Neues aus dem Hort
Mustergeltendmachung für Hortkoordinator*innen in der Kleinen E 9
Die Überleitung in die seit 01.01.2020 geltende SuE-Tabelle im Tarifvertrag der Länder (TV-L) erfolgt für Hortkoordinator*innen in zwei Schritten. Zunächst werden die Beschäftigten in der sog. Kleinen E 9 rückwirkend zum 01.01.2019 in die sechs Stufen umfassende Entgeltgruppe E 9a übergeleitet. In einem zweiten Schritt findet dann die Überleitung in eine entsprechende Entgeltgruppe der S-Tabelle statt.
Hierzu hat die GEW Thüringen bereits mit einer Tarifinfo informiert.
Aufgrund der langen Redaktionsverhandlungen zum Tarifergebnis findet die Umsetzung der Überleitung – sowohl in die E 9a als auch in die neue S-Tabelle – später als erwartet statt.
Nach Rücksprache mit dem Thüringer Finanzministerium ist die Umsetzung in den nächsten Wochen geplant.
Alle Ansprüche bleiben jedoch gewahrt, sofern die Hortkoordinator*innen in der kleinen E 9 vorsorglich mit nebenstehendem, mitgliedergeschützten Musterantrag die Eingruppierung in die E 9a beantragen.
Für Rückfragen steht Euch Nadine Hübener zur Verfügung: nadine.huebener(at)gew-thueringen(dot)de, Telefonsprechstunde zur Überleitung jeden Mittwoch von 10 – 12 Uhr unter 0361 5909554.
99096 Erfurt
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Exklusiv für Mitglieder
Antrag auf Tarifgeltung in der E 9a rückwirkend zum 01.01.2019
26.02.2020 - (pdf - 57.11 KB) -
Exklusiv für Mitglieder
Tarifinfo_Sozial- und Erziehungsdienst_Überleitung in die neue S-Tabelle
26.02.2020 - (pdf - 291.21 KB)