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TVöD

Neue Vollzeit in kommunalen Kitas und bei TVöD-Anwendern

Der erste Schritt zur vollständigen Angleichung der Wochenarbeitszeit in Ost und West für die Beschäftigten im TVöD ist vollzogen, ein weiterer folgt 2023. In den Kitas der Kommunen geht damit sogar eine Verbesserung des Personalschlüssels einher.

Foto: Canva

Seit dem 1.1.2022 ist die Verkürzung der Wochenarbeitszeit für eine Vollzeitstelle für pädagogische Fachkräfte in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Jugendhilfeeinrichtungen auf 39,5 Stunden wirksam. Und im kommenden Jahr wird es eine weitere Absenkung der (Vollzeit-)Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden geben. Dies ist ein Erfolg, den die Beschäftigten sich in der letzten TVöD-Tarifrunde 2020 erkämpft haben.

Da freie Träger und nicht TVöD-gebundene Kommunen selbst über die Wochenarbeitszeit entscheiden, wird es künftig eine Vielfalt an (Vollzeit-)Wochenarbeitszeiten geben. Dies führt zu der Frage, wie für Kindergärten der gesetzliche Personalschlüssel nach dem Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) künftig umzusetzen ist.

Bereits im Juli 2021 informierte das zuständige Ministerium mit einem Rundschreiben die Städte und Gemeinden zum Sachverhalt, dass mit der reduzierten Vollzeit auch der Personalschlüssel angepasst wird :

„Da der rechnerisch ermittelte Mindestpersonalschlüssel nach § 16 Abs. 3 ThürKigaG für eine Betreuungszeit von neun Stunden prro Tag aus der bis zum 31. Dezember 2021 nach TVöD im Tarifgebiet Ost geltenden Basisarbeitszeit 40 Stunden pro Woche abgeleitet wurde (ausschließlich Pausen), ergeben sich aufgrund der tarifvertraglichen Änderungen Korrekturbedarfe.“

Eine gesetzliche Nachzeichnung dieser neuen Berechnungsgrundlage und ihrer Auswirkung auf den Personalschlüssel ist beabsichtigt. So lange dies aber noch nicht geschehen ist, gilt:

„eine unmittelbare Berücksichtigung der o. a. Anpassungen des Mindestpersonalschlüssels jedenfalls immer dann gegeben, wenn der TVöD direkt zur Anwendung kommt oder zur Anwendung gebracht wird und andersfalls der Betreuungsschlüssel nach § 16 Abs. 2 ThürKigaG unterschritten würde“.

Die Arbeitszeitangleichung Ost ist somit auch ein kleiner Schritt hin zu einer Verbesserung des Personalschlüssels.

 

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
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