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Rück- und Ausblick aus der Sicht der Vorstandsbereiches Angestellten- und Beamtenpolitik

Wichtigste Aufgabe der Gewerkschaften: Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Diesbezüglich hatte sich die GEW für 2015 viel vorgenommen.

Bundesweit:

Tarifverhandlungen im  kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)                                       Das Tarifergebnis wurde mehrheitlich angenommen. Somit tritt nach monatelangen Verhandlungen rückwirkend zum 1. Juli 2015 ein verbesserter Eingruppierungstarifvertrag in Kraft.

Tarifverhandlungen im  Länderbereich (TV-L)                                                                                   L-EGO (tarifvertragliche Eingruppierung für Lehrkräfte) war das Schwerpunktthema (vergleiche auch:  http://www.gew.de/tarif/tv-l/l-ego/l-ego-chronik/). Die im Vorfeld signalisierte Verhandlungsbereitschaft der Arbeitgeber zu einer tarifvertraglichen Eingruppierung der Lehrkräfte war nicht ernst gemeint. Dies wurde in der 2. Verhandlungsrunde deutlich. Da hieß es: Angebot der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) wie vorgelegt annehmen, oder nicht. Wesentliche GEW- Forderungen, wie Einführung der  Paralleltabelle (A 13 = EG 13, A 12 = EG 12 usw.) waren nicht enthalten, stattdessen ein Angleichungsbetrag in Höhe von 30 € als Einstieg ohne Perspektive bzw. Stufenplan (vgl. auch: http://www.gew.de/tarif/tv-l/sonstige-hintergrund/viele-fragen-zum-tarifabschluss/)

Ergebnis: Eine völlig neue Situation, denn ver.di und GEW haben den Tarifvertrag zur Lehrkräfteeingruppierung (TV EntgO-L) nicht unterschrieben, der Beamtenbund  hat unterschrieben. Der Arbeitgeber wendet den Tarifvertrag auf Neueinstellungen und bei Änderung der auszuübenden Tätigkeit an. Für Lehrkräfte, die per 01.11.2006 in den TV-L übergeleitet wurden bzw. nach dem 01.11.2006 nach dem TV-L eingestellt wurden und deren Arbeitsverhältnis über den 31.08.2015 hinaus fortbesteht, erfolgt die Überleitung in den TV EntgO-L nur auf Antrag.

Hinweis: Es gibt keine Beratungspflicht des Arbeitgebers, aber Arbeitgeber haben auf Antrag Auskünfte zu erteilen, die Entscheidung des Beschäftigten ermöglicht (vgl. auch Information 08/2015 der GEW-Landesrechtstelle).

Fazit: Die GEW braucht dringend eine bundesweite Strategie für das weitere Vorgehen. Wer, wenn nicht die GEW ist in der Lage, eine tarifvertragliche Eingruppierung, die den Namen auch verdient, der Lehrkräfte durchzusetzen!? Dazu brauchen wir vor allem aktions- und kampfbereite Beschäftigte auch und vor allem in Thüringen. Vor allem in Thüringen deshalb, weil es bezüglich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf Landesebene Nachholbedarf gibt.

Thüringen:                                                                                                                                              Wir hatten uns vorgenommen:

  • Verhandlungen zu einer Demographievereinbarung Bildung für Schule und Hochschule
  • Verhandlungen zur Umsetzung/ Ausgestaltung des Personalentwicklungskonzeptes Schule  (PEK Schule) mit den Schwerpunkten: Personalreserve, Teilzeit, Gesundheitsmanagements
  • Verhandlungen zu einem Personalentwicklungskonzept Lehrerbildung und Verhandlungen   zu einem Personalentwicklungskonzept Sonderpädagogische Förderung
  • Verhandlungen zur Vorbereitung eines Tarifvertrages für wissenschaftliche und   studentische Hilfskräfte
  • Verhandlungen tarifvertraglicher Regelungen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)  
  • Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG) (u. a. schrittweise Heranführung an eine angemessene Besoldung/ Eingruppierung für die Lehrer*innen, regelmäßige und rechtssichere Höhergruppierungen und Beförderungen, …)

Verhandlungsergebnisse gibt es keine. Bei den Vorhaben zu Besoldungsgesetz und Höhergruppierungen/ Beförderungen ist die GEW Thüringen bereits im Vorfeld gescheitert. Sowohl Finanz- als auch Bildungsministerium haben erklärt, dass sie mit der GEW zu dieser Thematik nicht verhandeln.

Jetzt gilt es, die Beschäftigten zu Aktionen zu motivieren um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen um die Forderungen und Vorhaben, die nach wie vor aktuell sind, umzusetzen. Nur dann werden wir Ende 2016 sagen können, wir haben gemeinsam die Arbeitsbedingungen verbessert.

Kontakt
Gunter Zeuke
Leiter der AG Personalrat
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
Mobil:  0172 708 93 41
Gunter Zeuke