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Corona

Testpflicht für das pädagogische Personal?

Ein Kommentar der GEW-Landesvorsitzenden Kathrin Vitzthum.

Ich bin irritiert über die Regelung in §10a der neuen Sondereindämmungsverordnung. Sie regelt, dass Erzieher:innen in Kindergärten verpflichtend zweimal wöchentlich zu testen sind, die Träger haben dies in eigener organisatorischer Verantwortung umzusetzen. Im ersten Moment klingt das nach Anerkenntnis der besonderen Arbeitssituation in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung. In einem zweiten Moment kommen Fragen auf:

Warum eigentlich nur die Erzieher:innen in den Kindergärten, warum nicht auch die Lehrkräfte?

Warum jetzt, da den besonders Schutzbedürftigen Impfangebote gemacht werden können?

Mit diesen Fragen im Kopf las ich heute in der Thüringer Allgemeinen die Positionen von Thüringer Landtagsabgeordneten und wischte mir erstaunt die Augen. Sehr deutlich wird die Testpflicht auch für Lehrkräfte gefordert. Auch da im ersten Moment: Das klingt logisch. Aber ist es das wirklich?

Ja, auch ich ärgere mich darüber, dass von den Möglichkeiten der freiwilligen Tests von den Kolleg:innen noch zu wenig Gebrauch gemacht wird. Gründe gibt es viele: Insbesondere bei den Kindergärten kommt es auf das Engagement der Träger an, ob und wie sie das Testen organisieren. Der Aufwand, an die Tests zu kommen, ist unterschiedlich hoch, einige Schulen werden von mobilen Teams bereist, in anderen Einrichtungen muss man sich selbst drum kümmern. Manch eine:r bleibt zunächst auch auf den Kosten sitzen. Hervorstechend ist aber eines: Das Testen selbst verhindert keine Infektion, es trägt nur zu besseren Unterbrechung von Infektionsketten bei. Daraus entsteht zusätzlich Angst vor einem positiven Ergebnis, weil das erhebliche Konsequenzen für das eigene Leben, aber auch für die Einrichtungen hat. Sorge vor Quarantänemaßnahmen, die nicht nur die eigene Person betreffen, sondern auch viele andere, je nachdem, welche Maßnahmen angeordnet werden.

All dies sind vielleicht keine guten Gründe, die Testmöglichkeiten links liegen zu lassen. Hier müssten niedrigschwellige und flächendeckende Angebote her (z. B. Schnelltests in der Apotheke auf dem Arbeitsweg), viel Aufklärung und Werbung, eine veränderte Quarantäneverordnung, die ein früheres Freitesten ermöglicht, vor allem aber auch weiterhin das sichtbare Agieren der Arbeitgeber, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. 

Diesem Dilemma nun mit einer Testpflicht zu begegnen, ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Weder Erzieher:innen an Kindergärten noch alle anderen Pädagog:innen sollten zu Tests verpflichtet werden. Arbeits- und Gesundheitsschutz haben höchste Priorität. Diese darf aber nicht auf die Pädagog:innen in einer Testverpflichtung abgewälzt werden. Hierzu bedarf es einer Debatte, die nicht nur im parlamentarischen Raum, sondern auch und vor allem mit den Betroffenen geführt werden muss. Die Ungleichbehandlung, die diese neue Verordnung vorsieht, ist dabei nur ein Baustein.

Mein Appell: Redet mit den Kolleg:innen in den Bildungseinrichtungen, hört deren Bedürfnisse und sorgt für Abhilfe! Aber entscheidet nicht über ihre Köpfe hinweg!

An unsere pädagogischen Kolleg:innen aber ein ebenso klares Signal: Lasst euch testen! Zu eurer Sicherheit und zum Schutz der euch anempfohlenen Kinder und Jugendlichen und deren Familien.

 

p.s.: Nach Informationen an die Träger ist derzeit nicht von einer Testpflicht für Kita-Erzieher:innen auszugehen. Es sind noch weitere Beratungen für eine Teststrategie notwendig.

p.p.s.: Für die Akzeptanz einer breit getragenen Teststrategie wäre es ebenso hilfreich, wenn nicht jedes Ministerium sein eigenes Paket schnürt, sondern eine landesweite und transparente Strategie entwickelt wird.

Kontakt
Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 12 (Sekretariat)