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Unsere Meinung im Anhörungsverfahren

Stellungnahme der GEW Thüringen zur Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Die Thüringer GEW unterstützt alle Initiativen der Thüringer Landesregierung und des Landtags, die eine Digitalisierung des Schulsystems schneller, breiter und tiefer vorantreiben. Das bisherig Erreichte kann dabei nicht befriedigen.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Allgemeines

Die Thüringer GEW unterstützt alle Initiativen der Thüringer Landesregierung und des Landtags, die eine Digitalisierung des Schulsystems schneller, breiter und tiefer vorantreiben. Das bisherig Erreichte kann dabei nicht befriedigen. Die Pandemiekonstellation hat für Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen deutlich sichtbar gemacht, dass hier an allen Ecken und Enden vieles im Argen liegt und dass die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus der Schulen eine Heterogenität darstellen, die zur Sorge Anlass gibt: Kern dieses Unbehagens ist, dass es sich um eine Heterogenität handelt, die nicht die unterschiedlichen Lernbedingungen von Schüler:innen bewusst aufgreift und fördernd und kompensierend angelegt ist, sondern aus der Gesamtperspektive betrachtet als willkürlich und zufällig erscheint. Gleiche Bildungsbedingungen für alle Schüler:innen sind somit gefährdet. Gleiches gilt für die Lehr- und Fortbildungsbedingungen unserer Kolleg:innen sowie deren Ausstattung mit digitalisierungsadäquaten Arbeitsmitteln. Die immer noch ebenfalls inadäquate Informationsinfrastruktur (Netzzugang) in vielen Teilen des Landes ist ebenfalls ein Faktor, der gleiche Lernbedingungen für alle massiv infrage stellt. Verbunden ist dieser mit einer ungleichen Dringlichkeit, vielleicht auch Ernsthaftigkeit und v. a. Befähigung der Schulträger, eigene und fremde Haushaltsmittel und Planungskapazitäten in den Anschluss aller Schulen an moderne Netzinfrastruktur zu gewährleisten.

Eckpunkte eines Digitalisierungsprozesses

Digitalisierungsprozesse im Bildungsbereich

  • folgen einem pädagogischen Konzept
  • haben eine technische Basis
  • und setzen zwingend die Qualifizierung des Schulpersonals, vornehmlich der Lehrer:innen voraus.

In allen drei zentralen Bereichen, so unser Eindruck, sind die unterschiedlichen verantwortlichen Stellen derzeit massiv überfordert. Es ist schwer vorstellbar, dass Schulen/Schulleitungen, Schulträger und Ausund Weiterbildungseinrichtungen alleine mit vorhandenen „Bordmitteln“ in einer überschaubaren Zeit dies zu bewältigen in der Lage sind.

Berichterstattung

Erschwerend kommt hinzu, dass es derzeit an für die Öffentlichkeit zugänglichen empirischen Daten bezüglich des Standes der Digitalisierung der Thüringer Schulen mangelt. Insofern begrüßt die GEW die in den Anträgen der Regierungsfraktionen und der CDU vorgetragenen Berichtspflichten der Landesregierung und des Bildungsministeriums. Ergänzt werden sollten die vorgeschlagenen Berichtspflichten aber auch durch Daten zur bisherigen Verwendung von Digitalpaktmitteln, die von den Schulträgern verausgabt wurden (CDU I 1.). Zudem bedarf es eines Vergleichs der Anstrengungen der Schulträger bei der Umsetzung der infrastrukturellen und technischen Ausstattung der Schulen. Zwar ist ein Vergleich mit anderen Bundesländern, wie ihn die CDU fordert (I 2.), sinnvoll, wichtiger erscheint der GEW zunächst aber nicht die Betrachtung des Thüringer Durchschnitts, sondern die regionale und schulformbezogene Perspektive innerhalb des Landes.

Ressourcen Fortbildung

Die GEW ist weit davon entfernt, eine gesamtthüringische Einschätzung über den Stand der Digitalisierung vornehmen zu können. Wir werden aber mit einer eigenen Studie zu den Arbeitsbedingungen der Lehrer:innen demnächst an die Öffentlichkeit treten. Was aber sehr wohl einschätzbar ist, dass es im Prozess der Digitalisierung an den meisten Stellen an der knappen Ressource des fachlich qualifizierten Personals mangelt. Der allgemeine Lehrer:innenmangel im Normalbetrieb in Präsenz mit oder ohne digitale Unterrichtsmaterialien steht hierfür ebenso wie die Unterbesetzung des ThILLM im Bereich Digitalisierung/Schulcloud und Lehrer:innenfortbildung. Eher erstaunlich ist, was das ThILLM mit den begrenzten Ressourcen in kurzer Zeit bereits geleistet hat. Insofern halten wir den Punkt II 3. des Antrags der Regierungsfraktionen zur Prüfung der verpflichtenden Fortbildung mit Zeitbudgets für einen wichtigen Ansatz. Dieser würde sicherlich offenbaren, dass das oben beschriebene Ressourcenproblem einen zentralen Kern der Gesamtproblematik ausmacht, nämlich dass sowohl die Zeitbudgets der Lehrer:innen als auch die Fortbildungskapazitäten beim gegenwärtigen Personalbestand viel zu gering dimensioniert sind.

Vor dem Hintergrund der derzeit eng bemessenen Ressourcen ist an eine Fortbildungsoffensive, wie sie die CDU in II 4. fordert, derzeit nicht zu denken. Eine „umfassende Schulung“ (ebd.) geht an der Realität der meisten Lehrer:innen u. E. derzeit eher vorbei. Sinnvoller scheint es zu sein, exemplarisch und erfahrungsorientiert mit hoher alltäglicher Anwendungsorientierung in den Fortbildungen vorzugehen. Dies hilft mehr und sorgt deutlicher für eine schrittweise Implementierung. Orientiert sich auch eher am Konzept eines „Alltagslabors“, denn an einem „Zukunftslabor.“ Qualifizierung sollte stärker den Fokus auf die Grundlegung und Breite als auf die Tiefe setzen.

Zudem sollten sich die Weiterbildungsformate an den unterrichtlichen Herausforderungen der Lehrer:innen orientieren, ihr Lerngewohnheiten berücksichtigen und einen kollegialen Austausch befördern. Eine rein individualisierte „digitale“ „Erklärvideo“-Fortbildung mag für digital affine Lehrer:innen ausreichend erscheinen, um spezifische technische Usancen zu erlernen, sinnhafter reflektierter Einsatz digitaler Unterrichtelemente ergibt sich daraus nicht zwingend. Dazu bedarf es in der Regel mehr als der Kenntnis über die technischen Möglichkeiten der Schulcloud o. Ä.

Ressource technische Ausstattung des Lehrpersonals

In II 9. des Antrags der Regierungsparteien ergeht der Prüfauftrag an die Landesregierung bezüglich der Bereitstellung dienstlicher Endgeräte. Dies ist viel zu defensiv gedacht. Aus mehreren Gründen ist die Bereitstellung dienstlicher Endgeräte zwingend erforderlich:

  • wg. der datenschutzrechtlichen Notwendigkeit der Administrierung
  • der arbeitsrechtlichen Grundnorm, dass der Arbeitgeber für die Bereitstellung der Arbeitsmittel verantwortlich ist und nicht zuletzt
  • weil damit auch den Lehrer:innen symbolisch verdeutlicht wird, dass „Computer“ normale Arbeitsmittel, Lehr-, Lernmittel und v. a. auch Lerngegenstände sind. 

Hier sind die Überlegungen der CDU (II 2. i)) zielführender.

Technische Ausstattung der Schüler:innen

Dem Prinzip der Lernmittelfreiheit folgend ist es ebenso zwingend erforderlich, dass Schüler:innen über geeignete digitale Endgeräte verfügen können müssen. Chancengleichheit gebietet es, dass der Staat dafür zu sorgen hat, dies auch gerade dort zu gewähren, wo dies durch die Erziehungsberechtigten nicht gewährleistet werden kann. In diesem Sinne stimmen wir dem Punkt II 8. von R2G zu.

Ob dies wirklich auch über ein Ausleihsystem effizient möglich ist, darf bezweifelt werden: Ein Computer ist kein Weltatlas, sondern ein technisches Gerät, das eine beschränkte Lebenszeit hat und zwingend beim Benutzerwechsel in den Originalzustand zurückversetzt werden muss, was Kosten verursacht. II 7. des Antrags von R2G und II 2. b) der CDU halten wir nicht für sachgerecht, wiewohl wir die Intention, Chancengleichheit zu realisieren, nachdrücklich unterstützen.

Technische Ausstattung Schulen

Wir hatten bereits oben darauf hingewiesen, dass es zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Schulen hinsichtlich der Herausforderung Digitalisierung eines aktuellen empirischen Datengerüsts bedarf. II 10. und 12. des Antrags von R2G beinhaltet u. E. den Rahmen eines solchen Datenkranzes. Über die genaue Ausgestaltung ist aber nichts zu erfahren, außer der Norm DSL 16000 für alle Schulen, die aber als technische Basis derzeit schon völlig unzureichend ist. Zudem ist ein fünfjähriger Fortschreibungsturnus viel zu wenig ambitioniert. Nicht zuletzt halten wir es für dringend erforderlich, in kürzeren Abständen Aussagen darüber treffen zu können, wo die entsprechenden Bottlenecks liegen: In der Anwendung digitaler Medien im Unterricht, im Qualifizierungsrückstand des Personals, in der Verfügbarkeit technischer Infrastrukturen usw. Nur wenn dies genau erhoben ist, kann im Kleinen wie im Großen via Evaluation herausgearbeitet werden, wo die nächsten Schritte anzusetzen sind und wer sie zu gehen hat.

Digitalisierung des „Betriebs Schule“

Dies betrifft auch die sich aus dem Antrag der CDU (II 2. d), e), f) und j)) abgeleiteten Vorstellungen eines – wohl digital zu verstehenden – „Systems Schule.“ Die Vereinfachung und Rationalisierung vornehmlich verwaltungsorientierter Tätigkeiten in der Schule kann und sollte auch ein Ziel einer Digitalstrategie sein. Die Belastung mit solchen Tätigkeiten ist ein großes Problem der Lehrer:innen. Ohne entsprechende Einweisungen und Qualifizierungen wird allerdings eine systemische und digital organisierte Verwaltung nicht die Effizienzgewinne und Entlastungen erbringen, die benötigt werden.

Rechtssicherheit und Operabilität

Das Thema Rechtssicherheit wird in allen Anträgen aufgegriffen. Das ist zu begrüßen, denn bislang sind die Aussagen hierzu von Seiten des TMBJS eher vage, beziehen sich auf die Verwendung der Schulcloud und des dieser hinterliegenden Programms BBB. Ob es mehrere Lernmanagementsysteme in Thüringen neben der Schulcloud geben sollte, wie es der Antrag der FDP in II 5. suggeriert, ist v. a. auch wegen der Rechtssicherheit mehr als fraglich. Richtig dagegen ist der von der FDP vorgetragene Gedanke einer „Whitelist“ (II 6.) aller digitalen Materialien usw. Die CDU fordert zusätzlich unter II 2. c) diesbezüglich feste Ansprechpartner für rechtliche Fragen und die Unterstützung durch „Systeme mit regulierender Technik.“ Die GEW begrüßt ersteres. Letzteres führt dagegen in der Praxis häufig zu Hard- und Softwarekonflikten, die einem smarten Umgang, dem Charme der digitalen Technik, entgegenstehen. Dieser Sachverhalt verweist auf die Daueraufgabe Kommunikation und Abstimmung zwischen Datenschutz, Administration und Nutzer:innen. Und die Verfügbarkeit/Präsenz von von Administrator:innen „vor Ort.“ Auch R2G widmet sich unter II 4. und 6. den digitalen Lehr- und Lernmitteln. Wobei unklar bleibt, ob auf der Bundesebene oder auf der Landesebene entschieden wird, welche zugelassen werden. Die GEW hält es aus vielerlei Gründen für geboten, dass dies weiterhin in Thüringen passiert. Hier folgen wir der CDU (II 2. g).

Beiräte und Expert:innenkonsultation 

Sowohl CDU als auch R2G fordern die Einrichtung von Beratungsgremien. Diese sind allerding unterschiedlich besetzt und in ihrer Aufgabenstellung unterschieden. Während R2G eher auf ein Expert:innengremium (II 19.) setzt, präferiert die CDU (II 3.) ein Stakeholdergremium. Das könnte aber auch ein semantisches Missverständnis sein. Im Prinzip votiert die GEW eher für ein Stakeholdergremium, das von Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen als „Betroffenen“ im Kern gebildet wird, arrondiert durch Expert:innen der Leitwissenschaft Pädagogik, des Datenschutzes und der einschlägigen Technikwissenschaften. Den Schulträgern und dem Bildungsministerium käme die Aufgabe zu, dort den jeweiligen Stand des Umsetzungsprozesses zu berichten und über einzuschlagende Strategien befinden zu lassen.

Pädagogische Einbettung oder Entgrenzung

Viele Lehrer:innen und auch Schüler:innen und Eltern empfinden die mit der Digitalisierung verbundene Veränderung des Bildungssystems als einen Prozess, der sehr dynamisch ihre bisherigen Lehr-, Erziehungs- und Lerngewohnheiten massiv verändert. Auf der einen Seite wird die Verfügbarkeit gesellschaftlichen Wissens enorm gesteigert, auf der anderen Seite bisherige Orientierungsmuster stark infrage gestellt. Auf diese Konstellation gilt es mit einem hohen Maß an angewandter Medienkompetenzentwicklung zu reagieren (richtig hier etwa: CDU II 2. b)). Das Konzept der Medienkompetenz ist seit Jahren im Thüringer Schulsystem normativ verankert. Es sei hier nur auf den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre verwiesen. Woran es bislang eher gemangelt hat, ist der Umgang mit neuen digitalen Medien im Schulalltag, den entsprechenden Fortbildungskonzepten in qualitativer und quantitativer Hinsicht sowie entsprechenden Zeitbudgets zum Lernen, Anwenden und Habitualisieren. Die Feststellung (I 3.) im Antrag von R2G, dass die bisherigen Standards, Leitfäden und Handreichungen gute Voraussetzungen für digitales Lernen und digitalen Schulentwicklung geschaffen haben, trifft sich mit der Wahrnehmung durch die unterschiedlichen Betroffenengruppen eher nicht. Codifizierte Rahmenbedingungen und Handlungsorientierungen dürfen nicht mit der schulischen Alltagspraxis verwechselt werden denn: in den „Mühen der Ebene“ offenbart sich häufig der Widerspruch von Theorie und Praxis, der von den dort Handelnden bearbeitet werden muss.

Distanzlernen (zum Antrag der FDP)

So sehr auch in der gegenwärtigen Pandemiesituation auch ein funktionsfähiges Distanzlernarrangement hilfreich wäre, diese Form der Digitalisierung ist nicht der Zauberschlüssel zur Problemlösung. Dies suggeriert u. E. aber die Aufforderung der FDP v. a. in II 4. zur Richtlinienentwicklung. Die dort vorgetragenen Vorschläge orientieren sich allzu sehr an der aktuellen Konstellation, v. a. was die Aufforderung betrifft, aus improvisierten Erfahrungen aus der Zeit des Lockdowns verallgemeinerungsfähige „Erkenntnisse“ und „Szenarien“ (II 2. und II 3.) zu entwickeln. Die GEW ist der festen Überzeugung, dass Distanzunterricht Ausnahme ist und bleiben wird. Eine Orientierung am Konzept des „Digitalunterrichts“ lehnen wir ab. Digitale Formate im Schulsystem stehen nicht substitutiv zum „Offline-Unterricht“, sie sind Teil und Ergänzung und Bereicherung. Ihr Einsatz orientiert sich primär an pädagogischen Überlegungen. Auch eine „Ressourcenbündelung“ in diese Richtung halten wir für eine Fehlorientierung, die die allseits knappen Ressourcen für ein fragwürdiges kurzfristiges Ziel mobilisiert und einer notwendig langfristigen Strategie die Richtung verstellt. Das gilt auch für die in der Begründung erwähnten Fernförderungskonzepte via Videokonferenz etc. Hinter all diesem verbirgt sich eher eine technische als eine pädagogische Fantasie.

R2G folgt zwar nicht dem Distanzlernkonzept der FDP, hält es aber auch für geboten, Bewertungskriterien für Leistungen aus digitalem Unterricht (II 5.) zu schaffen. Dies ist sicherlich dann sinnvoll, wenn Distanzunterricht zur dominanten Form avanciert. Im derzeitigen Stadium der Implementierung scheint das eher eine Reaktion auf die Pandemiekonstellation zu sein als eine durchdachte Perspektivlösung.

R2G folgt zwar nicht dem Distanzlernkonzept der FDP, hält es aber auch für geboten, Bewertungskriterien für Leistungen aus digitalem Unterricht (II 5.) zu schaffen. Dies ist sicherlich dann sinnvoll, wenn Distanzunterricht zur dominanten Form avanciert. Im derzeitigen Stadium der Implementierung scheint das eher eine Reaktion auf die Pandemiekonstellation zu sein als eine durchdachte Perspektivlösung.

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Geschäftsführer Arbeit und Leben Thüringen
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