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Schule in freier Trägerschaft: Arbeitsmarktzulagen und quartals­weise Festlegungen der Arbeitszeit

Max Mustermann ist Lehrer an der Freien Schule „Am Park“ des Heilpädagogischen Zentrums Wülfingerode. Der Träger der Förderschule ist das JugendSozialwerk Nordhausen e.V. Hier erzählt er über die 30 plus X-Regel, über nicht bezahlte Überstunden und über einen stärker werdenden Betriebsrat:

  • Gibt es bei Ihnen einen Haustarifvertrag?

Wir haben einen Tarifvertrag, der zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und dem Arbeitgeberverband PATT abgeschlossen wurde. Zu den tariflichen Vereinbarungen zählen der Rah­men-, ein Vergütungs- und ein Ausbildungstarifvertrag. Zusätzlich gibt es für GÖD-Mitglieder einen Tarifvertrag über eine jährliche Einmalzahlung. 

  • Haben Sie eine volle Stelle oder arbeiten Sie in Teilzeit?

Ich habe einen 30+X-Vertrag, d. h. ich habe einen Teilzeitarbeitsvertrag mit 30 Stunden und die „X-Stunden“ können bis auf 40 Wochenstunden aufgestockt werden. Die „X-Stunden“ sind eine Kann-Maßnahme des Arbeitgebers und sollen z. B. bei weniger „Arbeitsaufkommen“ sicher­stellen, dass der betreffenden Mitarbeiterin, dem betreffenden Mitar­beiter nicht gekündigt werden müsste.

  • Arbeiten alle Kolleginnen und Kollegen an Ihrer Schule voll?

An unserer Schule arbeiten alle Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit, egal, welche Art von Arbeitsverträgen sie haben. 

  • Wie oft wird denn dieser X-Anteil neu festgelegt?

Der wird jedes Quartal neu bestimmt. Ich bin seit einigen Jahren beim JugendSozialwerk e. V. angestellt und habe in diesem Zeitraum nie weniger als 40 Wochenstunden gearbeitet. In anderen Bereichen kann dies aber ganz anders geregelt sein. So wird z. B. im Bereich der Kindergärten durchaus die X-Stunden-Regelung angewendet, um auf Belegungsschwankungen reagieren zu können.

  • Wie hoch ist denn der Verdienst nach PATT?

Ich persönlich bin kein repräsentatives Beispiel. Ich bin als Förder­schullehrer eingruppiert und bekomme zurzeit circa 3.400 Euro brutto, aber ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. Allerdings habe ich keine Ausbildung als Förderschullehrer. Diejenigen, die den sonderpäda­gogischen Abschluss besitzen, bekommen eine monatliche „Arbeits­marktzulage“ nach dem Tarifvertrag. Damit möchte der Arbeitgeber diese Kolleginnen und Kollegen stärker an das Unternehmen binden.

  • Wie viele Urlaubstage gibt es bei diesem Träger?

Der Grundurlaub für alle, die neu anfangen, beträgt 28 Tage. Der setzt sich zusammen aus dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen und einem tariflichen Mehrurlaub von 8 Tagen. Die Dauer des soge­nannten Treueurlaubs beträgt nach 5 Jahren ein Tag, nach 15 Jahren dann zwei Tage – zusammen dann auch 30 Tage. 

  • Gibt es bei Ihnen Überstunden? Werden diese angeordnet und auch bezahlt?

Die Freie Schule „Am Park“ ist eine Ganztagsschule. Wir haben eine wöchentliche Präsenzzeit von 35 Stunden, in der wir in der Schule sein müssen. In diese Zeit wird die Unterrichtsverpflichtung eingebaut. Fallen z. B. Vertretungsstunden an, liegen diese in der Präsenzzeit und werden nicht als Überstunden gewertet, also auch nicht zusätzlich vergütet.

  • Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeitervertretung? Wie funktioniert bei Ihnen die Mitbestimmung? 

Das JugendSozialwerk Nordhausen e.V. hat verschiedene soziale Ein­richtungen an vier Standorten: Dresden, Saalfeld-Rudolstadt, Erfurt und Nordhausen mit ca. 1.100 Mitarbeitern insgesamt. In jedem der einzelnen Bereiche gibt es einen Betriebsrat. Zusätzlich haben wir einen Gesamtbetriebsrat. Der Betriebsrat Nordhausen hat 13 Mitglieder, die ca. 700 ArbeitnehmerInnen vertreten. Die Mitglieder des Betriebsrates kommen aus allen Fachbereichen (Kindergärten, Jugendhilfe, Altenpflege, Schule, Großküche und Verwaltung). Diese paritätische Besetzung hat sich positiv auf unsere inhaltliche Arbeit ausgewirkt, denn so werden die Probleme der verschiedenen Fach­bereiche gesehen. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte unserer Arbeit liegen zurzeit in der Erarbeitung neuer Betriebsvereinbarungen, z. B. zum Personalma­nagement oder zu Urlaubsgrundsätzen. Immer öfter wenden sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an uns, um ihre Rechte aktiv vertreten zu wissen, z. B. bei der Begleitung bei Personalgesprächen oder bei der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Wir haben sehr viele aktive BR-Mitglieder, die sich inhaltlich, fachlich und rechtlich mit vie­len Themen auseinandersetzen. Das wirkt sich positiv auf ein zielori­entiertes, strukturiertes und kontinuierliches Arbeiten im Betriebsrat aus und wird von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr und mehr positiv wahrgenommen. 

Wir wünschen uns für die Zukunft, das Interesse unserer Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern für die Betriebsversammlungen weiter erhöhen zu können. Dafür suchen wir immer interessante Themen. Ebenso möchten wir unsere Öffentlichkeitsarbeit intensivieren, um die erreichten positiven Ergebnisse besser darzustellen.

  • Vielen Dank für das Gespräch.
Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 22
Mobil:  0151 1063 2902
Michael Kummer