Zum Inhalt springen

Wie viel Staat darf´s denn sein?

Über die Verteilung von Erziehung, Bildung und Betreuung innerhalb unserer Gesellschaft

Nach dem deutschen Subsidiaritätsprinzip ist die Familie die kleinste, unterste und der Staat die größte, oberste Organisationseinheit des Sozialwesens, wobei Nachrangigkeit der öffentlichen Hilfe gegenüber der privaten gilt. Aus diesem Grund sind Kindertagesstätten heute nicht vorrangig Sache des Staates und die Bildungslandschaft ist vielseitig. So weit, so gut.

Verbunden mit dem Einzug neoliberalen Gedankenguts in die Kommunen in den 1990er Jahre, welcher die Auslagerung und Privatisierung kommunaler Einrichtungen zur Folge hatte, verschiebt sich jedoch der Fokus nicht-staatlicher Angebote zunehmend in die Richtung von Effizienzsteigerung, Kosteneinsparung und Rationalisierung. Nicht das für Familien und Kinder mithin beste, sondern das für die Kommune günstigste Angebot erhält den Zuschlag.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn öffentliche Bildungsangebote an freie Träger abgegeben werden. Die im Wettbewerb zueinander stehenden Anbieter unterbieten sich in den vom Staat zu refinanzierenden Kosten. Personalkosten sind dabei die am stärksten bemühte Stellschraube zur Senkung der Ausgaben. Die Kommune spart Geld, indem sie nicht-zweckgebundene und auch nur stichprobenartig kontrollierte Landesmittel zur Kita-Finanzierung nicht in vollem Umfang an die freien Träger weitergeben muss. Die Konsequenzen für die Beschäftigten bei freien Trägern sind Teilzeitbeschäftigung, Ketten- und Aufstockungsverträge, Befristung und untertarifierte Entgelte.

Das ist deutlich zu kurz gedacht. In Zeiten des Fachkräftemangels und des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen sind freie Träger mittlerweile aber darauf angewiesen, bessere Arbeitsbedingungen und faire Tarifverträge für ihre Beschäftigten bereit zu halten, weil sie sonst schlicht keine (guten) Pädagog*innen bekommen. Das wird sich zukünftig auch in den Entgeltverhandlungen zwischen den Trägern und den Kommunen widerspiegeln.

Die Folge ist, dass Kommunen weniger Spielraum in der Finanzierung anderer wichtiger kommunaler Aufgaben haben, bei gleichzeitig nur unzureichendem Zugriff auf die Qualität in den Einrichtungen und abnehmender Transparenz. Freie Träger verfügen mittlerweile über eine große Lobby und nutzen ihren Einfluss auf gesellschaftliche und bildungspolitische Entwicklungen. Eine Entwicklung, der manch eine Kommune schon kaum mehr etwas entgegen zu halten hat. 

In diesem Sinne appellieren wir an die Kommunen, dass sie weiterhin ihrem Auftrag zur Sicherung von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangeboten nachkommt, indem sie eigenverantwortlich Bildungseinrichtungen unterhalten und so zur Qualitätssicherung im Bildungsbereich aktiv beitragen.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98