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Zu den Beauftragten für Diversität

Thüringer Hochschulgesetz: Vielfältige Hochschulen?

Alles neu macht der Mai, heißt es. Seit diesem Jahr so auch ein neues Hochschulgesetz mit neuen Anstößen zum Thema Diversität an Hochschulen. Aber kann zufriedenstellend umgesetzt werden, was zumindest auf dem Papier erst einmal gut klingt?

Quelle: pixabay - CC0 - geralt

Mit dem neuen Hochschulgesetz 2018 und den kürzlich erschienenen Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025 knüpft die Landesregierung an den schon seit längerem schwelenden Diskurs
um Vielfalt im Bereich höherer Bildung an. Prominent wird von den Hochschulen ein „aktives Diversitätsmanagement“ gefordert. Die Diskussion um „Diversität“ an den Hochschulen ist dabei keine neue - so war ein besserer Zugang zu Bildung für Frauen ein Kernpunkt der ersten Welle der Frauenbewegung in Deutschland im 19. Jahrhundert. Im Laufe der Jahre hat sich der Blick der „Vielfalt“ beständig geweitet und neue Konfliktlinien sozialer Ungleichheit sowie deren Verschränkungen wurden zunehmend Thema, auch wenn dies nicht automatisch auch zu einer gleichzeitigen realen Anerkennung und Überwindung dieser führte. Bis heute sind beispielsweise Frauen mit steigender Qualifikationsstufe zunehmend unterrepräsentiert, finden Kinder aus nicht-akademischen Familien erheblich seltener Zugang zu Erfolg im Hochschulsystem, stellt der Alltag behinderte Menschen im Bildungssystem beständig vor Hürden, um nur einige zu nennen. 

  • Beauftragte*r für Diversität

Das nun seit Mai 2018 geltende Landeshochschulgesetz greift diese Thematiken auf und führt zu diesem Zweck unter anderem in § 7 „Beauftragte für Diversität“ ein, womit übrigens eine GEW-Forderung
umgesetzt wurde. Diese Position ähnelt dabei den weiterhin existierenden Gleichstellungsbeauftragten. Aufgabe der neuen Beauftragten ist dabei die Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe aller
„Mitglieder und Angehöriger [der Hochschule] unabhängig von ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der geschlechtlichen Identität oder der sexuellen Orientierung“ (ThürHG, §5). Ein Fokus der Position soll hierbei auf Studierende mit Behinderung, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung liegen.

Dieser stärkere Fokus auf gesellschaftliche Ungleichheitskategorien und die Schaffung einer Position ähnlich den Gleichstellungsbeauftragten kann im ersten Moment hoffnungsfroh stimmen. Es lohnt sich aber ein Blick ins Detail. Während die Position formal „angemessen“ mit mindestens einem halben Vollzeitäquivalent ausgestattet sein soll, bietet das Gesetz auch die Möglichkeit „im gegenseitigen Einvernehmen“ davon abzuweichen. Die Chance, dass viele Hochschulen dieses Schlupfloch nutzen und diese Position zusätzlich zur Gleichstellungsbeauftragten nicht mit adäquaten Ressourcen ausgestattet wird, kann als eher hoch angesehen werden. Die Bereitstellung von Sachmitteln oder Personal wird im Gesetz gar nicht erst gefordert. Im alltäglichen Betrieb der mit knappen Kassen kämpfenden Hochschulen ist kaum zu erwarten, dass hier eine wirkliche Priorisierung stattfindet. 

Gleichzeitig ist diese Position ein recht zahnloser Tiger. Ähnlich der Gleichstellungsbeauftragten ist die beauftragte Person zu Gremien einzuladen, hat Teilnahme-, Antrags- und Rederecht und soll in die Beratungen einbezogen werden. Anders als die Gleichstellungsbeauftragten haben Diversitätsbeauftragte aber nicht einmal ein Einspruchsrecht. Sprich: man hört die beauftragte Person vielleicht an, aber wirklich auf sie hören muss man am Ende nicht wirklich. 

Dass dies der gestellten Aufgabe kaum gerecht wird, ist klar. Aus der Arbeit der  Gleichstellungsbeauftragten wissen wir schon lange, dass die Arbeit an der strukturellen Verbesserung der Bedingungen für Studierende, Bewerber*innen und Mitarbeiter*innen nicht von heute auf morgen erfolgreich ist, sondern (leider) einen langwierigen Prozess darstellt und auch gegen Widerstände durchgesetzt werden muss. Die diversitätssensible Hochschule stellt dabei eine Utopie dar - ein guter (im Sinne von erstrebenswerter) Ort und gleichzeitig ein Noch-nicht-erreichter-Ort, das Fernziel der Bemühungen der Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragten. Diversitätssensibel bedeutet in dem Moment, dass die Illusion der Homogenität durchbrochen wird und Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, Hintergründen und Erfahrungen erkannt, anerkannt und unterstützt sowie Barrieren größtmöglich abgebaut werden. Barrieren sind dabei sowohl materiell als auch immateriell. Nur ein kleiner Teil von Barrieren ist materieller Art, grundlegend geht es an Hochschulen auch um Haltungen, Praktiken und Strukturen. 

  • Diversitätssensible Hochschule als Prozess

Wichtig ist hier das Framing, also die Perspektive, wie wir über Vielfalt im Bildungssystem nachdenken und sprechen. Das Framing beeinflusst immer auch, welchen Stellenwert etwas hat und wie positiv oder negativ es diskutiert wird: Diversitätssensibel bedeutetet nicht Bevorzugung für Einzelne, wie Kritiker*innen behaupten, sondern schlichtweg die Umsetzung des Rechtes auf Bildung und gute Arbeit. Durch immer noch real existierende Barrieren wird manchen Menschen der Zugang zu diesen verwehrt oder eingeschränkt. 

Der Begriff „diversitätssensible Hochschule“ stellt dabei eher ein Prinzip oder eine Vision dar, keinen Zustand. Damit wird auch das Prozesshafte der Arbeit deutlich. Der Prozess der Umsetzung der „diversitätssensiblen Hochschule“ muss an die jeweiligen Institutionen angepasst sowie vielschichtig sein, verschiedene Ebenen in den Blick nehmend. Gleichzeitig soll eine Beschreibung als Prozess aber nicht
Trägheit legitimieren - nicht der Weg ist das Ziel, sondern eine Hochschule mit möglichst geringen Barrieren.

Im Kern geht es hierbei um die Entwicklung einer Haltung, die Barrieren überhaupt erst einmal zu identifizieren lernt und im Anschluss dann auch behebt. Dies sowohl auf persönlicher als auch institutioneller
Ebene. Auf dem individuellen Level müssen eigene Einstellungen, Erwartungen und (Vor-)Urteile hinterfragt werden. Wie bin ich an Barrieren beteiligt und/oder selbst betroffen? Darauf aufbauend geht es auch um die interpersonelle Ebene: wie begegne ich Anderen, wie kooperiere ich mit ihnen, wie höre ich ihnen überhaupt erst zu und erkenne sie an? Institutionell geht es ebenso um klare Haltung. Es muss eine Bereitschaft entwickelt werden, die eigenen Strukturen und Praktiken einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, als Hochschule insgesamt, aber auch in Teilbereichen und Gremien derselben. An welcher Stelle bin ich als Hochschule Barriere statt Unterstützerin? Wie wirken sich die eigenen Strukturen und Praktiken aus? Wer kann überhaupt wie mitwirken und warum? Wer ist überhaupt Teil dieser Hochschule - und wer nicht? All das ist zusätzlich eingebettet in eine gesellschaftliche Ebene. Wie wirken gesellschaftliche Konfliktlinien in Hochschulen hinein? Und: Was für eine Hochschule wollen wir überhaupt?

Dieser Prozess kann dabei weder einfach von „oben nach unten“ verordnet werden noch von unten ohne Unterstützung von „oben“ realisiert werden.

Notwendig ist ein Strukturwandel, nicht einfach das Verändern kleinster Stellschrauben oder reine Symbolpolitiken. Dabei ist „Vielfalt“ nicht einfach ein Wert an sich, sondern das konsequente Umsetzen eines demokratischen Versprechens von gleichberechtigter Teilhabe sowie der Erfüllung der Kernaufgabe der Hochschulen: gute Bildung und Forschung für alle. Zur selben Zeit ist es für Thüringer Hochschulen schlichtweg auch eine Notwendigkeit und sollte dringend Querschnittsthema der Hochschulentwicklung werden. Angesichts prognostizierter sinkender Studierendenzahlen und notorisch klammer Kassen ist eine diversitätssensible Hochschule gleichzeitig Standortfaktor und Möglichkeit, die Potentiale von Studierenden und Mitarbeiter*innen noch besser zu nutzen. Zumal eine diversitätssensible Haltung keine reine „Minderheitenpolitik“ ist, sondern weitgehend allen zugutekommt. 

Mit der Schaffung von Diversitätsbeauftragten im neuen Hochschulgesetz und der Forderung nach einem aktiven Diversitätsmanagement hat das Land Thüringen einen lobenswerten Schritt unternommen. Gleichzeitig stiehlt sich das Land schnell aus der Verantwortung. Die Übertragung der konkreten Ausgestaltung an die Hochschulen ermöglicht im ersten Moment natürlich die Beachtung lokaler Kontexte, bietet aber durch die zahnlosen Vorgaben und Hintertürchen leicht die Möglichkeit das Thema weitgehend zu begraben. So bleibt es wieder nur an Aktivist*innen vor Ort hängen, dass aus Vielfalt mehr wird als nur  eine rhetorische Modernisierung bei gleichzeitiger realer Unbeweglichkeit.

Kontakt
Dr. Michael Gebel
Betriebsverbandsvorsitzender Hochschule Nordhausen
Adresse Weinberghof 4
99734 Nordhausen
Telefon:  03631 420 369