Tarifrunde TVöD
Tarifverhandlungen sind gescheitert – und nun?
Die Gewerkschaften haben die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am Ende der dritten Verhandlungsrunde vom 27. bis 29. März in Potsdam für gescheitert erklärt.
Das inakzeptable Angebot aus der zweiten Verhandlungsrunde hatten die Kolleginnen und Kollegen im ganzen Land mit vielen, intensiven Warnstreiks beantwortet. Sie erwarteten nun, dass ihre Forderungen endlich ernst genommen würden und die Arbeitgeber ein deutlich verbessertes Angebot vorlegen. Doch Fehlanzeige!
Arbeitgeber und Gewerkschaften kamen sich im Laufe der drei Tage zwar etwas entgegen. Auf einen ausreichend hohen Mindestbetrag, der einen sozial gerechten Abschluss ermöglicht hätte, wollten die Arbeitgeber sich aber nicht einlassen. Und: die Arbeitgeberseite legte – entgegen ihrer Behauptungen in den Medien – kein weiteres offizielles Angebot vor, sondern präsentierte ausschließlich „Denkmodelle“, die keinen verbindlichen Charakter hatten.
In der Nacht zum Donnerstag erklärten die Gewerkschaften die Verhandlungen daher für gescheitert. Die Arbeitgeber riefen daraufhin die Schlichtung an.
Verhandlungen gescheitert – wie geht es nun weiter?
Das Schlichtungsverfahren haben Bund, Kommunen und die Gewerkschaft ver.di als Verhandlungsführerin im öffentlichen Dienst 2011 in einer Schlichtungsvereinbarung geregelt. Diese Vereinbarung verpflichtet beide Seiten zu einer Schlichtung, wenn eine Tarifvertragspartei sie innerhalb von 24 Stunden, nachdem das Scheitern der Verhandlungen erklärt wurde, anruft. Dann verhandelt eine paritätisch besetzte Schlichtungskommission unter der Leitung von zwei unabhängigen Schlichtern längstens eine Woche hinter verschlossenen Türen und gibt am Ende eine Einigungsempfehlung ab.
Auf Grundlage dieser Empfehlung verhandeln die Tarifvertragsparteien anschließend erneut.
Während der Schlichtung und der darauf folgenden weiteren Verhandlungen gilt die Friedenspflicht, es gibt also keine Streiks.
Scheitern diese Verhandlungen ebenfalls, endet die Friedenspflicht und Streiks sind wieder möglich. In der Regel leiten die Gewerkschaften in diesem Fall eine Urabstimmung ein.
Für die GEW ist klar: Ein Schlichtungsergebnis muss die Forderung nach einer Lohnsteigerung erfüllen, die mit der Inflation Schritt hält. Über eine längere Laufzeit als die geforderten 12 Monate lässt sich nur reden, wenn die Arbeitgeber den Gewerkschaften bei Mindestbetrag und Prozenten entgegen kommen.
Diese Tarifrunde ist nicht einfach. Umso wichtiger ist, dass sich alle Beschäftigten einbringen. Das geht am Besten in der GEW.
Hintergrund
In diesem Jahr stehen – nach den Tarifverhandlungen für die Sparte Sozial- und Erziehungsdienst im letzten Jahr – die nächsten regulären Tarifverhandlungen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen an. Dann geht es um die nächste Gehaltserhöhung für die kommunalen Erzieher:innen.
Die Tarifverhandlungen begannen am 24. Januar 2023. Weitere Verhandlungstermine waren am 22./23. Februar sowie vom 27. bis 29. März 2023.
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern für die Beschäftigten eine spürbare Gehaltserhöhung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro.
99096 Erfurt