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Wird der Koalitionsvertrag ernst genommen? Demokratie an Hochschulen und andere Probleme.

„Wir werden uns über weitere Schritte der Demokratisierung an den Hochschulen verständigen. Ziel ist es, die Mitbestimmung an den Hochschulen konsequent zu fördern. Demokratische Prinzipien, Mitbestimmung aller Statusgruppen und die Suche nach gemeinschaftlich getragenen Entscheidungen sollen Teil der Hochschulkultur Thüringens sein.“ (Koalitionsvertrag der Rot-Rot-Grünen Landesregierung, Seite 48)

Quelle: RABE KARIKATUR

Die Rot-Rot-Grüne Landesregierung hat im Koalitionsvertrag Schritte zur Demokratisierung der Hochschulen festgeschrieben. Das Ziel ist die konsequente Stärkung der Mitbestimmung an den Hochschulen. Voraussetzung dafür ist eine Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes. Mit einer Auftaktveranstaltung am 12. Januar 2016 im Erfurter Augustinerkloster startete das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Thüringer Hochschuldialog, welcher die Überarbeitung des Thüringer Hochschulgesetzes einleitete. In einer ersten Phase des Thüringer Hochschuldialogs fanden an allen Hochschulstandorten Thüringens Regionalforen statt.

  1. Regionalforum Nordhausen – 06.04.2016
  2. Regionalforum Jena – 25.04.2016
  3. Regionalforum Gera – 03.05.2016
  4. Regionalforum Weimar – 10.05.2016
  5. Regionalforum Erfurt – 11.05.2016
  6. Regionalforum Schmalkalden – 24.05.2016
  7. Regionalforum Ilmenau – 01.06.2016.

Die Regionalforen waren in die Themenblöcke „Hochschulstruktur und Mitwirkung“,„Forschung, Lehre und Studienbedingungen“ und „Wissenschaftlicher Nachwuchs und Gute Arbeit“ gegliedert. Alle Beschäftigten und alle Studierenden der Thüringer Hochschulen waren aufgerufen, sich an der Diskussion in den Regionalforen zu beteiligen.

Die GEW Thüringen hat als Wissenschaftsgewerkschaft bereits im Vorfeld der Regionalforen klare Forderungen zur Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes aufgestellt (siehe Beschlüsse zur LVV im September 20141), die dazu beitragen, die Demokratisierung der Thüringer Hochschulen voranzutreiben. Im Referat Hochschule und Forschung wurde in Vorbereitung auf die Regionalforen ein Flyer erarbeitet,der zur aktuellen Beschlusslage der GEW Thüringen informierte und die Forderungen der GEW Thüringen zu den Schwerpunkten „Demokratisierung“ und „Gute Arbeit“ enthielt. 

Die Vorstellungen der GEW Thüringen

Zur Stärkung der demokratischen Strukturen an den Thüringer Hochschulengehört aus unserer Sicht vor allem:

  • die Schaffung eines Gremiums, in der sich Leitungen, Personalräteund Studierendenvertretungen aller Hochschulen austauschen und gemeinsam das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium und die Landesregierung bei Vorhaben im Hochschul- und Wissenschaftsbereich beraten, 
  • die Einführung eines Hochschulparlaments. Dieses Parlament muss mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet werden.
  • die Wahl der Hochschulleiterin/des Hochschulleiters durch das Hochschulparlament oder den Senat.
  • die Erweiterung der Kompetenzen des Senats (die Beschlussfassung zu Struktur- und Entwicklungsplänen sowie die Ausstattung und die Mittelvergabe – siehe dazu Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Medizinischen Hochschule Hannover vom 24. Juni 2014).2
  • der Hochschulrat als beratendes Gremium. Bei der Zusammensetzung des Hochschulrates haben alle Mitgliedergruppen einer Hochschule ein Vorschlagsrecht.
  • die paritätische Besetzung der Hochschulgremien.3
  • die Novellierung des § 88 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes, damit alle an den Hochschulen Beschäftigten in das Mitbestimmungsrecht des Personalrats fallen.

Herr Minister Tiefensee betonte auf den Regionalforen, dass das Land Thüringen mit seinen Universitäten und Fachhochschulen über eine ausdifferenzierte und leistungsfähige Hochschullandschaft verfüge. Die GEW Thüringen unterstützt diese Auffassung, muss aber kritisch anmerken, dass die hohe Qualität der Arbeit in Lehre und Forschung nur gehalten werden kann, wenn auch die Arbeitsbedingungenan den Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen gut sind. Auch zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse wurde auf den Regionalforen diskutiert.

Weitere Forderungen hinsichtlich „Guter Arbeit“

Zur weiteren Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Thüringen hat die GEW Thüringen folgende Forderungen zum Thema „Gute Arbeit“ aufgestellt:

  • die Schaffung eines Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen auf Landesebene, der von den Hochschulen, den Gewerkschaften, dem Hauptpersonalrat und dem Ministerium vereinbart wird.
  • die Vereinbarung eines Hochschulkodex für gute Beschäftigungsbedingungen an jeder Hochschule, der insbesondere Rahmenvorgaben für den Abschluss unbefristeter und befristeter Beschäftigungsverhältnisse, zur Planbarkeit von Berufswegen, für Vergütungen und Laufzeiten von Lehraufträgen, für Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Gesundheitsmanagement enthält.
  • die unbefristete Beschäftigung von mindestens einem Drittel der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, um die Kontinuität von Lehre und Forschung (Daueraufgaben) zu verbessern.
  • der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen, die überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert werden, für die gesamte Projektlaufzeit. Auch im Drittmittelbereich soll mindestens ein Drittel der Personen unbefristet beschäftigt werden.
  • die Benennung des Qualifizierungsziels im Arbeitsvertrag bei Qualifizierungsstellen. Die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses beträgt in diesem Fall bei der ersten Anstellung grundsätzlich drei Jahre. Das Arbeitsverhältnis wird um die erforderliche und gesetzlich mögliche Zeit verlängert, wenn die bisher erbrachten Leistungen positiv bewertet worden sind und zu erwarten ist, dass in dieser Zeit das Qualifizierungsziel erreicht wird.

Eingeschränkte Mitbestimmung an Thüringer Hochschulen

Die GEW-Kolleg*innen, Beschäftigte der Hochschulen sowie Studierende haben in den Diskussionen auf den Regionalforen darauf hingewiesen, dass das gegenwärtige Thüringer Hochschulgesetz die Mitwirkung und die Mitbestimmung einzelner Gruppen an den Hochschulprozessen behindert bzw. verhindert und die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten nach den letzten Novellierungsrunden erheblich eingeschränkt wurden. Dass trotz alledem zahlreiche Beschäftigte und Studierende das Angebot zur Diskussion genutzt und in den Regionalforen ihre Vorstellungen für mehr Demokratie und Mitbestimmung geäußert haben, sollte nun nicht wieder mit einer „Mini-“ Gesetzesnovelle (wie unter der letzten Landesregierung geschehen) abgetan werden.

Herr Minister Tiefensee versicherte auf dem in Ilmenau stattfindenden Regionalforum, dass das Ministerium aus den Regionalforen viele Anregungen mitgenommen habe und diese im Herbst dieses Jahres in Expertengesprächen4 auswerten wolle, um die in den Regionalforen vorgetragenen Vorschläge und Anregungen zur Novellierung des Gesetzes weiter zu konkretisieren. Die GEW Thüringen hat in einem Schreiben an Herrn Minister Tiefensee das von ihm unterbreitete Gesprächsangebot aufgegriffen, und die aus Sicht der GEW notwendigen Novellierungspunkte aufgezeigt. Ein wirklich novelliertes, den tatsächliche Erfordernissen an den Hochschulen Rechnung tragendes Landeshochschulgesetz müsste Veränderungen zur Demokratisierung der Hochschulen und zu guter Arbeit an den Hochschulen enthalten, damit wieder eine breite Beteiligung aller Hochschulmitglieder möglich wird.

Die GEW Thüringen steht für persönliche Gespräche gerne zur Verfügung und wird sich in die Expertengespräche aktiv einbringen.

Fazit

Die Aussagen im Koalitionsvertrag bieten Möglichkeiten, die Hochschulen im Freistaat voranzubringen und die Situation der Beschäftigten zu verbessern. Ob dies tatsächlich gewollt ist, werden wir in den nächsten Monaten erfahren. Die GEW Thüringen wird die Landesregierung an ihren Aussagen messen und eigene Initiativen voranbringen.

Alle Mitarbeiter*innen sowie alle Studierenden der Thüringer Hochschulen sind aufgerufen, sich auch weiterhin an dieser Diskussion zu beteiligen.

 

1 Siehe unter: https://www.gew-thueringen.de/positionen/publikationen/list/reset/0/

2 Nach § 33 ThürHG darf der Senat in sehr vielen Angelegenheiten nur Stellung nehmen, bspw. Struktur- und Entwicklungsplanung, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Grundsätze der Mittelverteilung; unseres Erachtens sollte er wieder mehr beschließende Kompetenz bekommen.

3 Dies widerspricht dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973 nicht, wenn nur in Angelegenheiten von Lehre und Forschung bzw. künstlerischen Entwicklungsvorhaben gewährleistet ist, dass die Professorinnen und Professoren der Hochschule nicht von den anderen Beschäftigtengruppen überstimmt werden.

4 Diese Expertengespräche finden am 27. Oktober und am 02. November 2016 jeweils von 13 bis 17 Uhr im TMWWDG statt.

Kontakt
Andrea Scholz
Mitglied des Betriebsverbandsvorstands Universität Erfurt
Adresse Postfach 90 02 21 c/o Personalrat
99105 Erfurt
Telefon:  0361 737 50 60
Andrea Scholz