Antwort:
Diese Aussage ist nur zum Teil richtig. Eine sachgrundlose Befristung ist bis ... zulässig. Sie können nach Ablauf der sachgrundlosen Befristung
- weiter beschäftigt werden, wenn Sie ...
- wiederum befristet, aber ...
Der Möglichkeit der erneuten sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht ... nicht entgegen, wenn ...
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