Bereits ab 2016 hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft an der Novellierung des ThürHG gearbeitet (siehe Eintrag weiter unten vom 30.05.2017). Im Herbst 2017 erfolgte nun die Einbringung des Vorschlages der rot-rot-grünen Landesregierung in den Thüringer Landtag (Drs. 6/4467): Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften. Der Landtag hat die Beratung des Gesetzes nach einer ersten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft verwiesen und dieser hat nun Hochschulleitungen, Studierendenvertretungen, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Interessengruppen dazu aufgefordert, sich zu diesem Gesetz zu äußern; zunächst einmal schriftlich. Am 18. Januar veranstaltet der genannte Ausschuss eine mündliche Anhörung, wo wir als GEW Thüringen noch einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme haben.
Neben der Landesregierung hat die Fraktion der CDU im Thüringer Landtag einen eigenen Gesetzentwurf zur Novellierung des ThürHG eingebracht (Drs. 6/4657): Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes. Auch zu diesem Gesetz war die GEW Thüringen zur Stellungnahme aufgefordert.
Die GEW Thüringen begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 6/4467) als einen ersten Schritt in Richtung von mehr Mitbestimmung und Demokratie an Hochschulen. Dazu gehört, den Senat wieder mit mehr Kompetenzen auszustatten und einen ersten Schritt in Richtung des Hochschulrates als Beratungsgremium zu gehen. Auch die Einführung von Viertel- bzw. Drittelparität beim Senat und weiteren Gremien, d. h. dass die Gruppe der Professor*innen, die Gruppe der Studierenden, die Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und die Gruppe der sonstigen Mitarbeiter*innen (an Fachhochschulen: die Gruppe der Mitarbeiter*innen, daher dort eine Drittelparität) jeweils die gleichen Stimmenanteile haben. Ausgenommen davon sind nur Angelegenheiten, die Forschung und Lehre unmittelbar betreffen; dort muss eine Professor*innenmehrheit gewährleistet sein. Allerdings sehen wir den Gesetzentwurf tatsächlich nur als einen ersten Schritt, dem noch viele weitere folgen müssen. Den neuen § 95 Assistenten lehnen wir ab, da wir der Auffassung sind, dass mit der Neuformulierung unzulässig in die Rechte der Tarifautonomie, von Grundgesetz und Thüringer Verfassung eingegriffen wird.
Die ausführliche Stellungnahme lesen Sie hier.
Dagegen lehnt die GEW Thüringen den Vorschlag der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag (Drs. 6/4657) ab. Wir teilen nicht die Meinung, dass im jetzigen ThürHG alles gut geregelt ist und somit nur Anpassungen an andere gesetzliche Regelungen vorgenommen werden müssen. Auch das Verständnis, dass es nur die Professorenschaft ist, die sagen kann, wohin eine Hochschule zu steuern ist, lehnen wir ab. Demokratie lebt von (weitgehend) gleichen Mitbestimmungsmöglichkeiten aller Gruppen an den Hochschulen.