Coronabeschränkungen an der Hochschule
Spannende Personalratsarbeit in Krisenzeiten
Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, demokratisch verfasste Strukturen zu verteidigen und deren Funktionsfähigkeit unter Beweis zu stellen. So kommt auch der Personalratsarbeit eine ganz besondere Bedeutung zu. Personalräte müssen sich in die – auch kurzfristig zu treffenden – Entscheidungen einbringen und damit deutlich machen, dass eine Krise nicht die Mitbestimmung außer Kraft setzen kann und darf. Und sie müssen unter Beweis stellen, dass sie notwendige Entscheidungen nicht ausbremsen, sondern aus Beschäftigtenperspektive mitgestalten und damit zur Steigerung der Akzeptanz beitragen.
Mittwoch, 11. März 2020
Im Personalratsmonatsgespräch versuchen wir vergeblich, unsere Hochschulleitung dazu zu bewegen, den Beginn der Veranstaltungen des Sommersemesters um zwei Wochen zu verzögern. Den Lehrenden soll genügend Zeit zur Vorbereitung auf die wahrscheinlich notwendige digitale Lehre gegeben werden – ohne Verlängerung nach hinten zu Lasten der Urlaubszeit. Immerhin wissen wir als Personalrat zu würdigen, dass unsere seit Jahren vorgetragene Forderung nach Desinfektionsmittelspendern an allen Gebäuden jetzt endlich umgesetzt worden ist.
Donnerstag, 12. März 2020
Auch die Hauptpersonalratssitzung, aus der ich gerade komme, ergibt kein einheitliches Bild. Für manche Kolleg*innen würde ein um zwei Wochen verkürzter Lehrveranstaltungszeitraum nahezu den Weltuntergang bedeuten, während andere die Maßnahmen aus anderen Bundesländern, über die wir durch unsere GEW-Vernetzung erfahren, mit Interesse aufnehmen.
Am Nachmittag trifft Niedersachsen die Entscheidung, alle Schulen und Kitas ab Montag, 16.03.2020 zu schließen. Jetzt sind wir als Hochschule Nordhausen konkret betroffen: Zahlreiche Kolleg*innen pendeln aus Niedersachsen ein, und einige haben auch Kinder, die sie jetzt ganztägig betreuen müssen. Jetzt müssen wir ganz schnell „Home Office“ erlauben, um zumindest ansatzweise zu ermöglichen, Beruf und Familienaufgaben miteinander zu vereinbaren. Am Abend erarbeite ich drei Entwürfe einer Dienstvereinbarung zu „mobilem Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“, die sich in ihrer Regelungsdichte unterscheiden. Über Nacht stimmen sich die Personalratsmitglieder per E-Mail zu den Entwürfen ab.
Freitag, 13. März 2020
Morgens werden die Entwürfe der Dienstvereinbarung der Hochschulleitung unterbreitet, es finden zwei kurze Verhandlungsrunden statt, sowohl das Präsidium der Hochschule als auch der Personalrat stimmen sich über die Zwischenergebnisse ab. Um 13 Uhr ist die Dienstvereinbarung unterzeichnet und kann den Kolleg*innen kommuniziert werden, so dass sich die Bereiche, die das Verhältnis von mobiler Arbeit zu Präsenzarbeit ausgestalten sollen, sich darauf vorbereiten können.
Am Nachmittag entscheidet der Freistaat Thüringen, dass Schulen und Kitas ab 17.03.2020 geschlossen werden. Die Landespräsidentenkonferenz entscheidet ebenfalls nachmittags, dass Präsenzstudienangebote frühestens ab dem 04.05.2020 starten sollen, digitale Angebote aber auch früher beginnen dürfen. Wir waren gerade noch rechtzeitig mit unserer Dienstvereinbarung. Als Unterstützung für ihre Arbeit schicken wir sie den Personalräten der anderen Thüringer Hochschulen zu, während unser Hochschulpräsident sie den anderen Hochschulleitungen zuschickt.
Der Personalrat setzt sich durch: Dienstvereinbarungen regeln digitale Lehre
Als nächstes stehen die Rahmenbedingungen für digitale Lehre an. Waren wir beim Thema „mobile Arbeit“ durch zahlreiche Weiterbildungen gut vorbereitet, steckten wir bei digitaler Lehre trotz Befassung mit der Thematik noch in den Kinderschuhen. Die Position, dass ohne eine Dienstvereinbarung nicht mit der flächendeckenden Durchführung digitaler Lehrveranstaltungen begonnen werden kann, konnten wir überzeugend vertreten. Die Verhandlungen in mehreren Runden waren kurz, aber sehr hart: Viele unserer Forderungen haben wir unterbringen können, manches aber auch nicht. In die von uns geforderte höhere Anrechnung digitaler Lehrformate auf das Lehrdeputat führte kein Weg rein. Dafür konnten wir aber
- den Schutz der Urheber- und Persönlichkeitsrechte,
- die Absicherung, dass die Instrumente nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Lehrenden eingesetzt werden,
- die Zurverfügungstellung geeigneter Online-Portale und der erforderlichen Endgeräte durch die Hochschule,
- das Bekenntnis zur Rückkehr zur Präsenzlehre bzw. „Blended Learning“ und
- die Absicherung, dass der Vorlesungszeitraum bei digitalen Format nicht in die Sommerpause verlängert wird,
erreichen. Am 02.04.2020 wird die „Dienstvereinbarung zur extensiven Durchführung digitaler Lehre im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ unterzeichnet und kommuniziert. Am 06.04.2020 starten die digital unterstützten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters an unser Hochschule.
Videokonferenzen sichern Arbeitsfähigkeit, Erreichbarkeit und Gesundheitsschutz für den Personalrat
Schließlich musste noch die Arbeitsfähigkeit des Personalrats sichergestellt werden: seit Mitte März hatte es nämlich – ohne rechtliche Absicherung – Personalratssitzungen und –besprechungen gegeben zu denen einzelne Mitglieder digital zugeschaltet waren. Und es kann jederzeit passieren, dass der ganze Personalrat unter Quarantäne gestellt wird – auch hierauf müssen wir vorbereitet sein, denn nach unserem Selbstverständnis geht ohne Personalrat nichts.
Also haben wir am 08.04.2020 nach dem von Marko Hennhöfer in seinem Artikel beschriebenen „Ilmenauer Modell“ eine Geschäftsordnung unterzeichnet, die die Durchführung von Sitzungen als Videokonferenz zulässt. Am 09.04.2020 haben wir dann eine Vereinbarung mit der Hochschulleitung unterzeichnet, die die gegenseitige elektronische Annahmebereitschaft ermöglicht (Dokumente werden passwortgeschützt als E-Mailanhang verschickt, wobei das Passwort sich nach einem vorher vereinbarten Algorithmus generiert).
Mit den Dienstvereinbarungen haben wir zeitlich begrenzt für das Sommersemester 2020 die Rahmenbedingung geschaffen, den Gesundheitsschutz für die Beschäftigten mit Familien- und Pflegeaufgaben und der Aufgabenerfüllung der Hochschule in Einklang zu bringen. Die aktive Mitarbeit des Personalrats im seit Mitte März wöchentlich zusammenkommenden Krisenstab der Hochschule bleibt von dieser Zielsetzung geprägt.
Mit den anderen beiden Instrumenten haben wir die Arbeitsfähigkeit und Erreichbarkeit des Personalrats gesichert und auch für den Gesundheitsschutz von Personalratsmitgliedern gesorgt.
Neue Arbeitsformen müssen evaluiert werden
Insgesamt haben wir den Kolleg*innen und uns Rahmenbedingungen für ganz neue Arbeitsformen gegeben. Es ist selbstverständlich, dass diese zeitnah kritisch evaluiert werden müssen, um zu entscheiden, was davon in die „Zeit nach Corona“ mitgenommen werden kann und was man tunlichst hinter sich zurücklassen sollte. Diesen Prozess werden wir als Personalrat gemeinsam mit allen Beschäftigten gestalten. So ist zu hoffen, dass Demokratie und Mitbestimmung gestärkt aus der Krise hervorgehen!
99096 Erfurt