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Infoblatt 7/2024 der Rechtsstelle nun online

Rente beziehen und weiter arbeiten?

Viele Kolleginnen und Kollegen können sich nach dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung (seit 1.1.2023), den Bezug einer Altersrente bei gleichzeitiger sozialversicherungspflichtiger Weiterbeschäftigung vorstellen.