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Überleitung der Beschäftigten im Hort - Wann kommt die S-Tabelle?

Gibt es durch die Rückwirkung bis Januar steuerliche Nachteile?

Im September richteten wir ein Schreiben an das Finanzinisterium, um Euren Unmut über die sich weiter verzögernde Überleitung auszudrücken und für eine Nachzahlungsvariante zu werben, die keine steuerlichen Nachteile mit sich bringt. Mit Erfolg!

Mit Sorge hatten wir beobachtet, dass die Überleitung der Beschäftigten in die neuen S-Tabellen im TV-L noch immer nicht erfolgt ist. Auch den unterschiedlichen Umgang in den Staatlichen Schulämtern erachten wir als schwierig. Es ist aufgrund der sehr späten Umsetzung des Tarifvertrages bereits jetzt ein Vertrauensverlust in die maßgeblichen Institutionen entstanden.

Mit einem Schreiben vom 06. Oktober informierte uns das Finanzministerium, dass

  • die programmtechnische Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im Thüringer Landesamt für Finanzen mit der Entgeltabrechnung für den Monat November 2020 vorgesehen ist, ABER
  • Befürchtungen, dass den Beschäftigten durch die Zahlung im Monat November, in welchem auch die Jahressonderzahlung ausgezahlt wird, ein steuerlicher Nachteil entstünde, unbegründet seien.

Steuerliche Nachteile wird es – laut Aussage des Finanzministeriums – deshalb nicht geben, weil die Besteuerung des laufenden Arbeitslohns durch Aufrollen der bereits abgerechneten Zeiträume erfolgt.

Die GEW informiert diesbezüglich ihre Mitglieder ausführlich.

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Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
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