Zum Inhalt springen

Ruhegehalt bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

GEW-Landesrechtsstelle ist erfolgreich bei grundsätzlicher Berechnung des Ruhegehalts.

In einem aktuellen Streitfall konnte die GEW-Landesrechtsstelle erfolgreich die Benachteiligung von Beamten, die Einwendungen erhoben hatten, abwenden. Sie konnte durchsetzen, dass nun auch während der rechtlichen Auseinandersetzung bis zur abschließenden Versetzung in den Ruhestand eine beantragte vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 22 ThürBeamtVG zur Auszahlung kommt. Für die betroffenen Beamten ist das ein großer Erfolg.

Bestehen Zweifel an der Dienstfähigkeit einer Beamtin / eines Beamten, kann das Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ...

Wenn Sie als Mitglied angemeldet sind, können Sie hier den gesamten Artikel lesen.

Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.