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Du fragst – unsere Rechtsstelle antwortet

Ruhegehalt für Regelschullehrer*innen nach weniger als 2 Jahren in der A 13 ?

„Ich bin beamtete Regelschullehrerin und erhalte rückwirkend seit 1.1.2018 Besoldung nach A 11+ Amtszulage. Ab 1.1.2020 sollen Regelschullehrer*innen die A 13 erhalten. Muss ich die A 13 über zwei Jahre bezogen haben, wenn ich zum 1.8.2020 in den Ruhestand trete. Wie wirkt sich diese Änderung auf das Ruhegehalt aus?“