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Wir stärken Dir den Rücken

Was tun, wenn ich bedroht werde?

Immer häufiger artikulieren die Kritiker*innen von Corona-Maßnahmen ihren Unmut nicht nur auf Demonstrationen oder in den sozialen Medien, sondern drohen Beschäftigten an Bildungseinrichtungen via E-Mails oder Zettelbotschaften an privaten PKW.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Wer einmal ein Nachricht liest „Wir wissen, wo dein Auto steht!“, kann nachvollziehen, welche Angst eine solche Botschaft auslösen kann. Einen solchen Angriff müsst Ihr weder verstecken noch seid Ihr ihm tatenlos ausgesetzt. Wir möchten Euch hiermit einige Hinweise geben, wie Ihr Euch im Falle eines Falles verhalten könnt.

  1. Informiert die Leitung Eurer Einrichtung!
    Fordert die Leitung auf, ein besonderes Vorkommnis zu melden. Informiert auch Eure Kolleg*innen, vielleicht sind sie selbst betroffen und sind noch nicht aktiv geworden.
     
  2. Seid achtsam, aber nicht ängstlich!
    Auch wenn das Gefühl der Angst sicher vorherrscht, es ist das, was die Täter*innen beabsichtigen. Verhaltet Euch also weiterhin wie sonst auch. Selbstverständlich könnt Ihr aber auch Kolleg*innen bitten, Euch ein paar Tage auf dem Weg zum Auto zu begleiten.
     
  3. Stellt Strafanzeige wegen Bedrohung, ggf. auch gegen Nötigung!
    Auch wenn die E-Mail von einem unbekannten Account kommt oder die Zettelbotschaft keinen Absender hat, solltet Ihr Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Nur so kann die Polizei überhaupt von dem Vorkommnis erfahren und ggf. Täter*innen ermitteln.

    Bitte speichert die E-Mail ab bzw. hebt Zettelbotschaften als Beweismittel auf.  

    Eine Strafanzeige zu stellen kostet sicher einige Überwindung, aber sie hilft auch gegen das Ohnmachtsgefühl, dass Euch vielleicht befallen hat. Unabhängig davon, ob ein*e Täter*in ermittelt werden kann, werden so auch die zuständigen Behörden auf die Problemlage aufmerksam.

Die Strafanzeige wegen Bedrohung (§ 241 Abs. 1 Strafgesetzbuch) oder wegen Nötigung (§ 240 Abs. 1 Strafgesetzbuch) kann bei allen Polizeidienststellen, bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht mündlich, schriftlich oder via E-Mail gestellt werden. Die Anzeige muss entgegengenommen werden, die Strafverfolgungsbehörden sind zur Erforschung des Sachverhaltes gesetzlich verpflichtet. Zur Strafanzeige werden Eure vollständigen Personalien benötigt.

Lasst Euch nicht entmutigen. Ihr seid nicht allein! 

Bei Fragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.

Eure
GEW Thüringen

Kontakt
Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 12 (Sekretariat)