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Zur Situation der studentischen Beschäftigten

Rahmendienstvereinbarung statt Tarifvertrag?

Während die meisten Vorhaben des Koalitionsvertrages von r2g sorgfältig abgearbeitet worden sind, scheiterte die Landesregierung beim Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte grandios an sich selbst, hat sie doch in der Tarifgemeinschaft der Länder gegen ihren eigenen Antrag auf Verhandlungen mit den Gewerkschaften gestimmt. Gibt es einen Ausweg aus dieser paradoxen Situation?

Quelle: pixabay - CC0 - geralt

Auf Bundesebene wird die GEW weiter fordern, dass „studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte“ in den Geltungsbereich des TV-L kommen. Das ist allerdings ein langer und steiniger Weg, der insbesondere von der Tarifgemeinschaft der Länder blockiert wird. So müssen wir in Thüringen – ohne dabei unsere Hauptforderung nach einem Tarifvertrag zu vergessen – nach Lösungen für die Betroffenen suchen, die sich kurzfristig umsetzen lassen. Zwar heißen unsere studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte jetzt gemäß § 95 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) „Assistenten“ (und Assistentinnen) – ein Herzenswunsch von Wissenschaftsminister Tiefensee – geändert hat sich für die Studentischen Beschäftigten aber praktisch nichts! 

  • Ein möglicher Lichtblick

Nun aber öffnet sich doch eine Tür für einen Schritt nach vorne: Der von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Entwurf zur Novelle des Thüringer Personalvertretungsgesetzes (ThürPersvVG) sieht vor, dass „Assistenten“ künftig als Beschäftigte im Sinne eben dieses Gesetzes zählen (wenngleich ihnen auch praktisch keine Rechte eingeräumt werden, indem sie weder aktives noch passives Wahlrecht erhalten und nur in Ausnahmefällen und auf Antrag in ihren eigenen Angelegenheiten vom Personalrat vertreten werden können). Insbesondere gilt für sie § 74 (Auszug):

„(2) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gegebenenfalls durch Abschluss von Dienstvereinbarungen, mitzubestimmen über […]

3. Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden und
deren Änderung sowie die Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren, […]“


Wenn also das ThürPersVG entsprechend geändert wird, sind die Personalräte in der vollen Mitbestimmung, was die Entlohnungsgrundsätze für Assistent*innen angeht. Damit es nicht zu Unterschieden zwischen den 10 Hochschulen kommt, bietet sich eine Rahmendienstvereinbarung zwischen Hauptpersonalrat (HPR) und Ministerium (Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft – TMWWDG) an. Da man – auch das ist in § 72 der Gesetzesnovelle vorgesehen – Dienstvereinbarungen zu allen Angelegenheiten schließen kann, „soweit sie nicht Einzelangelegenheiten sind oder gesetzliche oder tarifliche Regelungen nicht entgegenstehen“, können in einer solchen Rahmendienstvereinbarung über das Entgelt hinaus auch die Arbeitsbedingungen für Assistenten*innen geregelt werden.

  • Unsere Forderungen 

In einem Seminar der GEW Thüringen im November2017 in Jena mit studentischen Beschäftigten haben wir Forderungen entwickelt, um die Beschäftigungssituation nachhaltig zu verbessern. 

Dazu braucht es:

  • einen Stundenlohn von 16 EUR für alle studentischen Beschäftigten,
  • eine Lohndynamisierung in Anlehnung an die Tarifsteigerungen im TV-L,
  • einen Anspruch auf 6 Wochen (30 Tage) Jahresurlaub, wie für alle anderen Beschäftigten an den Hochschulen auch,
  • eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr (zwei Semester) und
  • einen Mindeststundenumfang von 25 Stunden pro Monat.

Diese Forderungen müssten in einer Rahmendienstvereinbarung aufgegriffen und umgesetzt werden. Weiterhin sollte auch geregelt werden:

  • dass es eine Ausschreibungspflicht gibt (bzw. Möglichkeiten zum Absehen von der Ausschreibung),
  • dass es die Verpflichtung gibt, die Lage der Arbeitszeit in der Woche vertraglich durch Nebenabrede zu regeln und 
  • dass es eine Auskunftspflicht über Zahl und Umfang der studentischen Beschäftigungsverhältnisse gibt.

Um eine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse für studentische Beschäftigte zeitnah zu erreichen, müsste also der Hauptpersonalrat unmittelbar nach Beschluss der Novelle des Personalvertretungsgesetzes auf das TMWWDG zugehen und eine entsprechende Dienstvereinbarung einfordern. Immerhin sind 6 von 13 Mitgliedern des HPR auch GEWMitglieder. Mit entsprechender Überzeugungskraft werden sie etwas für die studentischen Beschäftigten erreichen können.

Kontakt
Julian Degen
Betriebsverbandsvorsitzender und Mitglied der Tarifkommission Studentische Beschäftigte
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 56
Kontakt
Thomas Hoffmann
Stellvertretender Landesvorsitzender
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
Mobil:  0173 389 4487