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Novelle in Sicht – Reform außer Reichweite

Die Sommerferien sind seit circa einem Monat zu Ende und lange war es still im Freistaat. Die Erwachsenenbildung kämpft noch mit der Umsetzung des Bildungsfreistellungsgesetzes, besser: Die Ministerien mühen sich mit der Umsetzung einer noch nicht beschlossenen Durchführungsverordnung.

Nun folgt der nächste Parforceritt. Beinahe hätte es ja noch letztes Jahr geklappt. Denn eigentlich lief das Erwachsenenbildungsgesetz, kurz EBG genannt, am 31.12.2015 bereits aus. „Frühzeitig“ waren
sich die Koalitionsbildungspolitiker*innen und das zuständige Ministerium einig: Das ist nicht zu schaffen. Auch die Betroffenen in Bildungseinrichtungen und Volkshochschulen wollten noch mehr Zeit damit verbringen, nicht nur eine Novelle, sondern eine Reform der Erwachsenenbildung auf den Weg zu bringen. Nun liegt das Ergebnis des anderthalbjährigen „konsultativen“ Verfahrens zwischen Fachabteilung und Trägern vor. Das Ministerium hat dem Kabinett eine Vorlage geliefert und dieses hat einen Entwurf zur Stellungnahm vorgelegt. Man merkt diesem Entwurf an, dass viel kleingearbeitet wurde und dass um Formulierungen gerungen und gefeilscht wurde.

Man merkt ihm nicht an, dass es um eine Reform geht,

dass sich die Auseinandersetzung gelohnt hat, dass der ersehnte Paradigmenwechsel, weg von der CDU-Projektförderung und hin zu einer gleichrangigen Institutionalisierung als „vierter Säule“ des öffentlich verantworteten Bildungssystems stattfinden wird. Und das, obwohl sich alle drei Regierungsparteien das zu Zeiten der CDU-Regierung immer wieder auf die Fahnen schrieben. Viel wird demnächst darüber geredet werden, wieso das nicht gelang. Warten wir erst einmal die Erklärungsversuche ab. Fragen wir
aber zunächst, was die Novelle beinhalten wird. Und bescheiden: Wie sich dies im Kontrast zu den Forderungen der GEW darstellt. Bekanntlich fordert die GEW seit langem einen Finanzierungspfad der
Erwachsenenbildung in Richtung auf ein Prozent des Bildungshaushalts. Bestenfalls wird es mit dem derzeitig vorliegenden Entwurf eine einmalige Steigerung um ca. 15 % geben. Aber nur – so wird
formuliert – wenn im Haushalt 2018/19 dafür das Geld eingestellt wird. Wenn nicht, dann nicht. Nach Rechnung der Einrichtungen würden diese ca. 15 % mehr die Finanzierung der Erwachsenenbildung
von 0,32 auf 0,37 % bringen.

Aber auch die Form, in der diese einmalige Steigerung gegossen wird, hat es in sich:

Es ist die Form der Gießkanne.

Unabhängig von der Größe der Einrichtungen und der Leistungsfähigkeit wird der Geldsegen über alle verteilt. Der Anreiz, dafür mehr zu tun, ist somit gering. Das liegt aber auch daran, dass bisher die Erwachsenenbildung chronisch unterfinanziert ist, nicht nur in Thüringen. Markante regionale Unterschiede sind nur eine Folge. So stellt das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung (DIE) für Thüringen fest, dass die Versorgung mit Bildung sehr unterschiedlich in den Landkreisen ist und niedriger liegt als im Bundesdurchschnitt. Eine Ursache dafür ist, dass die Kommunen und Landkreise ihre Volkshochschulen sehr unterschiedlich mit Mitteln und Personal ausstatten. Zu erfüllen haben sie zur Grundversorgung eine Unterrichtstundenzahl von 300 je 10.000 Einwohner. Das war so und soll auch so bleiben – schlecht so. Die GEW fordert, dass diese Norm auf 1.000 erhöht wird.

Die GEW hat auch immer gefordert, über eine bessere Finanzierung der Einrichtungen auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. In diese Richtung ist die Novelle auch nicht einschlägig.

Eine normative Orientierung am Leitbild des TV-L gibt es nicht.

Obwohl auch hier die Interessenvertreter*innen der Einrichtungen, manche heimlich, manche offen, darauf hofften. Zwar merkt der Entwurf an, dass die Pauschalerhöhung der Sockelförderung den Bezug zur Vergütung von TV-L-Eingruppierungen beinhaltet. Im Gesetz soll dies aber nicht festgeschrieben werden. Eine Fixierung hätte zudem die positive Folge, dass die Einrichtungen in Zukunft auch automatisch
an den Tarifsteigerungen im TVL partizipieren könnten. Diese „eingebaute Dynamisierung“ der Förderung ist aber so nun ausgeschlossen. Es ist eher zu befürchten, dass die Erhöhung des Sockels um 30.000 € je Einrichtung, wenn das mit dem Haushalt 2018 klappt, in späteren Jahren wieder „einkassiert“ wird. Oder zulasten der leistungsbezogenen Förderung je Unterrichtsstunde geht. Dies hat nicht nur den Charme, dass der Anreiz, weniger zu leisten, besser honoriert wird als mehr zu leisten. Im Allgemeinen nennt man so etwas „unbeabsichtigte Handlungsfolge“, vor allem dann, wenn man meint, es müsse mehr realisiertes Angebot geben als bisher.

Deshalb tritt die GEW schon seit Langem dafür ein, dass im Gesetz und nicht nur in den Ausführungsverordnungen ein dynamisch angelegter Fördersatz für alle Einrichtungen gleichermaßen angesetzt wird. Der sollte vom derzeitigen durchschnittlichen Niveau ausgehen und sich an die Tarifsteigerungen des Landespersonals anlehnen. In der Diskussion sind derzeit +/- 10 €.

Damit wäre auch die Transparenzfrage gelöst.

Denn bislang legt das Ministerium „seinen Ansatz“ für die unterschiedlichen Trägergruppen fest – gesetzlich kodifizierte Kriterien hierfür gibt es nicht. Machen die Trägergruppen Volkshochschulen, Freie Träger und Heimvolkshochschulen weniger Unterricht, bekommen die einzelnen Einrichtungen mehr pro Unterrichtseinheit. Die Steuerung, die man hierdurch erreicht, führt nicht notwendig zu mehr realisiertem Bildungsangebot, wie es eigentlich sein sollte. Bestenfalls ist die Wirkung unbestimmt. Sicher ist dabei nur, dass keine Einrichtung präzise damit für die Zukunft planen kann, weil sie heute nicht weiß, was sie morgen auf Grundlage gestern geleisteter Arbeit an stundenbezogener Förderung in Angebote investieren kann. Diese Unsicherheit führt auch dazu, dass immer häufiger nur befristet eingestellt wird oder mehr freiberufliches Personal zum Einsatz kommt.Mit der Novelle des EBG wird die rot-rot-grüne Landesregierung nun ein zweites Gesetz auf den Weg bringen, das Maßstäbe für die Erwachsenenbildung in den nächsten Jahren setzen wird. Nach dem missglückten Bildungsfreistellungsgesetz wird hier aber nur weitergeführt, was bislang an schlechter Gesetzgebungspraxis seit Jahren kritisiert wurde. Übrigens mit lautstarker Orchestrierung der ehemaligen Oppositionsparteien, die heute die Regierung bilden. Von Reformwillen, Reformkonzepten und Reformideen ist kein Hauch zu spüren.Noch hat das Kabinett in der zweiten Lesung Gelegenheit, hier korrigierend einzugreifen. Es scheint aber so, dass die Neigung, den eher rückwärtsgewandten Ansatz des Bildungsministeriums in einen Reformansatz umzuformulieren, gering ausgeprägt ist. Immerhin ist auch die Aufstockung der Mittel generell fraglich, so hört man von den bildungspolitischen Akteuren hinter vorgehaltener Hand.

Liegt also der Schwarze Peter bei Heike Taubert?

Ja, aber. Ja, weil die die Meisterin der rot-rot-grünen Null vieles verhindert. Aber weil auch die Begründung für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Leistungen der Erwachsenenbildung durch das Ministerium nicht wirklich sachlogisch vor dem Hintergrund von Entwicklungen und Fehlentwicklungen und mit den zweifellos steigenden Herausforderungen – Stichworte: Migration, Inklusion, alternde Gesellschaft, lebensbegleitendes Lernen, Bildungsfreistellung – nicht einmal im Ansatz begründet wird. Denn wie heißt es so schön in der Begründung: „Die wesentlichen Regelungen haben sich bewährt und sollen daher beibehalten werden.“

Das sehen die Beschäftigten in der Erwachsenenbildung allerdings anders. Und auch jene, die sich von Rot-Rot-Grün bildungspolitische Weichenstellungen jenseits des konservativen Mainstreams erhofft hatten. Dazu scheint aber diese Regierung – so sieht es derzeit aus – nicht fähig. Oder vielleicht doch?

Kontakt
Uwe Roßbach
Geschäftsführer Arbeit und Leben Thüringen
Adresse Juri-Gagarin-Ring 152
99084 Erfurt
Uwe Roßbach