In den Landesdienst in der Tätigkeit von Erzieher*innen eingestellte Kindheitspädog*innen sind derzeit in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert und werden demnach wie Nicht-Fachkräfte behandelt. Der Tarifvertrag TV-L weist derzeit keine Eingruppierungsmerkmale für Kindheitspädagog*innen auf. Deshalb werden sie den “Sonstigen Beschäftigten” zugeordnet.
Die GEW argumentierte bei dem Gespräch, dass sowohl die pädagogische Fachlichkeit als auch die für das Tätigkeitsfeld erforderliche Erfahrung (beide Kriterien sind bei der Eingruppierung zu berücksichtigen) den von Erzieher*innen mit staatlicher Anerkennung mindestens gleichwertig ist.
Wir haben den beiden Ministerien verschiedene Aspekte aus dem Tarifvertrag, aus der Durchführungsverordnung und aus dem Akkreditierungsbericht der FH Erfurt für den Studiengang “Pädagogik der Kindheit” aufgezeigt, die für eine tarifliche Gleichstellung sprechen.
Des weiteren haben wir auf Lösungsansätze aus anderen Bundesländern verwiesen.
Wir befinden uns auf einem guten Weg und aus unserer Sicht spricht Vieles dafür, dass das Bildungsministerium zeitnah verbesserte tarifliche Standards bei Kindheitspädagog*innen umsetzen wird.
Die GEW Thüringen wird ihre Mitglieder über den weiteren Verlauf informieren.
Sie sind an weiteren Informationen interessiert? Dann melden Sie sich bei der Referentin Nadine Hübener, Kontaktdaten siehe rechts.