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Sachgrundlose Befristung und ihre Wiederholung

Frage: Ich bin derzeit als Lehrer (Deutsch als Zweitsprache) befristet ohne Sachgrund für die Dauer von 2 Jahren im staatlichen Schuldienst eingestellt. Mir wurde gesagt, dass ich nach dem Ende dieser Befristung erst nach einer Wartezeit von 3 Jahren wieder im staatlichen Schuldienst eingestellt werden könne. Wie ist die Rechtslage?

Antwort:

Diese Aussage ist nur zum Teil richtig. Eine sachgrundlose Befristung ist bis ... zulässig. Sie können nach Ablauf der sachgrundlosen Befristung

  1. weiter beschäftigt werden, wenn Sie ... 
  2. wiederum befristet, aber ... 

Der Möglichkeit der erneuten sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht ...  nicht entgegen, wenn ...

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