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Einfach mal anfangen!

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Schon die Überschrift wird jetzt bei vielen Lesern Augenrollen hervorrufen. Schon wieder „Mehrarbeit“ für mich, will ich nicht. Lasst mich doch einfach in Ruhe! Wenn das so einfach wäre…

Wir wollen versuchen, die Kolleg*Innen an den Schulen zu sensibilisieren und zu motivieren, sich dem Thema „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ zu öffnen… Weil: machen müssen wir es, aber es hängt von uns ab, was wir daraus machen und was uns davon zu Gute kommt.

Fangen wir beim Arbeitsschutzgesetz an: Das Arbeitsschutzgesetz fordert seit 2013 in § 5 (3) eine Beurteilung aller Arbeitsbedingungen, um, wenn nötig, Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen. Arbeitsbedingungen umfassen nicht nur die Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes oder die Arbeitsabläufe oder die Auswahl der Arbeitsmittel, sondern nunmehr auch die Bedingungen, die für die psychische Belastung am Arbeitsplatz verantwortlich sind. Das heißt: der Arbeitgeber ist einmal mehr und überhaupt verpflichtet, sich um seine Beschäftigten zu kümmern.

Wir schreiben das Jahr 2020. Wir fangen nun endlich an, die psychische Belastung in den Focus zu rücken.

Die GEW hat dies jahrelang eingefordert, um damit sowohl Entlastungen für die Kolleg*innen herbeizuführen, als auch auf längst bekannte Mängel in der Führungskräftequalität aufmerksam machen zu können und somit Veränderungen zu erwirken.

Ständig wachsende zeit- und leistungsbezogene Anforderungen mit fehlender sozialer Unterstützung am Arbeitsplatz und sich ständig verändernde Kontextbedingungen können Faktoren für eine psychische Überlastung sein, die sich oft in körperlichen Symptomen bemerkbar macht und manchmal zur Langzeiterkrankung führt. Deshalb kann die psychische Belastung genauso gesundheitsgefährdend sein, wie eine unfallfördernde Ausstattung des Arbeitsplatzes – und muss also genauso beurteilt werden. Wir kennen die Dinge, die uns krank machen, haben oft und immer wieder darauf hingewiesen:

  • Die äußeren Bedingungen an Schule stimmen in den wenigsten Fällen.
  • Wir setzen uns selbst unter Druck und lassen uns unter Druck setzen.
  • Motivation und Leistungsfähigkeit sind herabgesetzt.
  • Das soziale Gefüge an Schulen ist gestört…

Und nun passiert endlich was!

Im Schulbereich führt der Dienstherr an allen Schulen verbindlich die psychische Gefährdungsbeurteilung durch. Die Auswertung erfolgt durch externe Partner, denn ein Draufblick von außen ist da oft sinnvoller als eine interne Auswertung nur im Kollegium. Im Moment werden diese Gefährdungsbeurteilungen an den Schulen durch den BAD (Betriebsärztlicher Dienst) begleitet. Die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) kann nicht an allen staatlichen Schulen in Thüringen gleichzeitig erfolgen. So viel Kapazität hat der BAD dann doch nicht, aber das Geld wäre da. Deshalb gibt es über zwei Jahre hinziehend mehrere Phasen, nach deren Abschluss dann alle Schulen des Freistaates erfasst sind. Im Moment sind in allen Schulamtsbereichen und in allen Schularten ausgewählte Schulen damit beauftragt, die GB Psych durchzuführen. Die betreffenden Schulen sind informiert, speziell die Schulleitung und der Örtliche Personalrat. Bis Ende Februar haben sie Zeit, sich damit auseinanderzusetzen.

Die GB Psych wird nicht mit einem Fragebogen abgehakt.

Sie soll in einem gemeinsamen Gespräch im Kollegium dazu beitragen, auf Schwachstellen im eigenen System an der Schule und im generellen System aufmerksam zu machen und Maßnahmen (individuelle und generelle) abzuleiten. Sicher ginge es mit einem Fragebogen schneller, 10 Minuten hätte vielleicht doch jeder mal schnell
nebenbei. Das Gespräch zur GB Psych umfasst einen Zeitrahmen von etwa zwei Stunden – und damit Zeit, in der wir natürlich schon wieder den nächsten Tag vorbereiten könnten, Klausuren kontrollieren, Elterngespräche tätigen und und und…

Aber das miteinander reden, das ist uns über die Jahre aus den unterschiedlichsten Gründen abhandengekommen. Und genau das wäre so wichtig, um gemeinsam auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen und nach Lösungsansätzen zu suchen. Deshalb ist die Beurteilung in Gesprächsform angelegt. Und vielleicht kann man ja nebenbei noch einen Geburtstag im Kollegium nachfeiern…

Die Ergebnisse werden dokumentiert und dem BAD zugesandt, dabei reicht das Abfotografieren des Flipcharts aus. Der BAD nimmt die Auswertung vor und diskutiert dann in Workshops, mit einem(r), maximal zwei Kolleg*innen der Schule die Lösungsansätze. Die Schulleitung hat die generelle Verantwortung für die Umsetzung der GB Psych. Sie nimmt aber an der psychischen Gefährdungsbeurteilung der Schule, also an der Gesprächsrunde, nicht teil. Die Schulleitung wird dann in einem separaten Workshop sensibilisiert für das, was an Schule (generell) passiert. Die Schulleitungen werden keine konkreten Auswertungen ihrer eigenen Schulen sehen.

Es geht los – und braucht Eure Unterstützung!

Bitte unterstützt die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung durch konstruktive Mitarbeit und eine möglichst konkrete Situationsbeschreibung der Belastungen an Eurer Schule. Nur so können wir als GEW wirksam werden und Forderungen nach einem gesunden Arbeitsklima stellen.Bei Fragen zur Gestaltung oder Umsetzung der GB Psych sind wir Euch gerne behilflich.

Lasst uns einfach mal anfangen.

Kontakt
Dana Kecke
Mitglied des Leitungsteams der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0