Zum Inhalt springen

„Wir sind von der Barrierefreiheit im Bildungsbereich noch weit entfernt.“

Joachim Leibiger, Thüringer Beauftragter für Menschen mit Behinderung, und Markus Lorenz, Referent und dessen Stellvertreter, über ihre Arbeit und den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringer Bildungseinrichtungen.

Quelle: RABE KARIKATUR
  • Was macht eigentlich ein Beauftragter für Menschen mit Behinderung?

Leibiger: Zunächst einmal vertritt er die Menschen mit Behinderung im Freistaat Thüringen gegenüber der Politik. Und zugleich hilft er dabei, die Politik, welche im Freistaat Thüringen gemacht wird, umzusetzen. Das ist wichtig, damit bestimmte Richtlinien, die erarbeitet wurden, durchgesetzt werden, beispielsweise in Bezug auf Barrierefreiheit, etwa wenn es um die Umschreibung von Dokumenten in leichte Sprache geht.

  • Das heißt, sie sind sozusagen der Lobbyist der behinderten Menschen in Thüringen?

Leibiger: Ja absolut. Genauso empfinde ich das. Ich verstehe mich als eine Art Botschafter, der zwischen der eigenen Regierung und der betroffenen Klientel vermittelt.

  • Als Bildungsgewerkschaft interessiert uns vor allem die Situation an Bildungseinrichtungen. Können Sie einschätzen, ob sich in den letzten Jahren die Situation von Beschäftigten in Bildungseinrichtungen geändert hat? Gab es weniger Beschwerden oder Anfragen?

Leibiger: Was mein Erfahrungsstand, auch aus meiner vorherigen Tätigkeit in der Selbsthilfe, betrifft, kenne ich viele Geschichten. Da gab es in der kurzen Zeit, wo ich schon tätig bin, ein paar Beschwerden von der Hochschule, wo einzelne behinderte Mitarbeiter gemobbt wurden oder ihren Beruf nicht so ausüben konnten. Das gibt es aber in jedem Beruf. Aber meines Erachtens ist das bei Behinderten eine noch erhöhte Einschränkung. Wenn man schon eine Behinderung hat und dann aufgrund seiner Behinderung noch mal behindert wird im Berufsleben. 

  • Nehmen Diskriminierungen im Bildungsbereich zu?

Leibiger: Ob sie zunehmen, kann ich noch nicht sagen. Dazu gibt es kein statistisches Material. So etwas kann man erst aus der Erfahrung sagen. Wenn wir Widersprüche, Einsprüche oder Beschwerden von Leuten bekommen, dann kann man schwer sagen, ob das zugenommen, abgenommen oder gleich geblieben ist.

Lorenz: Ich würde nicht so weit gehen und sagen, dass das zugenommen hat. Es gibt jedes Jahr Anfragen, auch von Professoren, die selber schwerbehindert sind und Probleme mit ihrem Rektor haben, der irgendwas nicht genehmigt oder bei Abrechnungen Probleme macht. Dabei ging es auch um Abminderungsstunden, das sind die Klassiker. Ich kann mich auch an einen Fall erinnern, wo es bis hin zu Mobbing ging. Aber das ist kein Spezifikum an den Hochschulen. Das gibt es in jeder Branche und hängt nicht immer mit der Schwerbehinderung zusammen. Es könnte eine Rolle spielen, wenn jemand mal längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt. Da kann es sein, dass mal so eine Äußerung in Richtung des Behinderten kommt. Da denkt mannvielleicht, das passiert heutzutage nicht mehr, aber so was kommt vor. Interessant ist vielleicht noch, dass die Hochschulen, im Rahmen der neuen Hochschulfinanzierungsvereinbarung im Land, auf unsere Initiative hin bis Ende 2018 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufstellen müssen. Da sind wir selber gespannt, wer das macht und welche Breite und Tiefe diese Pläne haben und vor allem, wann es angegangen wird. Ob es möglicherweise erst im letzten Quartal 2018 einigen Hochschulen auffällt, dass sie da was machen müssen. Und damit hängt natürlich auch die Frage zusammen, welche Rolle, welche Kompetenzen und welche Ausstattung wird der Behindertenbeauftragte der Hochschule haben.  

  • Was man sieht, sind in erster Linie bauliche Veränderungen in den letzten Jahren. Zum Beispiel an den Schulen vor allem für körperlich behinderte Menschen. Nehmen Sie auch wahr, dass es da vorwärts geht oder gibt es Orte, wo überhaupt noch nichts baulich passiert ist?

Leibiger: Für mich gibt es noch eine große Baustelle. Wir haben zwar den Maßnahmeplan für den Freistaat Thüringen, der 2012 beschlossen wurde, aber wenn man sich die Maßnahmen im Detail anschaut, sind da Evaluierungen drin, wo sich einiges hoffentlich noch mal ändert. Dabei wollen wir bei einigen erhöhte Anforderungen stellen. Gerade bei dieser Problematik sehe ich das nicht nur für Baumaßnahmen. Als ich in dieses Büro gezogen bin, habe ich festgestellt, was alles nicht barrierefrei ist. Gerade auch die digitale Welt. Alles das, was Dokumente sind, ob das im Internet ist oder anderswo. Ein ganz großes Problem ist auch, wie man als Sehbehinderter an bestimmte Informationen herankommt. Hier sind wir noch weit entfernt, in allen Bereichen, das betrifft alle Ministerienbereiche und natürlich auch die Bildung. Sie haben einfach ein Problem, wenn sie Studierender sind und müssen im Internet recherchieren. Es dauert zu lange, weil das
nicht barrierefrei ist. Es gibt entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention die Forderung, diese Dinge barrierefrei zu gestalten. Aber davon sind wir noch weit weg.

Lorenz: Die Bausubstanz ist natürlich für sich genommen ein großes Fass. Klar wird da auch vieles in einer Art und Weise gebaut, die nicht gerade optimal barrierefrei ist. Die also weder kostengünstig ist noch wirklich so, dass Rollstuhlfahrer das optimal nutzen können. Für Blinde und Sehbehinderte ist das auch oft ein Problem. Schauen Sie nur mal in neu gebaute Häuser, wie viele markierte Stufen Sie da finden. Und oftmals ist das alles grau und mit Edelstahl gehalten, also kaum Kontraste. Oder überall Glasflächen, sodass die Menschen dann davor laufen. Selbst wenn Sie keine Sehbehinderung haben, dann passiert das öfter. Beim barrierefreien Bauen gibt es noch viel Bedarf. Da braucht es auch Mittel, auch Landesförderungsprogramme. Denn die Mittel des Landesbehindertenbeauftragten sind da stark ausbaufähig.Wir haben 20.000 Euro im Jahr für das gesamte Land, um da Maßnahmen zu fördern.

Leibiger: Bayern hat zum Beispiel eine Million, Sachsen hatte ein Förderprogramm über zwei Millionen gehabt – das ist wahnsinnig viel, aber auch in Thüringen dringend notwendig. 

  • Sehen Sie da einen Unterschied zwischen den Bauten im Hochschulbereich und denen im Schulbereich? Weil das ja verschiedene Träger sind mit verschiedenen Ausfinanzierungen. Ich sehe zumindest im Hochschulbereich oft Rampen, Zufahrten für Rollstuhlfahrer und Ähnliches. Das sehe ich in Schulen wenig.

Leibiger: Noch wenig. Wir laden Sie gerne für den 5. Oktober ein, da haben wir das als Thema in Ettersburg: „Wie ist eine Schule barrierefrei zu gestalten?“ Dafür haben wir Fachleute eingeladen, die dazu sprechen. Ja auf jeden Fall, da gibt es einen großen Nachholbedarf.

Lorenz: Wenn Sie in den Entwicklungsplan zur Inklusion schauen, welcher noch unter Minister Matschie aufgestellt wurde, finden Sie Aussagen zur Problematik „Bausubstanz der Schulen“ und der Erkenntnis, wie viele barrierefreie Schulen es überhaupt gibt und wie viele man 2020 haben möchte oder welche Mittel man dafür bräuchte. Da sehen Sie, wie gewaltig der Bedarf ist. Und es ist so, dass die wenigsten Schulen heutzutage neu gebaut werden. Und es ist eine Herausforderung, wie im Extremfall denkmalgeschützte Gebäude zu gestalten sind. Da gab es einen Fall in Südthüringen bei einem Schulgebäude, welches über 100 Jahre alt ist und wo ein Rollstuhlfahrer ans Gymnasium wollte. Dort gab es keinen Aufzug, Brandschutz war ganz schwierig und daraus entstand ein über Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen Landkreis, Schüler und Ministerium. Der Schüler geht jetzt schon seit Jahren an das Gymnasium, aber der Landkreis klagt immer noch dagegen. 

  • Sie sagen, dass es wenige Neubauten gab, wo es richtig gut umgesetzt wurde. Können Sie positive Beispiele nennen?

Lorenz: Ich habe einige Schulgebäude von freien Trägern gesehen. Die hatten den Vorteil, dass nach der Wende im Förderschulbereich viele Schulen neu gebaut wurden – in Rastenberg beispielsweise.  

  • Wie sieht es bei staatlichen Schulen aus?

Lorenz: Wir haben uns einige staatliche Schulen angeschaut. Da wird die Luft schon etwas dünner. Da müssten Sie wirklich beim Bildungsministerium nachfragen. Bei staatlichen Schulen haben wir keine
Übersicht. 

  • Wie schätzen Sie den Weg ein, den Thüringen hinsichtlich inklusiver Schullandschaft eingeschlagen hat und noch vor sich hat?

Leibiger: Der Weg ist wahrscheinlich ziemlich lang. Denn Inklusion in einer Schule umzusetzen, mit technischen und personellen Voraussetzungen, bedarf ziemlicher Anstrengung. Man hat sich in der Praxis darauf geeinigt, dass nicht jede Schule inklusiv verändert werden muss, sondern man fängt mit Schwerpunkten an. Außerdem muss man auch weiterhin schauen, ob die Einbeziehung von Schwerbehinderten im normalen Schulbetrieb funktioniert oder ob nicht Sonderschulen wieder ihren Zweck erfüllen. Ich würde erst den inklusiven Weg gehen, aber wenn es nicht funktioniert, steht meines Erachtens der Betroffene, das zu beschulende Kind, im Mittelpunkt. Es ist natürlich schwer, denn die Eltern werden es immer bestimmen, und diese wollen entweder die inklusive Beschulung haben oder sie zielen ganz gezielt auf eine Behindertenschule ab.

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass die Herausnahme der Kinder von einer Sonderschule in eine inklusive Beschulung schwierig ist. Ich selbst war auch auf einer Sonderschule. Dort gibt es kleine Gruppen. Diese lassen sich natürlich sehr gut beschulen. Auf der anderen Seite habe ich es beim Studium gesehen, dass es solche Möglichkeiten nicht gibt. Es gibt keine Sonderuniversitäten für behinderte Menschen. Folglich sollte von vorn herein inklusiv beschult werden. Umso einfacher ist auch der Übergang. In anderen Ländern geht es doch auch, während sich Deutschland da schwer tut. Nicht nur in Thüringen, auch in anderen Bundesländern tun wir uns da wahnsinnig schwer.

  • Vielen Dank.
Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 22
Mobil:  0151 1063 2902
Joachim Leibiger, Foto: TMASGFF