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Corona

Überbrückungshilfe für Studierende

Auch, wenn fast jeder 3. Antrag abgelehnt wird und Studierende beklagen, dass es schwer nachvollziehbar ist, warum Anträge angenommen oder abgelehnt werden: aber seit 1. April gibt es sie wieder – die Überbrückungshilfe für Studierende. Alles Wichtige findest Du hier.

Die Hilfe wird angeboten vom 1. April bis Ende September 2021, also bis zum Ende des Sommersemesters 2021. Die Online-Anträge müssen für jeden Monat gestellt werden.

Das Wichtigste zur Überbrückungshilfe

  • Zuschuss-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Deutsches Studentenwerk fasst noch einmal die wichtigsten Punkte zusammen
  • Online-Antragstellung ab heute für April 2021 möglich 

Checkliste Überbrückungshilfe: Das Wichtigste

  • Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland - nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungs- und Bundeswehrhochschulen, im berufsbegleitenden bzw. dualen Studium sowie Gasthörer:innen
  • gültige Ausweisunterlagen  
  • Wohnsitz und ständiger Aufenthalt in Deutschland 
  • wesentliche finanzielle Einschnitte – familiäre Unterstützung, Jobben, Selbständigkeit – müssen pandemiebedingt verursacht sein
  • Falls diese Einschnitte weder aus dem aktuellen Antragsmonat, noch aus den beiden Vormonaten stammen: Dokumentation von aktuellen Bemühungen, die Notlage zu ändern, zum Beispiel durch zwei abgelehnte Bewerbungen auf einen Nebenjob 
  • Verfügungsberechtigung über ein inländisches Bankkonto
  • bei der Antragstellung Gesamtkontostand unter 500 Euro; Einreichen der vollständigen Kontoauszüge aller Konten aus dem Antrags- und aus dem Vormonat
  • Über den Antrag entscheidet nur das für den Antrag zuständige Studenten- oder Studierendenwerk

„Wichtig ist vor allem dieser Punkt“, erläutert DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde:  „Wenn der Eintritt der pandemiebedingten Notlage länger zurückliegt als zwei Monate vor dem Monat der Antragstellung, muss dokumentiert werden, dass ich mich seitdem bemüht habe, meine finanzielle Situation zu verbessern, zum Beispiel über Bewerbungen auf Nebenjobs. Wer zum Beispiel im Januar 2021 pandemiebedingt den Nebenjob verloren hat, muss bei einer Antragstellung im April 2021 solche Bemühungen nachweisen.“
 
Online-Antragstellung auf die BMBF-Überbrückungshilfe

Checkliste und FAQs für Studierende

 
BMBF-Telefon-Hotline

  • erreichbar unter 0800 26 23 003
  • Servicezeiten:
    • Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
    • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr