Neben inhaltlichen Faktoren ist pädagogische Arbeit aber auch beeinflusst durch ihre Akteure. Diese benötigen spezifische Voraussetzungen. Für die Gruppe der Beschäftigten in den Einrichtungen sind es etwa gute Arbeitsbedingungen und Partizipationsmöglichkeiten, um die Bildungsräume neu zu gestalten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft will mit dieser Kampagne ein gewerkschaftliches Angebot zur Neugestaltung der Bildungswirklichkeit anbieten. Bisher haben sich an der Kampagne vornehmlich Kindergärten beteiligt. Nun initiiert die GEW Thüringen eine „Qualitätsinitiative zur Weiterentwicklung Thüringer Grundschule“ mit der Fortführung der GEW–Kampagne „Vorbildliche Bildungsräume“. Die GEW Thüringen ruft alle Grundschulen und Horte zur Beteiligung auf.
Die Kampagne ist ein Kooperationsprojekt der GEW Thüringen und der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Für die Bewertung haben wir einen Fragekatalog zur pädagogischen Qualität und einen Fragebogen zu den Arbeitsbedingungen erarbeitet. Die folgenden Kriterien des Fragekatalogs zur pädagogischen Qualität basieren auf dem Thüringer Bildungsplan sowie der Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, pädagogischen Psychologie und Erziehungswissenschaft zur Qualität von kindlichen Bildungsprozessen. Die Kriterien unterscheiden verschiedene Ebenen, auf denen Grundschule und Hort direkt oder indirekt kindliche Entwicklung, Prozesse fördern und Bedürfnisse erfüllen können.
Qualitätsbereiche:
- Pädagogische Orientierungen und Grundprinzipien
- Prozesse (und Strukturen)
- Interaktionen
- Systematische Beobachtung und Dokumentation
- Räumliche Bedingungen
- Tagesgestaltung
- Bildungsangebote
- Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
- Kooperationen und Übergänge (mit Schule und Umwelt)
- Qualitätsmanagement
Die Umsetzung dieser Kriterien muss aus unserer gewerkschaftlichen Sicht mit guten Arbeits‐ und Einkommensbedingungen der Beschäftigten einhergehen. Das ist ein besonderer Punkt in der Vergabe des GEW-Qualitätssiegels. Deshalb müssen die antragstellenden Einrichtungen einen zweiten Fragekatalog zu den Arbeitsbedingungen ausfüllen. Dabei geht es um Vergütung, Beschäftigungsumfang, Qualifikation, Arbeitszeit, materielle Bedingungen, Interessenvertretung u. a. Die Auszeichnung bietet die Chance, das Interesse auf eine Einrichtung zu lenken und es für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Als Preisträger ist es beispielsweise möglich das Logo der Prämierung im Eingangsbereich der Einrichtung zu platzieren oder es auf der Website oder in eigenen Publikationen zu nutzen. Dieses Logo macht sichtbar, dass in dieser Einrichtung vorbildlich gearbeitet wird und dient somit als Herausstellungsmerkmal.
Wer kann sich bewerben?
Es können sich alle Thüringer Grundschulen zusammen mit den Grundschulhort bewerben.
Wie kann man sich bewerben?
Die Modalitäten werden per E-Mail und auf der Homepage der GEW Thüringen (www.gew-thueringen.de/schule/grundschule) bekannt gegeben. Wer Interesse an der Prämierung hat, meldet sich zunächst bei der GEW Thüringen telefonisch unter 0361 590 95 0 oder per E-Mail unter nadine.huebener@gew-thueringen.de und erhält
- ein Anschreiben, welches die Arbeit mit dem Kriterienkatalog erläutert und Hinweise zur Beantwortung der Fragen gibt,
- den Gesamtkriterienkatalog.
Die Einrichtung hat daraufhin einen Monat Zeit die schriftliche Bewerbung bei der GEW Thüringen einzureichen.
Was geschieht nach dem Einreichen der Bewerbung?
Erfüllt die schriftliche Bewerbung die Prämierungskriterien, wird die Einrichtung in einem zweiten Schritt von Mitarbeiter*innen der Projektgruppe besucht. Dieser Besuch dient der Überprüfung, der in der Bewerbung angeführten Aspekte. Kommen die Mitarbeiter*innen der Projektgruppe daraufhin zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Einrichtung um eine auszeichnungswürdige Bildungseinrichtung handelt, wird mit der Einrichtungsleitung und den Pädagog*innen die Art und der Inhalt der öffentlichen und medienwirksamen Prämierung abgesprochen.