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Stellungnahme der GEW Thüringen zur Lehrkräftenachqualifzierungsverordnung (ThürLNQVO)

Das TMBJS hat endlich einen Verordnungsentwurf vorgelegt, wie Seiteneinsteiger*innen und Fachpraxislehrer*innen nachqualifiziert werden sollen. Die GEW Thüringen meldet Änderungsbedarf an.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat einen Entwurf für eine Thüringer Verordnung über die Nachqualifzierung von Lehrkräften an staatlichen Schulen – Thüringer Lehrkräftenachqualifzierungsverordnung (ThürLNQVO) – und Änderung anderer Verordnungen vorgelegt.

Die GEW Thüringen begrüßt, dass das TMBJS nunmehr eine eigenständige Rechtsverordnung zur Nachqualifzierung im Entwurf vorgelegt hat. Allerdings sehen wir in einigen – besonders einigen grundlegenden Punkten – Änderungsbedarf:

  • Wenn nur durch Seiteneinsteigerinnen und –einsteiger eine Unterrichtsabdeckung in den nächsten Jahren gewährleistet werden kann, dass ist die GEW Thüringen der Meinung, dass nach der Prüfung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber ein Angebot zur Nachqualifizierung verpflichtend angeboten werden muss.
  • Die Bereitstellung der Kapazitäten für die Nachqualifzierung darf nicht zur Verknappung der Kapazitäten bei der Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter führen. Daher fordern wir die Einrichtung weiterer Studienseminare.
  • Auch im Bereich Lehrer*innenbildung ist dringender Handlungsbedarf. Es bedarf eines Personalentwicklungskonzeptes, dass auch in allen drei Phasen der Lehrer*innenbildung umgesetzt werden muss. Eine Grundlage, die weitergeführt werden kann, bilden hier die Ergebnisse im Rahmen des „Personalentwicklungskonzeptes (PEK) Schule“, das 2013 vom damaligen Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) u. a. mit der GEW Thüringen verhandelt wurde.
  • Mit Erlass der Rechtsverordnung sollte allen im Dienst befindlichen Seiteneinsteigerinnen und –einsteigern die Anerkennung der entsprechenden Laufbahnen aufgrund einer mindestens vierjährigen Dienstzeit vorbehaltlos anerkannt werden.
  • Auch den in den Schuldienst eingestellten Fachpraxislehrerinnen und lehrern ist eine Qualifizierung verpflichtend anzubieten.
  • Eine Qualifzierung muss generell zu gehaltsrelevanten Höhergruppierungen führen.
  • Für die Verantwortlichen für Ausbildung und die fachbegleitenden Lehrerinnen und Lehrer, die sich qualifizierende Seiteneinsteigerinnen und –einsteiger und/oder Fachpraxislehrerinnen und –lehrer während der Qualifzierung betreuen bedarf es einer zusätzlichen Anerkennung durch Gewährung von Anrechnungsstunden und notwendige Fort- und Weiterbildung (Qualifizierung).
  • Im Bereich der Regelschulen ist den vorhandenen Ein-Fach-Lehrerinnen und –Lehrern ein Angebot der Nachqualifizierung anzubieten.
  • Die Attraktivität des Lehramtes für Regelschulen wird auch durch die Vergütung/Besoldung gefördert. Eine Besoldung/Eingruppierung in A 13/E 13, wie es in anderen Bundesländern üblich ist, ist sofort zwingend notwendig.

Außerdem erwartet die GEW Thüringen, dass das TMBJS im nächsten Schritt Konzepte für die Nachqualifzierung von Erzieherinnen und Erziehern ohne vollständige Ausbildung sowie von Sonderpädagogischen Fachkräften vorlegt.

Sämtliche Aussagen finden Sie in der vollständigen Stellungnahme der GEW Thüringen zum Entwurf der ThürLNQVO.

Kontakt
Marlis Bremisch
Referentin für Bildung und Gewerkschaftliche Bildungsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 21