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Einschätzung

Seiteneinsteiger im Thüringer Schuldienst? Das sagt der Personalrat dazu.

Bereits in den Verhandlungen zum Personalentwicklungskonzept (PEK) Schule 2019 haben der Hauptpersonalrat und die GEW Thüringen das Thema Seiteneinsteiger zu einem Schwerpunkt in der Unterarbeitsgruppe Pädagog:innenbildung gemacht.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Schon zu diesem Zeitpunkt war der Lehrkräftemangel in allen Schularten absehbar. Immer wieder wurde von den Interessenvertretungen der Beschäftigten angemahnt, entsprechende Vorbereitungen zu treffen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowohl für die Seiten- und Quereinsteiger:innen, aber auch für die fachbegleitenden Lehrer, Fachschaften und Schulleitungen zu entwickeln. Unsere Devise lautete: Wenn man sich Beschäftigte ins System holt, die nicht grundständig qualifiziert sind, muss sich der Arbeitgeber kümmern und unter anderem entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote machen, die den Seiteneinsteigern entsprechende Qualifikationen ermöglichen und auch gehalts- bzw. besoldungsrelevant sind. Außerdem müssen alle Beteiligten entsprechend informiert und vorbereitet werden.

Viele Jahre geschah wenig bis nichts.

Die Seiteneinsteiger:innen wurden nach TV-L (Tarifvertrag der Länder) eingestellt. Die Vergütung lag deutlich unter der von grundständig ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen – die Aufgaben waren hingegen fast identisch. Ab dem ersten Tag musste die für die Schulart vorgesehene Pflichtstundenzahl erteilt werden. Fachbegleitende Lehrer waren offiziell nicht vorgesehen bzw. erhielten diese für ihre Tätigkeit keine Anrechnungsstunden. Der für Seiteneinsteiger vorgesehene Intensivkurs fand irgendwann statt – ein Elend für alle Beteiligten.

Mittlerweile hat sich die Lage gebessert, mit viel Luft nach oben

Das Bildungsministerium hat erkannt, dass es ohne Seiteneinsteiger:innen in den Schulen nicht geht und dass man sich gerade um diese Beschäftigtengruppe entsprechend kümmern muss. Der Hauptpersonalrat hat dafür Sorge getragen, dass die Seiteneinsteiger – analog zu den Lehramtsanwärtern – nicht sofort mit der vollen Pflichtstundenzahl beginnen müssen, sondern stufenweise einsteigen. Die fachbegleitenden Lehrer:innen erhalten für ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden. Die Intensivkurse und Nachqualifizierungen für Seiteneinsteiger:innen beginnen zeitnah zum Einstellungstermin.

In den Schulämtern und im Ministerium gibt es nun konkrete Ansprechpartner. Und auch die AG Personalrat der GEW Thüringen steht bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite. Für Anfragen an die AG Personalrat bitte das online-Formular nutzen:

Was unbedingt noch getan werden muss

  • Die Informationen für Seiteneinsteiger, aber auch für Schulleitungen und Fachkollegen müssen weiterentwickelt und verbessert werden.
  • Die Seiteneinsteiger müssen wissen, worauf sie sich einlassen und welche Möglichkeiten und Perspektiven sie haben: Nur nach erfolgreicher Nachqualifizierung in zwei oder drei Ausbildungsfächern sowie nach erfolgreich absolviertem Bewährungsjahr erfolgt die Laufbahnanerkennung bzw. mit dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt (2. Staatsprüfung) ist die Lehramtsbefähigung verbunden.

Zum sachgerechten, rechtssicheren und schulamtsübergreifend einheitlichen Umgang mit den Vorgaben zu den Feststellungsverfahren zur Einschätzung der fachlichen Eignung für das Unterrichten hat das Bildungsministerium entsprechende Materialien zur Verfügung gestellt.

Kontakt
Gunter Zeuke
Leiter der AG Personalrat
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
Mobil:  0172 708 93 41