschaftler:innen (BA/MA) können künftig das Qualifikationsmerkmal für Sozialarbeiter:innen S14 mit Fallverantwortung erfüllen.

Damit aber den Beschäftigten keine Nachteile bei diesen Höhergruppierungen hinsichtlich der Stufenlaufzeit entstehen, wird die Höhergruppierung nicht automatisch, sondern nur auf Antrag des/der Beschäftigten wirksam. Der Antrag wirkt auf den 1. Juli 2022 zurück. GEW-Mitglieder sollten sich vor einer etwaigen Antragsstellung von uns beraten lassen (Errechnung des Höhergruppierungsgewinns bzw. -verlusts, zukünftige Stufenlaufzeiten etc.).

Überleitung

Des weiteren können bis zum 30. Juni 2023 Beschäftigte, die bis Februar 2016 nicht ihre Eingruppierung nach der Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst geltend gemacht hatten und somit weiterhin Entgelt nach der Anlage A zum TVöD erhalten, nun erneut eine Überleitung schriftlich beantragen. Der Antrag wirkt auf den 1. Januar 2023 zurück. Auch hier sollten sich GEW-Mitglieder vor einer Antragstellung von uns beraten lassen, ob sich eine Überleitung für sie lohnt.

Für beide Fälle – Höhergruppierung und Überleitung – stellen wir Musteranträge zur Verfügung.

Erweiterung des Katalogs

Seit dem 1. Juli 2022 haben mehr Beschäftigte die Möglichkeit, in die höhere Entgeltgruppe S 8b eingruppiert zu werden und damit am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie zu haben. Der Katalog der sogenannten schwierigen fachlichen Tätigkeiten wird erweitert und umfasst nun auch

  • Tätigkeiten in Gruppen mit einem Anteil von mindestens 15 Prozent von Kindern und Jugendlichen mit einem erhöhten Förderbedarf
    • Dabei ist es für die Eingruppierung unerheblich, ob die Arbeit der Erzieher:in in der Gruppe z.B. mit Unterstützung durch Heilpädagog:innen erfolgt. Diese höhere Eingruppierung empfiehlt sich aber nur für Beschäftigte, die erfahrungsgemäß dauerhaft und deutlich über den geforderten 15 Prozent in den Gruppen haben, da bei der Höhergruppierung die Stufe und Stufenlaufzeit verloren geht, bei einer späteren Herabgruppierung – Absinken unter 15 Prozent in den Gruppen – die errreichte Stufe der höheren Entgeltgruppe aber mitgenommen wird.
  • Tätigkeiten als Kinderschutzfachkraft
    • Für die Bestellung bedarf es keiner besonderen Qualifikation, da es nur auf die entsprechende Übertragung der Aufgabe durch den Arbeitgeber ankommt. Die Einrichtungen stellen sicher, dass nur solche Beschäftigte zur Kinderschutzfachkraft bestellt werden, die zur Übernahme dieser Tätigkeit geeignet sind.
  • Die Tätigkeit als Facherzieher:in wird durch die Qualifikationsvoraussetzung einer abgeschlossenen Fortund Weiterbildung im Umfang von 160 Stunden ergänzt.
    • Die kommunalen Arbeitgeber definieren als Facherzieher:innen diejenigen Beschäftigten, die zusätzlich zu ihrer Erzieherausbildung beispielsweise eine Zusatzqualifikation zur Facherzieher:in bzw. Fachkraft für Integration oder für Sprachförderung erwerben. Für die Gewerkschaften ist diese Aufzählung nur ein Beispielkatalog und somit nicht abschließend.

Diese Möglichkeiten der höheren Eingruppierung können kontinuierlich beantragt werden. Es gibt für die Höhergruppierung keine Ausschlussfrist. Wer in 2024 zur Kinderschutzfachkraft bestellt wird oder wer Ende 2023 seine Zusatzqualifikation abschließt, hat dann immer noch die Möglichkeit, die höhere Entgeltgruppe zu erhalten.

Ebenfalls kontinuierlich möglich ist der Erhalt einer Zulage in Höhe von 70 Euro als Praxisanleiter:in in der Ausbildung von Erzieher:innen, Kinderpfleger:innen/Sozialassistent:innen und Heilerziehungspfleger:innen. Hier ist ausschlaggebend, dass die Anleitungstätigkeit mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an der Gesamttätigkeit bemessen wird. Nur dann erhalten Beschäftigte für den gesamten Zeitraum der Praxisanleitung die monatliche Zulage.

Weitere Informationen mit wichtigen Details, Fristen und Beispielen sind im geschützen Mitgliederbereich auf unserer Homepage zu finden.

Für Beratungen stehe ich zur Verfügung.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98