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Tarifergebnis TV-L 2019

Verbesserung der Eingruppierungen im IT-Bereich?

Beinhaltet das Tarifergebnis die dringend notwendigen Verbesserungen der Entgeltordnung für Beschäftigte in der Informationstechnik oder droht der öffentliche Dienst insbesondere in diesem Bereich weiter ins Hintertreffen zu geraten?

Quelle: pixabay - CC3 - Pexels

Ein angenehmes Arbeitsumfeld, eine sinnstiftende Tätigkeit, weitgehende Flexibilität bei der Wahl von Arbeitsort und -zeit, familienfreundliche Arbeitsbedingungen, gesundheitsfördernde Maßnahmen - all das treffen wir an vielen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes an. Doch auch moderne Unternehmen bieten das gesamte Portfolio attraktiver Beschäftigungsbedingungen. Zur Rekrutierung der begehrten IT-Fachkräfte greifen Unternehmen zudem noch tief in die Tasche. Das Lohnniveau liegt teilweise beim doppelten TV-L Entgelt.

Wie Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingruppiert sind, hängt von ihren Tätigkeiten ab. Die Zuordnung der Entgeltgruppen ergibt sich aus den Tätigkeitsmerkmalen, die für Beschäftigte in der Informationstechnik in Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L aufgeführt sind. Zum Januar 2021 werden diese Merkmale durch die Tätigkeitsmerkmale in Teil A Abschnitt II Ziffer 2 der Entgeltordnung VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) ersetzt.

Was zunächst unspektakulär klingt, wird 2021 in vielen Fällen zu Höhergruppierungen führen.

Anhand eines Beispiels zur Eingruppierung von IT Gruppenleiter/innen wird dies deutlich.

TV-L:
Leiter/in von IT-Gruppen

TVöD/VKA:
Leiter/in von IT-Gruppen

zum Vergleich: 
IT-Gruppenleiter/in

IT Gruppe: mindestens 3 IT’ler
EG 9 unterstellt

IT Gruppe: mindestens 2 IT’ler EG 11 oder 3 IT’ler EG 10 unterstellt

(Gehalt.de) = 21.813 Datensätze

EG 10
(41.246 € - 59.545 €)

EG 12
(45.504 € - 72.849 €)

Spanne:
(2. und 3. Quartil)

Mecklenburg-Vorpommern: 43.000 € - 71.000 €

Thüringen: 46.000 € - 75.000 €

Sachsen: 45.000 € - 74.000 €

Bayern: 62.000 € - 103.000 €

Baden-Württemberg: 65.000 € - 106.000 €

Hessen: 68.000 € - 112.000 €

 
  • Hochschulabschluss (mind. Bachelor) oder
  • ohne HS-Abschluss als „sonstiger Beschäftigter“
  • Aus Verwaltungsdienst mit Zusatzausbildung
 
 
  • Besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder 
  • Spezialaufgaben oder 
  • mindestens 2 x EG 11 oder 3 x EG 10 unterstellt
  • auch ohne Hochschulabschluss
 

EG 11, EG 12
(43.179 € – 69.721 €)

 
  • Zahl der Unterstellten
  • Umfang oder Schwierigkeit der Koordinierung
 

EG 13
(47.910 € - 70.202 €)
(ab hier allg. Tätigkeitsmerkmale)

EG 13
(50.030 € - 73.140 €)

 
  • Wissenschaftlicher Hochschulabschluss oder
  • „sonstiger Beschäftigter“
 
 
  • Maß der Verantwortung oder
  • mindestens 2 x EG 12 oder 3 x EG 11 unterstellt
  • (kein. wiss. Hochschulabschluss gefordert)
 

EG 14
(51.356 € - 73.937 €)

EG 14
(54.277 € - 78.784 €)
(ab hier allg. Tätigkeitsmerkmale)

EG 15
(56.722 € - 80.931 €)

EG 15
(59.940 € - 85.809 €)

Der Einstieg in EG 12 statt EG 10 bringt zukünftig eine spürbare Verbesserung. Für erfahrene Kolleginnen und Kollegen (Stufe 6) bedeutet dies etwa 10.000 € mehr Jahres-Bruttolohn.

Im IT-Bereich sind gelegentlich auch Beschäftigte anzutreffen, die sich autodidaktisch Kenntnisse angeeignet haben und so auch ohne einen Studienabschluss hochspezialisierte Tätigkeiten ausüben. Der TV-L bietet bereits jetzt die Möglichkeit der Eingruppierung als „sonstiger Beschäftigter“, wenn der geforderte Studienabschluss nicht vorliegt. Das Problem ist dabei die restriktive Prüfung hinsichtlich der Verwendungsbreite im Vergleich mit einem Beschäftigten mit Studienabschluss. Die breiten Kenntnisse, die in einem Studium vermittelt werden, sind oftmals nicht vorhanden. In diesen Fällen erfolgt die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger, unabhängig davon, ob ein derart vielfältiges Wissen für die Ausübung der Tätigkeit überhaupt benötigt wird. Ab 2021 wird die Eingruppierung auch ohne Hochschulabschluss in Entgeltgruppe 10 oder höher erleichtert.

Für einen groben Vergleich zur Entlohnung in Unternehmen werden Zahlen von www.gehalt.de herangezogen. Dabei wird ein großes West-Ost Gefälle deutlich. Die spürbar höheren Löhne in Bayern und Hessen erschweren die Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst in Thüringen erheblich. Umso wichtiger ist es, die bereits bestehenden tarifvertraglichen Regelungen zur Personalgewinnung und -bindung zu nutzen. Handlungsspielraum besteht z. B. durch die Möglichkeit von vorgezogenen Stufenaufstiegen, der Vorweggewährung von Stufen, der Zahlung von Zulagen, der Anrechnung förderlicher Vorbeschäftigungszeiten oder der höheren Stufenzuordnung wegen Personalgewinnungsinteresses.

Auch Kombinationen sind möglich:

Bsp. Personalgewinnung Bsp. Personalbindung

Beschäftigter wäre nur mit Stufe 5 zu gewinnen

Höheres Entgelt zur Bindung

 
  • Reguläre Einstufung in Stufe 2
  • Vorgezogener Stufenaufstieg in Stufe 3
  • Vorweggewährung von 2 weiteren Stufen
    -> Stufe 5
 
 
  • Derzeit in Stufe 5
  • Vorgezogener Stufenaufstieg in Stufe 6
  • Zulage +20 % der Stufe 2 (25 % bei Wiss.)
 

(Bsp. EG 10: 43.400 € -> 56.000 €)

(Bsp. EG 10: 56.000 € -> 66.000 €)

Verbesserungen zeichnen sich also perspektivisch ab. Fraglich bleibt jedoch, ob es ohne eine grundlegende Modernisierung der Entgeltordnungen zum TV-L/TVöD zukünftig gelingen wird, die besten Fachkräfte für den öffentlichen Dienst gewinnen zu können.

Kontakt
Marko Hennhöfer
Betriebsverbandsvorsitzender TU Ilmenau
Adresse Max-Planck-Ring 14
98693 Ilmenau
Telefon:  03677 69 2505