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Infoblatt 2/2022 der Rechtsstelle nun online

Stufengleiche Höhergruppierung in die E 13: Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte

Die Neubewertung der Ämter des ThürBesG bewirkt, dass im Freistaat Thüringen Lehrer:innen mit der Befähigung für die Lehrämter aller Schularten nach A 13/ E 13 vergütet werden. Doch wie ist der Stand beim Thema stufengleiche Höhergruppierung?