Zum Inhalt springen

Schlauer sein mit der GEW!

Pauschale Beihilfe: Wissenswertes auf einen Blick

Nun steht auch den Beamt*innen in Thüringen die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse offen mitsamt pauschaler Beihilfegewährung. Die bisherige „individuelle Beihilfe“ bleibt davon unberührt.

Quelle: pixabay - CC3 - DarkoStojanovic

Die Pauschale Beihilfe ist inzwischen in weiteren Bundesländern wie Berlin, Brandenburg und Bremen eingeführt worden. Was in Hamburg schon seit Sommer 2018 möglich ist, kommt nun ab Januar 2020 auch für Thüringer*innen. Länder wie Bayern und Baden-Württemberg dagegen  verwehren sich demgegenüber bislang.

Ab dem 1. Januar 2020 wird es im Bundesland Thüringen neben der bisherigen „individuellen Beihilfe“ zusätzlich und alternativ die sogenannte pauschale Beihilfe geben. Die Zuständigkeit für die pauschale Beihilfe wird ebenfalls bei der Beihilfestelle des Thüringer Landesamtes für Finanzen liegen. Der Thüringer Landtag hatte mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts vom 30. Juli 2019 (GVBl. S.298) beschlossen, das Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) um die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe zu erweitern.

Kurze Einführung: Pauschale Beihilfe

Die individuelle Beihilfe bezieht sich auf tatsächlich entstandene Kosten. Die pauschale Beihilfe bezieht sich auf die erhobenen Beiträge einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Grundsätzlich wird in diesem Fall die Hälfte des Versicherungsbeitrages gezahlt. Ausgezahlt wird sie mit den monatlichen Bezügen.

Selbstverständlich obliegt die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe dem Versicherten und beruht auf Freiwilligkeit. Möchte man umsatteln und künftig die pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Schritt sollte aber wohlüberlegt sein, denn die Entscheidung ist unwiderrufbar. Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn man in einer privaten Krankenvollversicherung abgesichert ist. Auch dann besteht die Option pauschale Beihilfe. Ein Antrag kann nicht rückwirkend sondern nur für die Zukunft gestellt werden. Der Anspruch auf pauschale Beihilfe bleibt auch im Ruhestand bestehen.

Fazit

Die pauschale Beihilfe eröffnet prinzipiell zwei neue Optionen: Zum einen die freiwillige Versicherung in der GKV bei pauschaler Beihilfe und zum anderen die Möglichkeit auf eine private Krankenvollversicherung mit pauschaler Beihilfe. Beide Möglichkeiten waren bislang lediglich in Kopplung mit einer „ergänzenden individuellen Beihilfe“ möglich.

Pflegeleistungen sind in der pauschalen wie in der individuellen Beihilfe nicht inbegriffen. Das Hamburger Modell deckelt die Hälfte der anfallenden Kosten einer Krankenvollversicherung unabhängig von gesetzlicher oder privater Krankenversicherung.

Was dabei für den Einzelnen von Vorteil ist, muss individuell entschieden werden. Hier kommt man nicht um eine Kostenabwägung herum und sollte Versicherer miteinbeziehen und alle möglichen Kopplungen von GKV, PKV und Beihilfemöglichkeiten durchspielen.

Auf den Seiten des Thüringer Landesamtes für Finanzen finden sich der Antrag, weiterführende FAQs sowie Basisinformationen zum Weiterlesen. 

Den Antrag auf pauschale Beihilfe vom Thüringer Landesamt für Finanzen finden sie HIER.

Und für wen alles beim Alten bleiben soll? Derjenige braucht nicht aktiv zu werden!

Im November wird die dazugehörige Durchführungsverordnung veröffentlicht. Dazu wird es eine aktuelle Information durch uns geben.