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Sollte es die Möglichkeit gebührenpflichtiger Weiterbildungs-Bachelorstudiengänge in Thüringen geben?

Zu seiner Sitzung am 21.04.2012 hat der Landesvorstand der GEW Thüringen dazu folgenden Beschluss gefasst: „In Thüringen gilt die Gebührenfreiheit für grundständige Bachelor- und Masterstudiengänge. Dieser Grundsatz muss auch für beruflich Tätige, die ein Bachelorstudium aufnehmen, gelten. Kostenbeteiligungen sollten keinesfalls über die Studierenden erfolgen. Eine Aufweichung lehnt die GEW Thüringen ab.“


Wir sind der Meinung, dass es bereits jetzt durch im Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) und durch die Anwendung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) die Rahmenbedingungen gibt, die es ermöglichen, dass beruflich Tätige, die noch keinen Studienabschluss besitzen, einen Weiterbildungsmaster erlangen können. Unsere Argumentation ist im unten stehenden Papier nachzulesen: