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Personalratswahlen im Mai 2022

Die reguläre Amtszeit der Personalräte in Thüringen endet am 31. Mai 2022 und so langsam beginnen die Vorbereitungen für die Neuwahlen. Hier die wichtigsten Infos dazu.

Nach dem am 08. Juni 2019 in Kraft getretenen geänderten Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) beträgt die Wahlperiode nunmehr 5 Jahre. Der Umfang der Mitbestimmung der Personalräte wurde mit der Gesetzesänderung deutlich gestärkt.

Neu ist der § 69 a ThürPersVG, der das Verfahren der Mitbestimmung regelt.

Hier heißt es unter anderem:

„(1) Eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maß-nahme kann nur mit Zustimmung des Personalrats getroffen wer-den, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.“

„(2) Der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine Zustimmung. Die Unterrichtung erfolgt grundsätzlich schriftlich und ist grundsätzlich schriftlich zu begründen. Der Personalrat kann auf die Schriftform und die Begründung verzichten. Die beabsichtigte Maßnahme ist vor der Durchführung mit dem Ziel einer Einigung mit dem Personalrat zu erörtern. Auf die Erörterung kann einvernehmlich verzichtet werden.

Schon diese beiden Paragraphen machen die Wichtigkeit von Personalräten als Interessensvertretung der Beschäftigten gegenüber den Dienststellen und Arbeitgebern deutlich.

Es gilt das Motto: Keine Dienststelle ohne Personalrat!

Zur Mitbestimmung bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen gehören u.a.:

  • „Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
  • dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.

In Thüringen werden Personalräte in diesen Bildungsbereichen gewählt: in staatlichen Schulen, in Hochschulen und in den Kommunen. Erzieherinnen und Erzieher in den kommunalen Kitas werden durch die Personalräte der Kommunen vertreten. Im Schulbereich gibt es eine Dreigliedrigkeit in der Verwaltung. Demzufolge auch eine entsprechende Stufigkeit bei den Personalvertretungen. An den Schulen werden die örtlichen Personalräte gewählt, bei den Schulämtern die Bezirkspersonalräte und beim Bildungsministerium der Hauptpersonalrat.

Und noch einmal das Motto: Keine Dienststelle ohne Personalrat!

Die GEW unterstützt und begleitet die Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahlen und stellt sich mit den GEW-Kandidat:innen zur Wahl.

Weitere wichtige Informationen zu den Personalratswahlen, alle Kandidat:innen und Termine gibt es im
Internet auf www.gew-thueringen.de/pr-wahl

Kontakt
Gunter Zeuke
Leiter der AG Personalrat
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
Mobil:  0172 708 93 41