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Weiterbildungspolitik ein Jahr nach der Wahl

Die Erwachsenenbildungspolitik konnte sich zu Beginn der neuen Legislaturperiode und unmittelbar nach der Regierungsbildung einer großen Aufmerksamkeit erfreuen. Hatte doch die neue Landesregierung versprochen, ein Bildungsfreistellungsgesetz noch während der ersten hundert Tage in den Landtag einzubringen. Seit dem Mai 2015 ist dieses Gesetz nun auch verabschiedet. Mittlerweile verweigern nur noch Sachsen und Bayern den Arbeitnehmer*innen das Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung. Wort gehalten! So weit, so gut.

Es ist ein großer Erfolg der Gewerkschaften: 25 Jahre beharrliche bildungspolitische Auseinandersetzungen mit den Gegner*innen aus den Reihen der Arbeitgeber- und Unternehmerverbände und der CDU waren nicht vergeblich. Nun werden die ThüringerInnen noch bis voraussichtlich zum zweiten Quartal 2016 warten müssen. Ein Anerkennungsverfahren für die Bildungsveranstaltungen muss noch gefunden werden und das wird dauern. Wahrscheinlich bis zum April nächsten Jahres, obwohl der Rechtsanspruch bereits ab 01.01.2016 gelten wird.
Die Freude am neuen Gesetz sollte man sich nicht deshalb trüben lassen, weil das Gesetz deutlich hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurückgeblieben ist. Erwähnt werden muss aber, dass gerade eine Regierung unter Führung eines Ministerpräsidenten der Linkspartei das für Arbeitnehmer*innen restriktivste Gesetz der Bundesrepublik verabschiedet hat – und das für die Arbeitgeber*innen günstigste. Was die Hintergründe dieser speziellen Entscheidung waren, bleibt verschwommen: Der letzte Entwurf des Ministeriums Matschie war deutlich besser. Aber, so wird gesagt, SPD-Minister Tiefensee hätte frühzeitig diesen kassiert und Linken-Ministerin Klaubert habe dem nicht ernsthaft widersprochen. Parlamentarisch waren dann nur noch leichte Korrekturen möglich.

Die GEW kritisiert am Bildungsfreistellungsgesetz dass

  • Nicht aller ArbeitnehmerInnen ein Recht auf Bildungsfreistellung haben, weil v. a. Beschäftigte in kleineren Unternehmen davon ausgeschlossen sind.
  • ArbeitgeberInnen betriebliche Weiterbildung gegen individuelle Weiterbildung ausspielen können.
  • Lehrpersonal und Auszubildende anders behandelt werden als andere ArbeitnehmerInnen.

Wie sieht die weitere Agenda der Regierung aus? Das wird die große Frage auch in der Erwachsenenbildungspolitik sein. Zumal die Hinweise aus dem Koalitionsvertrag hier nicht weit tragen. Jedenfalls: Man hat sich verabredet, die notwendig werdende Novellierung des Erwachsenenbildungsgesetzes um ein Jahr zu verschieben. Das bietet Zeit, ausführlich zu diskutieren, wie die Abkehr von den bisherigen Rückbauschritten der letzten CDU-Kabinette gelingen könnte. Immerhin hatte Christoph Matschie in der Großen Koalition es vermocht, das finanzielle Ausbluten zu stoppen und einen bescheidenen Aufwuchs an Landesförderung auf den Weg zu bringen.
Eigentlich müsste nun R2G diesen Weg forcieren. Und, das erwarten die Träger und Einrichtungen, den Status der Erwachsenenbildung als wirkliche „Vierte Säule“ des Bildungssystems (wieder)herzustellen. Nämlich über den Rechtsanspruch auf Landesförderung statt der bisherigen „Förderung nach Maßgabe des Haushalts.“ Oder wie man gerne aus Ministeriumskreisen verlauten lässt: „Als so etwas wie Projektförderung.“

Also nach einem Jahr kann man nicht unzufrieden sein. Blickt man allerdings nach vorne, dann ist bestenfalls verhaltener Optimismus angesagt. Die drei ersten Haushalte von Rot-Rot-Grün lassen noch viel Spielraum nach oben – wenn man das Wahlprogramm der Linkspartei zum Maßstab nimmt. Dort wurde die Zielmarke der Erwachsenenbildungsfinanzierung mit einem Prozent des Bildungshaushalts angegeben. Das ist auch die Forderung der GEW, des DGB und der Erwachsenenbildungsträger. Je nach dem wie man rechnet, wäre der Etat zu verdoppeln – danach sieht es derzeit nicht einmal im Ansatz aus. Die Frage ist zu stellen: gibt es wenigstens einen beschreitbaren Ausgabenpfad für die nächsten drei, vier Jahre? Und wie steht die Finanzministerin dazu?

Dabei liegen die Notwendigkeiten der Mehrausgaben klar auf der Hand: Bislang ist das Thüringer Bildungssystem nicht darauf ausgelegt, Bildung für die Einwanderungsgesellschaft Thüringen bereit zustellen. Allenfalls in der Jugend- und Erwachsenenbildung sind interkulturelle Bildungskonzepte geübte Praxis in den Einrichtungen. Dort etwa ist der Umgang mit heterogenen Lerngruppen State of the Art. Betrachtet man Erwachsenenbildung auch als Weiterbildung für diese Herausforderung, dann müsste aktuell und mittelfristig nicht nur mehr Geld fließen. Sondern es müssten auch systematisch erstellte und erprobte Konzepte zielgerichtet durch das Ministerium gefördert und zur berufsbegleitenden Fortbildung für Erzieher*innen, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen und ehrenamtlich Engagierten eingesetzt werden. Von Plänen in diese Richtung hört man bislang wenig bis nichts. Das wäre aber eine Voraussetzung eines inklusiveren Bildungssystems, das als Leitbild ja seit Jahren von den Protagonist*innen von Rot-Rot-Grün gefordert wird. Nur moralische Bekenntnisse und Appelle nützen hier wenig, wenn diejenigen, die die Institutionen mit Leben füllen müssen, mit ihren Problemen alleine gelassen werden. Das fördert Frust und Affekte, die sich gegen die Schwächsten
der Schwachen richten werden. Und auch gegen eine Regierung, die nicht mehr als symbolische Politik zu bieten hat, wo ein ganzer Strauß von klar umrissenen Weiterbildungsangeboten für die o. g. am stärksten betroffenen Zielgruppen nötig wäre.


Die politische Kultur im Freistaat ist ja beileibe nicht auf eine „Willkommenskultur“ orientiert, wie man es in der Nabelschau der Subkulturen der Regierungsparteien wähnt. Immerhin haben laut Thüringen-Monitor über 800.000 Thüringer*innen im letzten Jahr „Deutschland für zu überfremdet“ gehalten. Das waren deutlich mehr, als es Wähler*innen der Regierungsparteien gab. Das war auch alles noch vor Pegida, und der sogenannten „Flüchtlingskrise“. Immerhin hat mittlerweile das Bildungsministerium
es selbst in der Hand, stärker als bis lang den „Regelvollzug“ in ihren Institutionen zu verbesserten. Denn das „Landesprogramm für Demokratie, Weltoffenheit und Toleranz“ ressortiert seit Beginn des Jahres nun im Bildungsministerium (TMBJS). Ein weiterer Grund, über eine sachgerechte und gesteuerte Umsetzung durch die Weiterbildungseinrichtungen nachzudenken.

Zwei weitere Aufgaben stehen an, die aber früher fern des TMBJS, nämlich im Sozialministerium angesiedelt waren. Die berufliche Integration der Migrant*innen und die über Weiterbildung vermittelte Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer*innen generell. Hier sind mit dem Landesarbeitsmarktprogramm erste sehr gelungene Vorstellungen auf den Weg gebracht worden. Gleichwohl, in den Weiterbildungseinrichtungen hat sich die Stimmungslage noch nicht verbessert. Gründe dafür sind die nach wie vor schlechte Bezahlung der Mitarbeiter*innen und die üblicherweise vorherrschende befristete Beschäftigung. Die GEW fordert deshalb seit Langem: Bei der Vergabe der Maßnahmen und Projekte darauf zu achten, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Weiterbildung ebenfalls verbessert werden.

So gesehen fällt die Bilanz des ersten Jahres positiv aus: Ein Anfang ist gemacht, aber Verbesserungen sind noch möglich. Und nötig.

Uwe Roßbach
Referatsleiter Erwachsenenbildung und berufliche Fort- und Weiterbildung

Kontakt
Uwe Roßbach
Geschäftsführer Arbeit und Leben Thüringen
Adresse Juri-Gagarin-Ring 152
99084 Erfurt